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   AG Halle/Saale, 15.09.2011 - 96 C 1725/10   

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https://dejure.org/2011,72553
AG Halle/Saale, 15.09.2011 - 96 C 1725/10 (https://dejure.org/2011,72553)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 15.09.2011 - 96 C 1725/10 (https://dejure.org/2011,72553)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 15. September 2011 - 96 C 1725/10 (https://dejure.org/2011,72553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB
    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Kosten eines zweiten Abschleppens; Schadensminderungspflicht

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ersatz von zweiten Abschleppkosten nach Unfall auf der Autobahn bei weit entferntem Wohnsitz

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mit einem lesenswerten Urteil zu den erforderlichen Abschleppkosten verurteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abschleppen über 610 km - wer zahlt?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Eine Richterin schleppt man nicht so einfach ab - Die Abschleppstory

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherung muss Abschleppkosten zahlen

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattungsfähigkeit von Abschleppkosten - Reparatur am Unfallort nicht zumutbar

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Steinfurt, 12.06.2014 - 21 C 1216/13

    Verkehrsunfall, Abschleppkosten, Mietwagenkosten

    Danach kann der Geschädigte grundsätzlich Abschleppkosten ersetzt verlangen; allerdings sind sie auf das Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt begrenzt (OLG Köln, BeckRS 2008, 17365; AG Ratingen, BeckRS 2014, 01716; AG Wiesbaden, BeckRS 2008, 23207; AG Nienburg, Urteil vom 28.11.2013, 6 C 678/12; AG Herborn, Urteil vom 23.02.1999, 5 C 423/99; Jahnke, in: Burmann/Heß/Jahnke/Junker, Rn. 260; a. A. LG Würzburg, Urteil vom 29.10.1997, 43 S 972/97; AG Halle, BeckRS 2011, 23793).
  • AG Meißen, 29.05.2020 - 115 C 405/18
    Darüberhinausgehende ' Abschleppkosten sind jedoch in Ausnahmefällen erstattungsfähig (OLG Celle, Urteil vom 04.07.1968, Aktenzeichen 5 U 57/68; AG Halle/Saale, Urteil vom 05.09.2011, Aktenzeichen 96 C 1725/10; AG München, Ute vom 06.10.201 4, Aktenzeichen 322 C 279907 13).
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