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   RG, 08.11.1935 - V 97/35   

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https://dejure.org/1935,332
RG, 08.11.1935 - V 97/35 (https://dejure.org/1935,332)
RG, Entscheidung vom 08.11.1935 - V 97/35 (https://dejure.org/1935,332)
RG, Entscheidung vom 08. November 1935 - V 97/35 (https://dejure.org/1935,332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Löschungspflicht des Grundstücksverkäufers nach § 435 BGB. eine Hauptleistung im Sinne des § 326 BGB.? 2. Muß der Verkäufer auch eine Belastungsvormerkung zur Löschung bringen, die erst nach der Auflassung auf Grund einer gegen ihn ergangenen einstweiligen Verfügung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 149, 195
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    § 435 Satz 2 BGB verpflichtet den Verkäufer, solche Scheinbelastungen zu beseitigen; er kann den Käufer nicht darauf verweisen, dass dieser in Wirklichkeit unbelastetes Eigentum erhält und selbst die Löschung des zu Unrecht eingetragenen Rechts herbeiführen kann (vgl. RGZ 149, 195, 198; Senat, Urt. v. 8. November 1985, V ZR 153/84, NJW-RR 1986, 310).

    Das könnte sie nach §§ 280 Abs. 1 Satz 2, 281 Abs. 1 BGB nur entschuldigen, wenn sie das Hindernis mit ihr zumutbaren Anstrengungen nicht bis zum Ablauf der von der Klägerin gesetzten Frist hätte beseitigen können (vgl. RGZ 149, 195, 199 zu dem Umfang der Pflichten des Verkäufers, wenn nach Vertragsschluss zu Unrecht eine Vormerkung für einen Dritten eingetragen wird).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-219/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen,

    42 Richtlinie 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (ABl. 1990, L 117, S. 15) in der Fassung der Richtlinie 97/35/EG der Kommission vom 18. Juni 1997 zur zweiten Anpassung der Richtlinie 90/220 (ABl. 1997, L 169, S. 72).
  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur lastenfreien Übertragung des Eigentums

    Die Klägerin kann die Beklagten nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber den Buchberechtigten (§ 888 BGB) verweisen (vgl. RG WarnRspr 1908 Nr. 200; RGZ 149, 195, 197 ff m.w.N.; RGZ 88, 21, 28).
  • BGH, 28.10.1983 - V ZR 235/82

    Freistellung von der Verpflichtung zu monatlichen Ausgleichszahlungen für die

    Da demnach hier ein behebbarer Rechtsmangel vorliegt kann die Klägerin, die Besitz und Eigentum an der Wohnung von der Beklagten zu 1 erworben hat und behalten will, Schadensersatz wegen Nichterfüllung ihres Anspruchs auf Freiheit der Kaufsache von Rechtsmängeln (§ 434 BGB) gemäß § 440 Abs. 1 BGB nur unter den Voraussetzungen des § 326 (i.V.m. § 325 Abs. 1 Satz 2) BGB verlangen (vgl.Senatsurteil vom 25. Februar 1972, V ZR 74/69, WM 1972, 556, 557 r. Sp.; BGHZ 36, 316, 318 [BGH 01.02.1962 - VII ZR 213/60]; RGZ 149, 195, 197; BGB-RGRK/Metzger 12. Aufl. § 440 Rdn. 7; MünchKomm/Emmerich § 325 Rdn. 18, 128 ff, § 326 Rdn. 41, 160; MünchKomm/H.P. Westermann § 434 Rdn. 12; Esser/Weyers, Schuldrecht 5. Aufl. S. 20 Abs. 3).
  • BGH, 13.07.1960 - V ZR 66/59
    Der Beklagte hätte beispielsweise von Ly verlangen müssen, daß er die das Eigentumsrecht des Beklagten beeinträchtigende Vormerkung beseitige (RGZ 149, 195).
  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51

    Rechtsmittel

    Das bedeutet nicht, dass die Klägerin die Ansprüche kannte (RG Warneyer 1911 Nr. 366; RGZ 149, 195 [198]).
  • BGH, 15.05.1953 - V ZR 53/52

    Rechtsmittel

    Daß die Beseitigung von Belastungen Zeit erfordere, entsprach der Lebenserfahrung (RGZ 149, 195 [199]); für die Umstellungsgrundschulden, über die noch wenig Erfahrungen und nur unzureichende gesetzliche Bestimmungen vorlagen, mußte das erst recht gelten.
  • OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84

    Unwirksamkeit einer Maklerklausel bei Aufhebung eines Kaufvertrages

    Die Klägerin kann die Beklagten nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber den Buchberechtigten ( § 888 BGB ) verweisen (vgl. RG War'nRspr 1908 Nr. 200; RGZ 149, 195, 197 ff m. w. N.; RGZ 88, 21, 28).
  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 147/66

    Klage auf Räumung und Herausgabe einer Eigentumswohnung sowie Einwilligung in die

    Auf Grund dieser Erwägungen ist das angefochtene Urteil zu dem Ergebnis gelangt, der Kaufvertrag der Parteien lasse einen Rücktritt gemäß § 326 BGB zu bei Verzug sowohl mit der Aufbringung des Eigenkapitals als auch mit der Zahlung von Wohngeld; denn beide Verpflichtungen, so wird im Urteil näher dargelegt, betrafen im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. RGZ 101, 429; 149, 195) Hauptleistungen des Beklagten.
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