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   AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09 (095)   

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https://dejure.org/2009,4045
AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09 (095) (https://dejure.org/2009,4045)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 24.11.2009 - 95 C 3258/09 (095) (https://dejure.org/2009,4045)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 24. November 2009 - 95 C 3258/09 (095) (https://dejure.org/2009,4045)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Zum Streitwert und zur Höhe der Lizenzgebühr bei Film-Upload-Angebot

  • offenenetze.de

    Auswirkungen von § 97a Abs. 2 UrhG auf Altfälle und Höhe des Streitwerts bei einem Film

  • retosphere.de

    Auswirkungen von § 97a Abs. 2 UrhG auf Altfälle und Höhe des Streitwerts bei einem Film

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Anwaltskosten aufgrund einer Abmahnung wegen des Hochladens des Films "Genshiken" auf das Peer-to-Peer Netzwerk "eMule"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 19a, 97, 97a Abs. 2 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 a Abs. 2 UrhG
    Geringster Streitwert für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz bei Filesharing-Abmahnung wegen eines Films

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Nur EUR 305,50 Abmahnkosten bei eMule-Abmahnung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Streitwert bei Filesharing: 10.000 Euro für einen angebotenen Film überhöht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwert von 1200 EUR für erstmaligen Upload eines Films bei "eMule"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidriger Film-Upload auf "eMule" löst lediglich Streitwert iHv. 1200 EUR aus

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Voraussetzungen des §97a Abs.2 UrhG

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Streitwert beim Upload eines Films beträgt 1.200,00 EUR

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streitwert hat keine sanktionierende Wirkung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Filesharing: 305,50 EUR Abmahnkosten und Schadensersatz für Upload eines Films

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung DigiProtect

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    100 Euro für eine urheberrechtliche Abmahnung?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Klagen durch die Kanzlei Sasse & Partner // Zahlungsklagen im Auftrag der Splendid Film GmbH

Besprechungen u.ä.

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09
    Diese ist für den Unterlassungsanspruch materielle Anspruchsvoraussetzung (§ 97 Abs. 1 UrhG) und wird nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur durch die festgestellte Rechtsgutsverletzung vermutet und kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden (LG Hamburg ZUM 2006, 661 m.w.N).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09
    Derjenige, der vom Störer die Beseitigung der Störung verlangen kann, hat nach anerkannter Rechtsprechung einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen als Geschäftsführer ohne Auftrag, soweit er seinerseits bei der Beseitigung der Störung mitwirkt und dabei im Einklang und Interesse mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH Urteil vom 15.10.1969 I ZR 3/68; Urteil vom 17.01.2002 I ZR 241/99).
  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09
    Es obliegt dem Empfänger Umstände vorzutragen, aus denen sich ableiten lässt, die Abmahnung nicht empfangen zu haben (BGH Beschluss vom 21.12.2006 I ZB 17/06).
  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Auszug aus AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09
    Damit liegt lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung vor, die einen Streitwert in Höhe von 10.000 EUR nicht rechtfertigen kann (vergleiche LG Darmstadt vom 20.04.2009, 9 Qs 99/09, das eine Bagatelle selbst bei zwei Filmwerken annimmt).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09
    Derjenige, der vom Störer die Beseitigung der Störung verlangen kann, hat nach anerkannter Rechtsprechung einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen als Geschäftsführer ohne Auftrag, soweit er seinerseits bei der Beseitigung der Störung mitwirkt und dabei im Einklang und Interesse mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH Urteil vom 15.10.1969 I ZR 3/68; Urteil vom 17.01.2002 I ZR 241/99).
  • BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09

    Nichtannahme einer Verfassungsschwerde gegen § 97 Abs. 2 UrhG

    Demgegenüber will das Amtsgericht Halle die Norm nur in Fällen anwenden, in denen die Abmahnung nach dem 1. September 2008 ausgesprochen wurde (Urteil vom 24. November 2009 - 95 C 3258/09 -, juris Rn. 25).
  • AG Hamburg, 24.07.2013 - 31a C 109/13

    Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten bei Filesharing-Abmahnungen

    Die Rechtsprechung beurteilte den Jeweiligen Gegenstandswert in der Folge einzelfallabhängig und insgesamt sehr uneinheitlich (vgl. für Filesharing-Fälle etwa AG Halle/Saale, Urteil vom 24.11.2009, Az. 95 C 3258/09, einerseits und LG Köln, Urteil vom 24.11.2010, Az. 28 0 202/10, andererseits; näher Dreier/Schulze/Dreier, 4. Auf!. 2013, § 97a UrhG Rn. 2), Eine Rechtslage, auf deren Fortbestand die Klägerin vertrauen durfte, konnte in Anbetracht dessen nicht entstehen.

