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   EuGH, 25.05.1982 - 97/81   

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https://dejure.org/1982,1506
EuGH, 25.05.1982 - 97/81 (https://dejure.org/1982,1506)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.1982 - 97/81 (https://dejure.org/1982,1506)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1982 - 97/81 (https://dejure.org/1982,1506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - NACHWEIS DER VERTRAGSVERLETZUNG - NICHTEINHALTUNG DER DURCH EINE RICHTLINIE AUFERLEGTEN INFORMATIONSPFLICHT - VERMUTUNG DER NICHTANWENDUNG DER RICHTLINIE - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsklage der Kommission wegen eines Verstoßes der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag durch die fehlende Umsetzung der Richtlinie 75/440/EWG über die Qualitätsanforderungen an Oberflächengewässer für die Trinkwassergewinnung in den ...

  • Judicialis

    Richtlinie 75/440/EWG Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 75/440/EWG Art. 10
    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - NACHWEIS DER VERTRAGSVERLETZUNG - NICHTEINHALTUNG DER DURCH EINE RICHTLINIE AUFERLEGTEN INFORMATIONSPFLICHT - VERMUTUNG DER NICHTANWENDUNG DER RICHTLINIE - UNZULÄSSIGKEIT

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Wird zitiert von ... (19)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Mit der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit soll, wie sich aus der Präambel dieser Vereinbarung sowie aus dem elften Erwägungsgrund der Richtlinie 97/81 ergibt, ein allgemeiner Rahmen für die Beseitigung der Diskriminierungen von Teilzeitbeschäftigten geschaffen und ein Beitrag zur Entwicklung der Teilzeitarbeitsmöglichkeiten auf einer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer akzeptablen Grundlage geleistet werden.

    Eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, nach der die Höchstdauer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse für Vollzeitarbeitnehmer, die von Universitäten im Rahmen von Drittmittelprojekten oder Forschungsprojekten beschäftigt werden, sechs Jahre beträgt, während diese Höchstdauer sich für Teilzeitarbeitnehmer auf acht Jahre beläuft, und nach der eine einmalige Verlängerung der jeweiligen Höchstdauer bis zu insgesamt zehn bzw. zwölf Jahren zulässig ist, kann zu einer nach Paragraf 4 Nr. 1 der am 6. Juni 1997 geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit verbotenen Diskriminierung führen, wenn eine solche unterschiedliche Behandlung nicht aus objektiven Gründen gerechtfertigt ist; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

    2 Diese Vereinbarung findet sich im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl. 1998, L 14, S. 9).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-58/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Es macht keinen Unterschied, daß die fraglichen Behörden unmittelbar durch die Richtlinie gebunden sind und sie in der Praxis tatsächlich verwirklichen (siehe Urteil in der Rechtssache 97/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1819).

    31. Obwohl im Urteil in der Rechtssache 97/81 ausgeführt wurde, daß innerstaatliches Recht erforderlich sei, hat der Gerichtshof folgendes ausgeführt:.

    In beiden Fällen fehlt es an verbindlichem innerstaatlichem Recht (siehe das in Nr. 30 genannte Urteil in der Rechtssache 97/81, Kommission/Niederlande).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2001 - C-439/99

    Kommission / Italien

    24: - Vgl. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 97/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1819, Randnr. 6) und vom 11. Dezember 1985 in der Rechtssache 192/84 (Kommission/Griechenland, Slg. 1985, 3967, Randnrn.

    25: - Siehe Urteile in der Rechtssache 97/81 (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 7) und in der Rechtssache 192/84 (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-258/17

    E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung - Verbot

    So betrafen die Urteile Bruno u. a. sowie O'Brien(21) z. B. die Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten gemäß der Richtlinie 97/81/EG(22).

    In ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Bruno u. a. stellt Generalanwältin Sharpston fest: "Die Richtlinie 97/81 regelt daher die im Ausgangsverfahren streitige Berechnung der für den Rentenanspruch maßgebenden Beitragswochen, soweit vor dem Inkrafttreten der Richtlinie noch keiner der Kläger tatsächlich in den Ruhestand getreten war .

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-361/12

    Carratù - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auch hat der Gerichtshof bereits den beinahe identisch lautenden Paragrafen 4 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG(25) ausgelegt.

    25 - Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl. 1998, L 14, S. 9, und - Berichtigung - L 128, S. 71).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10

    Jansen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über

    46 - Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl. L 14, S. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06

    Impact - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung

    116 - Ein weiteres derartiges Diskriminierungsverbot findet sich beispielsweise in Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP and EGB geschlossenen Rahmenvereinigung über Teilzeitarbeit (ABl. 1998, L 14, S. 9).
  • EuGH, 14.03.2019 - C-399/17

    Kommission/ Tschechische Republik

    Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens ist es nach ständiger Rechtsprechung Sache der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen (Urteile vom 25. Mai 1982, Kommission/Niederlande, 97/81, EU:C:1982:193, Rn. 6, und vom 11. Juli 2018, Kommission/Belgien, C-356/15, EU:C:2018:555, Rn. 25).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-361/12

    Carratù - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über

    Wie der Generalanwalt in Nr. 37 seiner Schlussanträge dargelegt hat, ist der Begriff "Beschäftigungsbedingungen" zwar in den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung nicht ausdrücklich definiert, doch hatte der Gerichtshof bereits Gelegenheit, diesen Begriff "Beschäftigungsbedingungen" im Sinne des Paragrafen 4 Nr. 1 der im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl. 1998, L 14, S. 9, und - Berichtigung - L 128, S. 71) enthaltenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, der fast wortgleich mit Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung ist, auszulegen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2012 - C-335/11

    HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG

    21 - Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-319/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07

    Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04

    Dellas u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der

  • VG Köln, 28.06.2005 - 3 K 984/04

    Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des einem Beamten

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-290/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1986 - 168/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1992 - C-137/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Artikel

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1990 - C-334/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

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