Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 18.02.1987 - 98/86   

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https://dejure.org/1987,1636
EuGH, 18.02.1987 - 98/86 (https://dejure.org/1987,1636)
EuGH, Entscheidung vom 18.02.1987 - 98/86 (https://dejure.org/1987,1636)
EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - 98/86 (https://dejure.org/1987,1636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ministère public / Mathot

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 30
    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - UNGLEICHBEHANDLUNG ZUGUNSTEN EINGEFÜHRTER ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Ministère public / Mathot

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung von Hemmnissen für die Einfuhr von Waren; Nationale Regelung der Kennzeichnung von Butter; Gleichbehandlung von nationalen und eingeführten Waren; Erschwerung des Absatzes eingeführter Waren; Benachteiligung von im Inland hergestellten Waren; Anspruch eines ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - UNGLEICHBEHANDLUNG ZUGUNSTEN EINGEFÜHRTER ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 30]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (23)

  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn. 8 und 9), solle Artikel 30 EG-Vertrag nur den innergemeinschaftlichen Handel schützen.

    Diese Bestimmung soll hingegen nicht gewährleisten, dass Waren aus nationaler Produktion in jedem Fall genauso behandelt werden wie eingeführte Waren; eine Ungleichbehandlung von Waren, die nicht geeignet ist, die Einfuhr zu behindern oder den Absatz eingeführter Waren zu erschweren, fällt nicht unter das Verbot dieses Artikels (vgl. Urteil Mathot, Randnrn. 7 und 8).

    Eine Vorschrift der im Ausgangsverfahren erörterten Art, die ihrem Wortlaut nach unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist und nach der den Erzeugern für die Vermarktung ihrer Erzeugnisse unter einer bestimmten Bezeichnung bestimmte Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden, fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur insoweit unter Artikel 30 EG-Vertrag, als sie auf Sachverhalte Anwendung findet, die einen Bezug zur Einfuhr von Waren iminnergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek´s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und Urteil Mathot, Randnrn.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2015 - 1 LC 178/14

    Ausführungsgenehmigung; DIN 4112; DIN EN 13814; Fahrgeschäft; Fliegende Bauten;

    Eine nationale Regelung wie das portugiesische Decreto-Lei Nr. 422/89, die unterschiedslos auf portugiesische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist, kann aber nur dann Vertragsbestimmungen über die Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachlagen anwendbar ist, die eine Verbindung zum innergemeinschaftlichen Handel aufweisen (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86, Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2003 - C-6/01

    DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF

    Eine nationale Regelung wie das portugiesische Decreto-Lei Nr. 422/89, die unterschiedslos auf portugiesische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist, kann aber nur dann Vertragsbestimmungen über die Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachlagen anwendbar ist, die eine Verbindung zum innergemeinschaftlichen Handel aufweisen (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86, Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86   

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https://dejure.org/1986,17737
Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86 (https://dejure.org/1986,17737)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.11.1986 - 98/86 (https://dejure.org/1986,17737)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. November 1986 - 98/86 (https://dejure.org/1986,17737)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Arthur Mathot.

    Vorabentscheidung - Kennzeichnung von Butter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.03.1979 - 86/78

    Peureux

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
    - Tenor des Urteils vom 13. März 1979 in der Rechtssache 86/78, Peureux, Slg. 1979, 897, 915.
  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
    Wie der Gerichtshof jedoch wiederholt, namentlich in seinen Urteilen vom 30. November 1978 in der Rechtssache 31/78 (Bussone, Slg. 1978, 2445) und 14. Juli 1981 in der Rechtssache 155/80 (Oebel, Slg. 1981, 1993), das ich hier zitieren möchte, festgestellt hat, "wird der in Artikel 7 aufgestellte Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht durch eine Regelung verletzt, die nicht nach Maßgabe der Staatsangehörigkeit der Wirtschaftsteilnehmer, sondern nach dem Ort ihrer Niederlassung Anwendung findet".
  • EuGH, 25.01.1983 - 126/82

    Smit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
    Zu den Artikeln 37 und 95 EWG-Vertrag hat der Gerichtshof folgendes festgestellt: "Weder Artikel 37 noch Artikel 95 EWG- Vertrag verbietet es, daß ein Mitgliedstaat inländische Erzeugnisse - insbesondere bestimmte Branntweine -, mögen sie einem Handelsmonopol unterliegen oder nicht, mit höheren inländischen Abgaben belastet, als sie gleichartige, aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse zu tragen haben" 2. Zum allgemeinen Diskriminierungsverbot möchte ich schließlich eine weitere Passage des bereits zitierten Urteils vom 23. Oktober 1986 anführen, in der der Gerichtshof folgendes ausgeführt hat: "Zum allgemeinen Diskriminierungsverbot ist festzustellen, daß es nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, wenn ein Mitgliedstaat in einem Bereich, für den keine Gemeinschaftsregelung gilt und der nicht Gegenstand einer Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften ist, einerseits im Inland hergestellte Erzeugnisse und eingeführte Erzeugnisse, andererseits Einzelhändler, die im Inland hergestellte Erzeugnisse verkaufen, und solche, die eingeführte Erzeugnisse verkaufen, ungleich behandelt 1 - Urteil vom 25. Januar 1983 in der Rechtssache 126/82, Smit/Commissie Grensoverschrijdend Beroepsgoederenvervoer, Slg. 1983, 92.
  • EuGH, 23.10.1986 - 355/85

    Driancourt / Cognet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
    Erst unlängst haben Sie sich in Ihrem Urteil vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 355/85 (Strafverfahren gegen Michel Cognet, Slg. 1986, 3231) zu dieser Frage geäußert.
  • EuGH, 03.07.1979 - 185/78

    Van Dam

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
    Wie der Gerichtshof außerdem in seinem Urteil vom 3. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 185 bis 204/78 (Van Dam, Slg. 1979, 2345, 2361) ausgeführt hat, kann die Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften nicht allein deshalb als Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung angesehen werden, weil angeblich andere Mitgliedstaaten weniger strenge Vorschriften anwenden.".
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