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   AG Münster, 11.02.2020 - 96 C 170/20   

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https://dejure.org/2020,6462
AG Münster, 11.02.2020 - 96 C 170/20 (https://dejure.org/2020,6462)
AG Münster, Entscheidung vom 11.02.2020 - 96 C 170/20 (https://dejure.org/2020,6462)
AG Münster, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 96 C 170/20 (https://dejure.org/2020,6462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Rechtsprechung zum Werkstattrisiko auch bei gewillkürter Prozessstandschaft

 
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  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Münster, 11.02.2020 - 96 C 170/20
    Es hat sich dann das sogenannte Werkstattrisiko verwirklicht, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Werkstatt unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise in Ansatz bringt, oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt wurden (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2004, - 17 U 107/04 -, NJW-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, - 9 U 168/94 -, BeckRS 1995, 01930, dort II. 1. b); AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 05.02.2015, - 11 C 507/14 -, BeckRS 2015, 12725).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus AG Münster, 11.02.2020 - 96 C 170/20
    Es hat sich dann das sogenannte Werkstattrisiko verwirklicht, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Werkstatt unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise in Ansatz bringt, oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt wurden (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2004, - 17 U 107/04 -, NJW-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, - 9 U 168/94 -, BeckRS 1995, 01930, dort II. 1. b); AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 05.02.2015, - 11 C 507/14 -, BeckRS 2015, 12725).
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