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   LG Berlin, 22.09.2010 - 97 O 55/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13772
LG Berlin, 22.09.2010 - 97 O 55/10 (https://dejure.org/2010,13772)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.09.2010 - 97 O 55/10 (https://dejure.org/2010,13772)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. September 2010 - 97 O 55/10 (https://dejure.org/2010,13772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 14, 15, 19 MarkenG, §§ 9, 3, 4 Nr. 10 UWG
    Verwendung fremder Marken in Google AdWords bei Überschrift "Anzeige” stellt keine Markenverletzung dar

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit der Benutzung von fremder Marken als Keywords in Google Adwords-Anzeigen

  • aufrecht.de

    Voraussetzung einer Markenverletzung bei Google-Adwords

  • info-it-recht.de

    Zur Verwendung Marke in Google-AdWords unter der Überschrift "Anzeige" (hier: Keine Markenverletzung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzung durch Google-Adwords nur bei Verwechslungsgefahr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine markenrechtswidrige Nutzung von Kennzeichen durch Google-Keyword-Advertising

Besprechungen u.ä. (2)

  • paloubis.com (Kurzanmerkung)

    LG Berlin verneint Markenrechtsverletzung durch Google AdWords

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Google-Adwords

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Berlin, 22.09.2010 - 97 O 55/10
    Markenrechtliche Ansprüche aus der eingetragenen Marke des Klägers oder einem Unternehmenskennzeichen nach §§ 14, 15 MarkenG scheiden aus, obwohl die Beklagte das Zeichen "MARKE1" in einer nach Auffassung der Kammer ihr zurechenbaren Weise in Verbindung mit ihr obliegenden Prüfungspflichten (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internetversteigerung I) im geschäftlichen Verkehr nutzte, weil das Zeichen als Schlüsselwort im Rahmen eines von ihr bei Google beauftragten Referenzierungsdienstes der Auslöser für das Erscheinen der Werbung war (vgl. EuGH GRUR 2010, 641, 642, TZ 17 f. - eis.de/BBY).
  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 22.09.2010 - 97 O 55/10
    Markenrechtliche Ansprüche aus der eingetragenen Marke des Klägers oder einem Unternehmenskennzeichen nach §§ 14, 15 MarkenG scheiden aus, obwohl die Beklagte das Zeichen "MARKE1" in einer nach Auffassung der Kammer ihr zurechenbaren Weise in Verbindung mit ihr obliegenden Prüfungspflichten (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internetversteigerung I) im geschäftlichen Verkehr nutzte, weil das Zeichen als Schlüsselwort im Rahmen eines von ihr bei Google beauftragten Referenzierungsdienstes der Auslöser für das Erscheinen der Werbung war (vgl. EuGH GRUR 2010, 641, 642, TZ 17 f. - eis.de/BBY).
  • KG, 26.09.2008 - 5 U 186/07

    Kennzeichenverletzung: Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine

    Auszug aus LG Berlin, 22.09.2010 - 97 O 55/10
    Eine klare Kennzeichnung der bezahlten Anzeigen vermeidet im Allgemeinen eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion, weil der Nutzer unter solchen Anzeigen regelmäßig Konkurrenten erwartet, was auch und gerade bei Branchenidentität gilt (so ausdrücklich Kammergericht, Urteil vom 26. September 2008 - 5 U 186/07 -).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus LG Berlin, 22.09.2010 - 97 O 55/10
    Demgemäß verneinte der Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall des Keyword-Advertising eine Verwechselungsgefahr (vgl. BGH, GRUR 2009, 500, 502 - Beta Layout).
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