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   AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15   

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https://dejure.org/2017,49934
AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15 (https://dejure.org/2017,49934)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 15.09.2017 - 99 C 4054/15 (https://dejure.org/2017,49934)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 15. September 2017 - 99 C 4054/15 (https://dejure.org/2017,49934)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Halle (Saale) verurteilt fehlerhaft die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG nur zum Teil zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in der Form der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 15.9.2017 - 99 C 4054/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Halle, 31.08.2015 - 1 S 102/15
    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Die Archivierung eines Gutachtens mit Fotoanlage beim Sachverständigen dient ausschließlich dem Interesse des Sachverständigen, ein Gutachtenexemplar zum Zwecke des Nachweises der Vertragserfüllung für spätere Werklohnforderungen oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen zu dokumentieren (vgl. LG Halle, Beschluss vom 31.08.2015, Az. 1 S 102/15, zuvor Amtsgericht Halle (Saale) Az. 99 C 572/14).

    Auch der seltene Fall des Verlustes des Originalgutachtens rechtfertigt die Archivierung eines Gutachtens beim Sachverständigen auf Kosten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherung nicht (vgl. LG Halle, Beschluss vom 31.08.2015, 1 S 102/15, zuvor AG Halle (Saale), 99 C 572/14).

  • AG Halle/Saale, 15.09.2016 - 96 C 3858/15
    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Der Geschädigte kann daher nicht einschätzen, welche konkreten Aufwendungen auf ihn zukommen werden (zur Problematik so auch Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 01.09.2016, Az. 96 C 3858/15).
  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH bietet aber allein der von Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zu Grunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH, Urteil vom 19.07.2016, Az. VI ZR 491/15; BGH, Urteil vom 26.04.2016, Az. VI ZR 50/15 jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH bietet aber allein der von Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zu Grunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH, Urteil vom 19.07.2016, Az. VI ZR 491/15; BGH, Urteil vom 26.04.2016, Az. VI ZR 50/15 jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 30.04.2015 - 22 U 31/14

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Nach Ansicht der Kammer stellt - unter anderem -die Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) eine geeignete Schätzgrundlage zur Ermittlung des üblichen Honorars dar (vgl. auch KG, Urt. vom 30.04.2015, 22 U 31/14, Schaden-Praxis 2015, 414 ff.; OLG München, Urt. vom 12.03.2015,10 U 579/15, Schaden-Praxis 2015, 200 ff.).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Damit schuldet der Schädiger dem Geschädigten den unter Berücksichtigung der individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten objektiv zur Schadensbehebung erforderlichen Herstellungsaufwand (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az. 13 S 109/10, zitiert nach juris).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Nach Ansicht der Kammer stellt - unter anderem -die Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) eine geeignete Schätzgrundlage zur Ermittlung des üblichen Honorars dar (vgl. auch KG, Urt. vom 30.04.2015, 22 U 31/14, Schaden-Praxis 2015, 414 ff.; OLG München, Urt. vom 12.03.2015,10 U 579/15, Schaden-Praxis 2015, 200 ff.).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Die Abtretungserklärungen werden den Bestimmtheitsanforderungen gemäß § 398 BGB unter Beachtung des Urteils des BGH vom 07.06.2011 (VI ZR 260/10) gerecht, weil der Teil des Schadensersatzanspruchs "auf Erstattung der Gutachterkosten ... in Höhe der Gutachtenkosten" abgetreten wurde.
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nur dann den vollständigen Ausgleich seiner dem Sachverständigen gezahlten Aufwendungen nicht mehr verlangen, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, Az. 4 U 49/05, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Der Geschädigte ist hierbei grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/07, NJW 2007, 1450; BGHZ 163, 362, 367 f.).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 239/98

    Begriff der üblichen Vergütung

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

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