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   AG Halle/Saale, 22.05.2016 - 94 C 4069/15   

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https://dejure.org/2016,64928
AG Halle/Saale, 22.05.2016 - 94 C 4069/15 (https://dejure.org/2016,64928)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 22.05.2016 - 94 C 4069/15 (https://dejure.org/2016,64928)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 22. Mai 2016 - 94 C 4069/15 (https://dejure.org/2016,64928)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Halle an der Saale verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 22.5.2016 - 94 C 4069/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Halle/Saale, 22.05.2016 - 94 C 4069/15
    Die Abtretungserklärung vom 01.10.2012 (Bl. 19 der Akte) ist hinreichend bestimmt im Sinne des Urteils des BGH vom 07.06.2011 zum Az. VI ZR 260/10, da sie den Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Gutachterkosten gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung beschränkt.
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Halle/Saale, 22.05.2016 - 94 C 4069/15
    Ein Indiz für die Erforderlichkeit bildet die Übereinstimmung des vom Geschädigten erbrachten Kostenaufwandes mit der Rechnung, sofern diese bzw. die ihr zu Grunde liegende Preisvereinbarung nicht auch für den Geschädigten erkennbar über den üblichen Preisen liegt, weswegen ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages grundsätzlich nicht ausreicht, um die geltend gemachte Schadenshöhe infrage zu stellen (vergleiche BGH, Urteil vom 11.02.2014 VI ZR 225/13).
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 239/98

    Begriff der üblichen Vergütung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 22.05.2016 - 94 C 4069/15
    Üblich ist eine Vergütung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nach Art, Güte und Umfang gleiche Leistung nach Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt (vergleiche BGH, NJW 2001, 151 ff.).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 22.05.2016 - 94 C 4069/15
    Als erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des §§ 249 BGB kann der Geschädigte grundsätzlich nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vergleiche BGH, Versicherungsrecht 2007, 560 ff.).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 22.05.2016 - 94 C 4069/15
    Damit liegt eine ausreichende Datenbasis zur Bestimmung des üblichen Honorars vor Die Heranziehung von Listen und Tabellen zur Schadensschätzung ist im Rahmen des §§ 287 ZPO zulässig (vergleiche BGH, Urteil vom 11.03.2008 VI ZR 164/07).
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