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   BSG, 26.06.1985 - 9a RVi 3/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2924
BSG, 26.06.1985 - 9a RVi 3/83 (https://dejure.org/1985,2924)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1985 - 9a RVi 3/83 (https://dejure.org/1985,2924)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1985 - 9a RVi 3/83 (https://dejure.org/1985,2924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzlicher Begriff der Impfung - Immunologische Auseinandersetzung des Körpers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 761
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 9a RVi 3/83
    Er hat seinerzeit ausgeführt, das Impfgesetz verlange von den Betroffenen lediglich, daß sie die natürlicherweise und allgemein mit der Impfung verbundenen Nachteile hinnehmen, verlange aber keinesfalls das Aufsichnehmen erheblicher gesundheitlicher Schädigungen (BGHZ 9, 83, 88).
  • BGH, 26.01.1970 - III ZR 91/69

    Impfung - Erfolg der Impfung

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 9a RVi 3/83
    Der Senat stimmt hierin mit dem früher für die Aufopferungsentschädigung zuständigen BGH überein, der im Falle einer fehlgeschlagenen Impfung maßgeblich darauf abgestellt hat, daß der Impfvorgang stattgefunden hat (BGH, NJW 1970, 1230).
  • LSG Bayern, 15.12.2015 - L 15 VJ 4/12

    Dravet-Syndrom als Impfschaden nach 6-fach-Impfung im Säuglingsalter anerkannt

    Wahrscheinlichkeit bedeutet dabei, dass mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang spricht (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1986 - 9a RVi 2/84 - dokumentiert bei Juris; BSG, Urteil vom 26.06.1985 - 9a RVi 3/83 - dokumentiert bei Juris; BSG, Urteil vom 19.03.1986 - 9a RVi 4/84 - dokumentiert bei Juris; BSG, Urteil vom 19.08.1981 - 9 RVi 5/80 - dokumentiert bei Juris; BSG, Urteil vom 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R - dokumentiert bei Juris; BSG, Urteil vom 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R - dokumentiert bei Juris Rn. 38).
  • LSG Bayern, 07.09.2018 - L 20 VJ 12/17

    Sozialgerichtsverfahren: Zu der Frage der Ermessensausübung hinsichtlich einer

    Eine potentielle, versorgungsrechtlich geschützte Ursache begründet dann einen wahrscheinlichen Zusammenhang, wenn ihr nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber jeder anderen Möglichkeit ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.1977, 10 RV 15/77), also mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang spricht (vgl. BSG, Urteile vom 19.08.1981, 9 RVi 5/80, vom 26.06.1985, 9a RVi 3/83, vom 19.03.1986, 9a RVi 2/84, vom 27.08.1998, B 9 VJ 2/97 R, und vom 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R).

    Dass die Impfung bei der Klägerin vermutlich nicht "angeschlagen" hat, weil sich bei ihr keine für die Pockenschutzimpfung typischen Pusteln gebildet haben, steht der Annahme einer versorgungsrechtlich geschützten Impfung nicht entgegen, da der Gesetzesbegriff der Impfung auf den technischen Vorgang des Einbringens des Impfstoffes in den Körper beschränkt bleiben muss und eine immunologische Auseinandersetzung des Körpers mit dem eingebrachten Impfstoff nicht zum gesetzlichen Begriff der Impfung gehört (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.1985, 9a RVi 3/83).

  • LSG Bayern, 09.11.2017 - L 20 VG 26/15

    Kein Versagungsgrund wegen Unbilligkeit von Versorgung nach dem

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang spricht (vgl. BSG Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 2/84, juris; BSG Urteil vom 26.06.1985, 9a RVi 3/83, juris; BSG Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 4/84, juris; BSG Urteil vom 19.08.1981, 9 RVi 5/80, juris; BSG Urteil vom 27.08.1998, B 9 VJ 2/97 R, juris; BSG Urteil vom 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R, juris Rn. 38).
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