    Auch insoweit bestand bisher eine ganz unterschiedliche Rechtsprechung (vgl. etwa AG Halle/Saale, Urteil vom 24.11.2009, 95 C 3258/09, 1.200,-00 EUR Unterlassungsstreitwert für einen Film selbst nach geltendem UrhG in einem sog. Filesharingfall mit größerer Ausbreitungsrichtung), so dass sich ein Verletzter auf eine etwa für ihn in der Vergangenheit "günstigere" Rechtsprechung In Hamburg nicht verlassen konnte.

  • AG Kiel, 30.01.2015 - 120 C 155/14

    Filesharing: nur 100 Euro Schadensersatz?

    Für derartige Fälle haben die Gerichte bei Geltung des § 97 a Abs. 2 UrhG die Streitwerte sehr unterschiedlich festgesetzt, von 1.000 Euro (AG Hamburg, Urt. v. 12.7.2013 - 31c 225/13 - "juris") über 1.200 Euro (AG Halle/Saale, Urt. v. 24.11.2009 - 95 C 3258/09), 2.000 Euro (OLG Hamm. 20.3.2013 - 22 W 42113 - dort allerdings für ein einstweiliges Verfügungsverfahren), 3.500-4.000 Euro (AG Köln, Urt. v. 5.11.2012 - 137 C 521/11), 10 000 Euro (LG Köln, Urt. v. 2.3.2011 - 28 0 770/11 juris-).
  • AG Elmshorn, 19.01.2011 - 49 C 57/10

    Streitwertfestsetzung und Rechtsanwaltsgebühren in Filesharing-Fällen

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich um einen erst- und einmaligen Verstoß handelt (AG Halle, Urteil vom 24.11.2009, Az.: 95 C 3258/09).

    Jedoch kommt der Streitwertbestimmung keine abschreckende oder gar sanktionierende Wirkung zu; vielmehr orientiert sich diese an dem Wertinteresse des Gläubigers und an der Intensität der Rechtsverletzung (AG Halle, Urteil vom 24.11.09, Az.: 95 C 3258/09).

  • AG Hamburg, 12.07.2013 - 31c C 225/13

    Urheberrechtsverletzung - Verkauf einer Raubpressung eines Tonträgers bei Ebay

    Die Rechtsprechung beurteilte den jeweiligen Gegenstandswert in der Folge einzelfallabhängig und insgesamt sehr uneinheitlich (vgl. für Filesharing-Fälle etwa AG Halle/Saale, Urteil vom 24.11.2009, 95 C 3258/09, 1.200,- EUR Unterlassungsstreitwert für einen Film; AG Köln, Urteil vom 05.11.2012, 137 C 521/11, 3.500,- EUR Unterlassungsstreitwert für einen Film; näher Dreier/Schulze/Dre/er, 4. Aufl. 2013, § 97a UrhG Rn. 2; AG Hamburg, Urteil vom 14.07.2009, 36a C 146/09: Beschränkung der Abmahnkosten auf 100,- EUR gem. § 97a Abs. 2 UrhG in einem sog. Bootleg-Fall, aufgehoben vom LG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2010, 308 S 12/09: Gegenstandswert von 20.000,- EUR für den Verkauf zweier unlizensierter Tonträger mit insgesamt 32 Titeln).

    Auch insoweit bestand bisher eine ganz unterschiedliche Rechtsprechung (vgl. etwa AG Halle/Saale, Urteil vom 24.11.2009, 95 C 3258/09, 1.200,- EUR Unterlassungsstreitwert für einen Film selbst nach geltendem UrhG in einem sog. File-Sharingfall mit größerer Ausbreitungsrichtung), so dass sich ein Verletzter auf eine etwa für ihn in der Vergangenheit "günstigere" Rechtsprechung in Hamburg nicht verlassen konnte.

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