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   AG Flensburg, 24.04.2020 - 94 F 244/16   

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https://dejure.org/2020,9775
AG Flensburg, 24.04.2020 - 94 F 244/16 (https://dejure.org/2020,9775)
AG Flensburg, Entscheidung vom 24.04.2020 - 94 F 244/16 (https://dejure.org/2020,9775)
AG Flensburg, Entscheidung vom 24. April 2020 - 94 F 244/16 (https://dejure.org/2020,9775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einkommensmindernde Berücksichtigung einer eheprägenden Thesaurierung von Gewinnen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Sind thesaurierte Gewinne beim unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen zu berücksichtigen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 17.09.2015 - 11 UF 100/15

    Trennungsunterhalt: Berechnung des Unterhaltsanspruchs bei hohen bereinigten

    Auszug aus AG Flensburg, 24.04.2020 - 94 F 244/16
    Gleichwohl muss sich der Unterhaltsberechtigte nach der Trennung über einen reduzierten Unterhalt nicht an der einseitigen Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen beteiligen, wobei es noch nicht einmal darauf ankommt, ob die durch Erzielung des Einkommens vorhandenen Mittel während der Ehe - wie hier nicht - zur Lebensführung zur Verfügung gestanden haben oder nicht (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2016, 575; Witt in: Beck-GK, 01.11.19, § 1578 BGB Rn. 64).

    Die eheprägende Thesaurierung von Gewinnen ist daher nach der Trennung beim gesetzlichen Güterstand nur bis zur Zustellung des Scheidungsantrags und bei Gütertrennung überhaupt nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2016, 638).

  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10

    Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen:

    Auszug aus AG Flensburg, 24.04.2020 - 94 F 244/16
    Diese Norm ist auf getrenntlebende Ehegatten nicht anwendbar (vgl. OLG Brandenburg, FamFR 2012, 320).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08

    Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne -

    Auszug aus AG Flensburg, 24.04.2020 - 94 F 244/16
    Unterhaltsrechtlich vorwerfbar ist eine Thesaurierung dann, wenn der als Gesellschafter tätige Unterhaltsschuldner mit dem Unterlassen der Gewinnausschüttung die Grenzen seiner unternehmerischen Freiheit in einer Art und Weise überschreitet, die dem Unterhaltsgläubiger unter Berücksichtigung seiner Interessen auf Sicherstellung einer monatlichen Unterhaltsrente nicht zumutbar ist (vgl. Spieker, a.a.O. § 1 Rn. 313; OLG Hamm, FamRZ 2009, 981).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1982 - 6 UF 221/81
    Auszug aus AG Flensburg, 24.04.2020 - 94 F 244/16
    Die Höhe der Entnahmen kann ein Anhaltspunkt für die tatsächliche Lebensstellung des Selbständigen sein (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 397).
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