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   LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05   

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LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05 (https://dejure.org/2006,56564)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.05.2006 - 96 O 259/05 (https://dejure.org/2006,56564)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 96 O 259/05 (https://dejure.org/2006,56564)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05

    Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs bei sog. weißer Ware

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
    Wegen der Verwendung ähnlicher Etiketten mahnte die Klägerin mit gleichem Datum auch die ... GmbH Berlin-""" (nachfolgend: ... Berlin-...), eine Konzernschwester der Beklagten, ab, welche einen Elektromarkt in Berlin-... betreibt, und hat deswegen gegen diese ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. März 2006 - 102 O 97/05 - erstritten, wobei es dort um Waschmaschinen, Wäschetrockner und Backöfen ging.

    In diesem Zusammenhang heißt es in dem vom Kläger gegen ... N... erstrittenen Urteil ( LG Berlin, Urt. v. 21.3.2006 - 102 O 97/05 ):.

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
    Damit war die Vergleichbarkeit mit den Fällen der Mehrfachverfolgung gegeben, da es dort jeweils um die Verfolgung ein und desselben Verstoßes durch mehrere Konzernunternehmen ging (vgl. BGH GRUR 2002, 713, 714 [BGH 20.12.2001 - I ZR 15/98] - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
    Daher ließ sich auch keine Parallele zu Fallgestaltungen herstellen, in denen hinsichtlich der Angabe von Preisbestandteilen von der Preisangabenverordnung abgewichen wurde, für den Verbraucher der maßgebliche Endpreis aber ohne weiteres zu erkennen war (vgl. BGH GRUR 2004, 435, 436 [BGH 15.01.2004 - I ZR 180/01] - FrühlingsgeFlüge).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02

    Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
    Eine unlautere Wettbewerbshandlung kann nach § 3 UWG nur dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie entweder bereits abstrakt ungeeignet ist, einen Nachteil für Mitbewerber, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer herbeizuführen oder dieser Nachteil so geringfügig ist, dass ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Marktteilnehmer ihm keine Bedeutung beimisst (vgl. Köhler, GRUR 2005, 1, 4).
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
    So kann der Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit entfallen, wenn durch das beanstandete Verhalten der abstrakte Schutzzweck der verletzten Norm tatsächlich nicht oder kaum berührt ist (vgl. BGH GRUR 2000, 237, 239 [BGH 06.10.1999 - I ZR 46/97] - Giftnotrufbox; BGH GRUR 1999, 1128, 1129 f. [BGH 03.12.1998 - I ZR 119/96] - Hormonpräparate).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
    So kann der Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit entfallen, wenn durch das beanstandete Verhalten der abstrakte Schutzzweck der verletzten Norm tatsächlich nicht oder kaum berührt ist (vgl. BGH GRUR 2000, 237, 239 [BGH 06.10.1999 - I ZR 46/97] - Giftnotrufbox; BGH GRUR 1999, 1128, 1129 f. [BGH 03.12.1998 - I ZR 119/96] - Hormonpräparate).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
    Eine solche Gefahr liegt jedenfalls dann vor, wenn die Wettbewerber des Verletzers veranlasst werden können, das wettbewerbswidrige Verhalten zu übernehmen, um keine Nachteile befürchten zu müssen (vgl. BGH GRUR 2001, 1166, 1169 [BGH 05.07.2001 - I ZR 104/99] - Fernflugpreise).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
    a) Die Mehrfachverfolgung der ... Berlin-... und der Beklagten ist deshalb nicht rechtsmissbräuchlich, weil beiden Begehren nur ähnliche, aber keinen identischen Streitgegenstände zugrunde liegen (insoweit anders der Sachverhalt bei BGH GRUR 2006, 243 [BGH 17.11.2005 - I ZR 300/02] - MEGA SALE; dazu auch Hess, jurisPR-WettbR 4/2006, Anm. 2).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

    Auszug aus LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
    Damit waren nicht notwendig alle für die Klage bedeutsamen Tatsachenfeststellungen einheitlich zu treffen (vgl. auch BGH GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher), so dass die Annahme eines Rechtsmissbrauchs nach Ansicht der Kammer ausschied.
  • LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Gegen diese ist gleichfalls ein gerichtliches Verfahren anhängig, welches bei dem Landgericht Berlin zum Geschäftszeichen 96 0 259/05 geführt wird.
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