Rechtsprechung
EuGH, 18.02.1987 - 98/86 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Ministère public / Mathot
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 30
1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - UNGLEICHBEHANDLUNG ZUGUNSTEN EINGEFÜHRTER ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - EU-Kommission
Ministère public / Mathot
- Wolters Kluwer
Beseitigung von Hemmnissen für die Einfuhr von Waren; Nationale Regelung der Kennzeichnung von Butter; Gleichbehandlung von nationalen und eingeführten Waren; Erschwerung des Absatzes eingeführter Waren; Benachteiligung von im Inland hergestellten Waren; Anspruch eines ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - UNGLEICHBEHANDLUNG ZUGUNSTEN EINGEFÜHRTER ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 30]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidung - Kennzeichnung von Butter.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
- EuGH, 18.02.1987 - 98/86
Wird zitiert von ... (23)
- EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn. 8 und 9), solle Artikel 30 EG-Vertrag nur den innergemeinschaftlichen Handel schützen.Diese Bestimmung soll hingegen nicht gewährleisten, dass Waren aus nationaler Produktion in jedem Fall genauso behandelt werden wie eingeführte Waren; eine Ungleichbehandlung von Waren, die nicht geeignet ist, die Einfuhr zu behindern oder den Absatz eingeführter Waren zu erschweren, fällt nicht unter das Verbot dieses Artikels (vgl. Urteil Mathot, Randnrn. 7 und 8).
Eine Vorschrift der im Ausgangsverfahren erörterten Art, die ihrem Wortlaut nach unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist und nach der den Erzeugern für die Vermarktung ihrer Erzeugnisse unter einer bestimmten Bezeichnung bestimmte Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden, fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur insoweit unter Artikel 30 EG-Vertrag, als sie auf Sachverhalte Anwendung findet, die einen Bezug zur Einfuhr von Waren iminnergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek´s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und Urteil Mathot, Randnrn.
- OVG Niedersachsen, 04.12.2015 - 1 LC 178/14
Ausführungsgenehmigung; DIN 4112; DIN EN 13814; Fahrgeschäft; Fliegende Bauten; …
Eine nationale Regelung wie das portugiesische Decreto-Lei Nr. 422/89, die unterschiedslos auf portugiesische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist, kann aber nur dann Vertragsbestimmungen über die Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachlagen anwendbar ist, die eine Verbindung zum innergemeinschaftlichen Handel aufweisen (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86, Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn. - EuGH, 11.09.2003 - C-6/01
DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF …
Eine nationale Regelung wie das portugiesische Decreto-Lei Nr. 422/89, die unterschiedslos auf portugiesische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist, kann aber nur dann Vertragsbestimmungen über die Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachlagen anwendbar ist, die eine Verbindung zum innergemeinschaftlichen Handel aufweisen (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86, Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn.
- EuGH, 05.03.2002 - C-515/99
Reisch
Eine nationale Regelung wie die des Salzburger GVG, die unterschiedslos auf österreichische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist, kann aber nur dann Vertragsbestimmungen über die Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachlagen anwendbar ist, die eine Verbindung zum innergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15.Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86, Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09
Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine …
10 f.), vom 18. Februar 1987, Mathot (98/86, Slg. 1987, 809, Randnr. 7), Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, oben in Fn. 18 angeführt, Randnr. 33, sowie Metock u. a., oben in Fn. 24 angeführt, Randnr. 77. Generalanwälte haben unterschiedliche Haltungen in diesem Punkt eingenommen. - Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03
Carbonati Apuani
14 - Vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 (Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9), vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn. 7 bis 9), vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90 (Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9) sowie vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-108/98 (RI.SAN., Slg. 1999, I-5219, Randnr. 23).44 - Vgl. u. a. Urteile vom 13. März 1979 in der Rechtssache 86/78 (Peureux, Slg. 1979, 897, Randnr. 38), vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 355/85 (Driancourt, Slg. 1986, 3231, Randnrn. 10 und 11) und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809, Randnr. 7).
- EuGH, 16.01.2003 - C-14/00
Kommission / Italien
Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass Artikel 30 EG-Vertrag nicht gewährleisten soll, dass Waren aus nationaler Produktion in jedem Fall genauso behandelt werden wie eingeführte Waren, und dass eine Ungleichbehandlung von Waren, die nicht geeignet ist, die Einfuhr zu behindern oder den Absatz eingeführter Waren zu erschweren, nicht unter das Verbot dieses Artikels fällt (vgl. u. a. Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86, Mathot, Slg. 1987, 809, Randnr. 7, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1996 - C-217/94
Eismann Alto Adige Srl gegen Ufficio IVA di Bolzano. - Mehrwertsteuer - Auslegung …
10 und 11, und Rechtssache 98/86, Mathot ( 9 )).( 9 ) Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Slg. 1987, 809).
- EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France
Die Richtlinie 79/112 hat nämlich, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809, Randnr. 11) ausgeführt hat, Verpflichtungen in bezug auf die Kennzeichnung der in der gesamten Gemeinschaft gehandelten Lebensmittel begründet, ohne daß - ausser gemäß Artikel 3 Absatz 2 - Unterscheidungen nach dem Ursprung dieser Lebensmittel vorgenommen werden dürfen. - Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02
Owusu
Vgl. in diesem Sinne insbesondere auch Urteile vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809, Randnr. 11) und vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89 (SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 16) zur Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (…ABl. L 33, S. 1) sowie vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2043, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-321/94
Strafverfahren gegen Jacques Pistre (C-321/94), Michèle Barthes (C-322/94), Yves …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00
Sapod Audic
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2005 - C-293/02
Jersey Produce Marketing Organisation - Protokoll Nr. 3 betreffend die …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-14/00
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
Guimont
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01
Greenham und Abel
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1998 - C-67/97
Bluhme
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-385/96
Strafverfahren gegen Hermann Josef Goerres. - Rechtsangleichung - Etikettierung …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1994 - C-363/93
René Lancry SA gegen Direction générale des douanes und Société Dindar Confort, …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1993 - C-222/91
Ministero delle Finanze und Ministero della Sanità gegen Philip Morris Belgium SA …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1989 - 150/88
Kommanditgesellschaft in Firma Eau de Cologne & Parfümerie-Fabrik, Glockengasse …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-294/01
Granarolo
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2001 - C-510/99
Tridon
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Arthur Mathot.
Vorabentscheidung - Kennzeichnung von Butter
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
- EuGH, 18.02.1987 - 98/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 13.03.1979 - 86/78
Peureux
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
- Tenor des Urteils vom 13. März 1979 in der Rechtssache 86/78, Peureux, Slg. 1979, 897, 915. - EuGH, 14.07.1981 - 155/80
Oebel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
Wie der Gerichtshof jedoch wiederholt, namentlich in seinen Urteilen vom 30. November 1978 in der Rechtssache 31/78 (Bussone, Slg. 1978, 2445) und 14. Juli 1981 in der Rechtssache 155/80 (Oebel, Slg. 1981, 1993), das ich hier zitieren möchte, festgestellt hat, "wird der in Artikel 7 aufgestellte Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht durch eine Regelung verletzt, die nicht nach Maßgabe der Staatsangehörigkeit der Wirtschaftsteilnehmer, sondern nach dem Ort ihrer Niederlassung Anwendung findet". - EuGH, 25.01.1983 - 126/82
Smit
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
Zu den Artikeln 37 und 95 EWG-Vertrag hat der Gerichtshof folgendes festgestellt: "Weder Artikel 37 noch Artikel 95 EWG- Vertrag verbietet es, daß ein Mitgliedstaat inländische Erzeugnisse - insbesondere bestimmte Branntweine -, mögen sie einem Handelsmonopol unterliegen oder nicht, mit höheren inländischen Abgaben belastet, als sie gleichartige, aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse zu tragen haben" 2. Zum allgemeinen Diskriminierungsverbot möchte ich schließlich eine weitere Passage des bereits zitierten Urteils vom 23. Oktober 1986 anführen, in der der Gerichtshof folgendes ausgeführt hat: "Zum allgemeinen Diskriminierungsverbot ist festzustellen, daß es nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, wenn ein Mitgliedstaat in einem Bereich, für den keine Gemeinschaftsregelung gilt und der nicht Gegenstand einer Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften ist, einerseits im Inland hergestellte Erzeugnisse und eingeführte Erzeugnisse, andererseits Einzelhändler, die im Inland hergestellte Erzeugnisse verkaufen, und solche, die eingeführte Erzeugnisse verkaufen, ungleich behandelt 1 - Urteil vom 25. Januar 1983 in der Rechtssache 126/82, Smit/Commissie Grensoverschrijdend Beroepsgoederenvervoer, Slg. 1983, 92. - EuGH, 23.10.1986 - 355/85
Driancourt / Cognet
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
Erst unlängst haben Sie sich in Ihrem Urteil vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 355/85 (Strafverfahren gegen Michel Cognet, Slg. 1986, 3231) zu dieser Frage geäußert. - EuGH, 03.07.1979 - 185/78
Van Dam
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1986 - 98/86
Wie der Gerichtshof außerdem in seinem Urteil vom 3. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 185 bis 204/78 (Van Dam, Slg. 1979, 2345, 2361) ausgeführt hat, kann die Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften nicht allein deshalb als Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung angesehen werden, weil angeblich andere Mitgliedstaaten weniger strenge Vorschriften anwenden.".