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   AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14   

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https://dejure.org/2016,49601
AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14 (https://dejure.org/2016,49601)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 02.05.2016 - 99 C 994/14 (https://dejure.org/2016,49601)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 99 C 994/14 (https://dejure.org/2016,49601)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    AG Halle (Saale) urteilt im Restschadensersatzprozess gegen die HUK 24 AG fehlerhaft zu den restlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten (Urteil vom 2.5.2016 - 99 C 994/14 -).

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    AG Halle (Saale) urteilt im Restschadensersatzprozess gegen die HUK 24 AG fehlerhaft zu den restlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten (Urteil vom 2.5.2016 - 99 C 994/14 -).

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Halle, 31.08.2015 - 1 S 102/15
    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Die Archivierung eines Gutachtens mit Fotoanlage beim Sachverständigen dient jedoch ausschließlich dem Interesse des Sachverständigen, ein Gutachtenexemplar zum Zwecke des Nachweises der Vertragserfüllung für spätere Werklohnforderungen oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen zu dokumentieren (vgl. LG Halle, Beschluss vom 31.08.2015, Az. 1 S 102/15, zuvor Amtsgericht Halle (Saale) Az. 99 C 572/14).

    Auch der seltene Fall des Verlustes des Originalgutachtens rechtfertigt die Archivierung eines Gutachtens beim Sachverständigen auf Kosten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherung nicht (vgl. LG Halle, Beschluss vom 31.08.2015, 1 S 102/15, zuvor AG Halle (Saale), 99 C 572/14).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Prüfungsmaßstab ist daher, ob die Sachverständigenkosten zum erforderlichen Herstellungsaufwand gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gehören, also Kosten darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbehebung ansehen durfte (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nur dann den vollständigen Ausgleich seiner dem Sachverständigen gezahlten Aufwendungen nicht mehr verlangen, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, Az. 4 U 49/05, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Der Geschädigte ist hierbei grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/07, NJW 2007, 1450; BGHZ 163, 362, 367 f.).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Prüfungsmaßstab ist daher, ob die Sachverständigenkosten zum erforderlichen Herstellungsaufwand gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gehören, also Kosten darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbehebung ansehen durfte (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Diese Abtretungserklärung wird den Bestimmtheitsanforderungen gemäß § 398 BGB unter Beachtung des Urteils des BGH vom 07.06.2011 (VI ZR 260/10) gerecht, weil der Teil des Schadensersatzanspruchs "auf Erstattung der Gutachterkosten ... in Höhe der Gutachtenkosten" abgetreten wurde.
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Prüfungsmaßstab ist daher, ob die Sachverständigenkosten zum erforderlichen Herstellungsaufwand gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gehören, also Kosten darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbehebung ansehen durfte (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Der Geschädigte ist hierbei grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/07, NJW 2007, 1450; BGHZ 163, 362, 367 f.).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Damit schuldet der Schädiger dem Geschädigten den unter Berücksichtigung der individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten objektiv zur Schadensbehebung erforderlichen Herstellungsaufwand (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az. 13 S 109/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Der Sachverständige kann zudem in werkvertraglich zulässiger Weise neben dem "Grundhonorar" für die eigentliche Sachverständigentätigkeit "Nebenkosten" nach ihrem konkreten Anfall berechnen (BGH, Urteil vom 04.04.2006, Az. X ZR 80/05, NZV 2007, 182 ff.).
  • LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 75/14
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