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   BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85   

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https://dejure.org/1986,4118
BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85 (https://dejure.org/1986,4118)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1986 - 9a RVs 55/85 (https://dejure.org/1986,4118)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 9a RVs 55/85 (https://dejure.org/1986,4118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Begriff der Leistung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Bestandskräftige Festsetzung - Erhöhung - Verschlimmerung der Behinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 287
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84

    Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines

    Auszug aus BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85
    Ein Verwaltungsakt dieser Art ist vielmehr nur derjenige, der sich 'nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand vom Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert' (vgl BSG vom 21.2.1985 11 RA 2/84).
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85
    Ein Bescheid mit versagenden Verfügungssätzen ist kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung iS des § 48 Abs. 1 S 1 SGB 10 (vgl BSG vom 30.1.1985 1 RJ 2/84 = BSGE 58, 27, 28 = SozR 1300 § 44 Nr. 16).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RV 36/84
    Auszug aus BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85
    Der Inhalt eines Bescheides wird durch seine Verfügungssätze bestimmt (vgl BSG vom 26.2.1986 9a RV 36/84).
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Ein Bescheid mit versagenden Verfügungssätzen ist insoweit kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung iS des § 48 SGB X (vgl BSGE 60, 287 = SozR 1300 § 48 Nr. 29; BSG Beschluss vom 10.5.1994 - 9 BV 140/93).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 6/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Feststellungsbescheid -

    Das BSG beziehe sich dabei auf die Entscheidung vom 22.10.1986 - 9a RVs 55/85 -, in der das BSG ebenfalls bereits auf die entsprechende Anwendung von § 48 Abs. 3 SGB X auch im Schwerbehindertenrecht verwiesen habe.

    Bei dem Bescheid vom 5.11.2002 über die Feststellung eines GdB von 30 nach dem Schwerbehindertenrecht handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl Oppermann in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 2012, § 69 SGB IX RdNr 10; stRspr des BSG , Urteil vom 22.10.1986 - 9a RVs 55/85 - BSGE 60, 287 = SozR 1300 § 48 Nr. 29; Urteil vom 19.9.2000 - B 9 SB 3/00 R - BSGE 87, 126 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 43; BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2 und BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 9) .

    Speziell zum Verwaltungsakt über die Feststellung des GdB und zu dessen Bindungswirkung bei späterem Hinzutreten einer dauerhaften Gesundheitsstörung (Behinderung gemäß § 2 SGB IX) hat das BSG schon unter Geltung des Schwerbehindertengesetzes entschieden, dass eine ursprünglich unrichtige Entscheidung unter Beachtung ihrer Bestandskraft grundsätzlich nicht korrigiert werden darf, vielmehr hierbei die Vorschriften der §§ 48 und 45 SGB X maßgeblich sind (Urteil vom 22.10.1986 - 9a RVs 55/85 - BSGE 60, 287 = SozR 1300 § 48 Nr. 29) .

    Durch § 48 Abs. 3 SGB X ist nach diesem Urteil die Verwaltung auch im Recht der sozialen Entschädigung und im Recht der Schwerbehinderten ermächtigt worden, anlässlich einer nachträglichen Änderung eines Teils der maßgebend gewesenen Verhältnisse möglicherweise bestandskräftig gewordene Feststellungen über Schädigungsfolgen oder Behinderungen und über ihre Auswirkungen mit der wirklichen Sachlage in Einklang zu bringen (BSGE 60, 287, 291 = SozR 1300 § 48 Nr. 29 S 89).

  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Der erkennende Senat (vgl BSG vom 20.10.1983 - 2 RU 61/82) und das BSG haben hinsichtlich der Bindungswirkung von Rentenbewilligungsbescheiden wiederholt entschieden, dass die Bindungswirkung nur die Gesamtbewertung einer MdE erfasst (vgl zur Bindungswirkung eines Rentenbescheids: BSG vom 26.6.1990 - 5 RJ 62/89 - SozR 3-1500 § 77 Nr. 1 S 4 f - Juris RdNr 18; zum Recht der schwerbehinderten Menschen: BSG vom 22.10.1986 - 9a RVs 55/85 - BSGE 60, 287, 290 = SozR 1300 § 48 Nr. 29 S 88; aA Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 3/2012, § 48 SGB X Anm 5.6, der eine Bindung der Träger an Teil-MdE-Werte bejaht) .
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