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   AG Hamburg-St. Georg, 09.07.2021 - 980b C 36/20 WEG   

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https://dejure.org/2021,41601
AG Hamburg-St. Georg, 09.07.2021 - 980b C 36/20 WEG (https://dejure.org/2021,41601)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 09.07.2021 - 980b C 36/20 WEG (https://dejure.org/2021,41601)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - 980b C 36/20 WEG (https://dejure.org/2021,41601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    Muss Eigentümer das Betreten des Sondereigentum gestatten?

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Anspruch der WEG auf Betreten einer Wohnung zwecks Überprüfung der Funktionstauglichkeit von Heizmessgeräten; § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG n.F

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss ein Eigentümer das Betreten seines Sondereigentums gestatten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann besteht Duldungspflicht für Betreten des Sondereigentums?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss Wohnungseigentümer das Betreten seines Sondereigentums dulden? (IMR 2022, 80)

Papierfundstellen

  • ZMR 2021, 848
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Sonthofen, 04.10.2018 - 1 C 813/17

    Anspruch auf Gewährung von Zutritt zur Wohnung für Anbringung und Ablesung von

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 09.07.2021 - 980b C 36/20
    Ebenso wie der Einbau und die Ablesung von solchen Erfassungsgeräten - gestützt durch die §§ 3, 4 Abs. 2 S. 1 HS 2 HeizKVO - sachlicher Grund für eine Duldungspflicht des Sondereigentümers sein können (s. AG Sonthofen, ZWE 2019, 183, 184; Hügel/Elzer, a.a.O., § 14, Rn. 27 m.w.N.), gilt dies erst Recht für eine anlassbezogene Überprüfung von deren Funktionsfähigkeit.
  • AG Hamburg-St. Georg, 11.11.2022 - 980a C 31/21

    Betretungsrecht nach/wegen Umbauarbeiten eines Wohnungseigentümers?

    Diese, vom Gesetzgeber mit dem zum 01.12.2020 in Kraft getretenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (BGBl. 12020, 2187) neu geschaffene Anspruchsgrundlage (vgl. Agatsy, in: Skauradszun/Elzer/Hinz/Riecke, Die WEG-Reform 2020, 2021, § 4, Rn. 49) ermöglicht es in Anlehnung an § 14 Abs. 4 HS 1 WEG a.F. und unter Heranziehung der dazu entwickelten Grundsätze (so Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl. 2021, § 14, Rn. 21), unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen (und Grundrechtspositionen) im Einzelfall ein anlassbezogenes, auf konkrete Tatsachen gestütztes Betretungsrecht zugunsten der Gemeinschaft anzunehmen (vgl. etwa Gericht, B. vom 09.07.2021 - 980b C 36/20 WEG, ZMR 2021, 848 zur entsprechenden Duldungspflicht eines Sondereigentümers bei begründeter Vermutung mangelnder Funktionsfähigkeit von Erfassungsgeräten).
  • AG Hamburg-St. Georg, 17.06.2022 - 980b C 30/21

    Frist des § 45 WEG n.F. bleibt materiell-rechtliche Ausschlussfrist

    Die Frage der ordnungsgemäßen Erfassung der Heizungsverbräuche in den Wohnungen der Beklagten war bereits Gegenstand zivilgerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Parteien (vgl. Beschluss v. 09.07.2021 - 980b C 36/20 WEG, ZMR 2021, 848; Urteil v. 24.09.2021 - 980b C 37/20 WEG) und eines gegen die Klägerin geführten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft H.
  • AG Hamburg-St. Georg, 17.06.2023 - 980b C 30/21

    Klagebegründungsfrist des § 45 WEG bleibt auch nach der Gesetzesreform

    Die Frage der ordnungsgemäßen Erfassung der Heizungsverbräuche in den Wohnungen der Beklagten war bereits Gegenstand zivilgerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Parteien (vgl. Beschluss v. 09.07.2021 - 980b C 36/20 WEG, ZMR 2021, 848; Urteil v. 24.09.2021 - 980b C 37/20 WEG) und eines gegen die Klägerin geführten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft.
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