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   LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17   

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LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17 (https://dejure.org/2017,25599)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.2017 - 9a Sa 12/17 (https://dejure.org/2017,25599)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 9a Sa 12/17 (https://dejure.org/2017,25599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 394 BGB, Art. ... 9 Abs. 3 GG, § 818 Abs. 3 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 313 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ArbGG, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 GG, Art. 12 GG, Art. 3 GG, Artikel 12 Abs. 1 GG, § 20 Abs. 1 TVöD, § 611 Abs. 1 BGB, § 20 TVöD, §§ 812 ff. BGB, § 814 BGB, §§ 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer tariflichen Rückzahlungsregelung hinsichtlich einer Sonderzuwendung mit Mischcharakter

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 TVG, Art 3 Abs 1 GG, § 12 Abs 1 GG
    Sonderzuwendung - Rückzahlung - Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums - Wirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer tariflichen Rückzahlungsregelung hinsichtlich einer Sonderzuwendung mit Mischcharakter

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 12 Abs. 1
    Wirksamkeit einer tariflichen Rückzahlungsregelung hinsichtlich einer Sonderzuwendung mit Mischcharakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17
    Dieser ist erst überschritten, wenn die Regelung auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der daraus resultierenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer unverhältnismäßig einschränkt (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 34; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 35 und 37).

    Dies belegt die Stichtagsregelung in § 1 Nr. 1, die einen Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember verlangt (siehe zu diesen Kriterien BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für eine innerhalb des Bezugszeitraums liegende Klausel bereits entschieden (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 37 für einen Stichtag am 1. Dezember).

    Es ist auch kein anderes gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit des betroffenen Arbeitnehmers weniger einschränkendes Mittel ersichtlich, um diesen an der Arbeitsplatzaufgabe zu hindern (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41).

    Es sei noch gerechtfertigt, wenn die Tarifregelung insoweit nicht differenziere, sondern pauschaliere (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41).

    Eine derartige Regelung hat das Bundesarbeitsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung wie ausgeführt für zulässig gehalten (BAG, 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 40).

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17
    Die Tarifvertragsparteien haben daher bei der tariflichen Normsetzung sowohl den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG als auch die Freiheitsgrundrechte wie Art. 12 GG zu beachten (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 29; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu II 2 der Gründe).

    Ihnen kommt eine Einschätzungsprärogative zu, soweit die tatsächlichen Gegebenheiten, die betroffenen Interessen und die Regelungsfolgen zu beurteilen sind (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21).

    Die Differenzierungsmerkmale müssen allerdings im Normzweck angelegt sein und dürfen ihm nicht widersprechen (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 22 mwN).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17
    Die Beklagte könne sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen, zB aus dem Urteil vom 13. November 2013 (10 AZR 848/12), wonach eine tarifliche Rückzahlungsverpflichtung wirksam sei, die einen Stichtag innerhalb des Bezugszeitraumes habe.

    Sie verkürze außerdem in nicht zu rechtfertigender Weise die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers, weil sie die Ausübung seines Kündigungsrechts unzulässig erschwere (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 23; 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 22 und 23).

  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17
    Die Tarifvertragsparteien haben daher bei der tariflichen Normsetzung sowohl den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG als auch die Freiheitsgrundrechte wie Art. 12 GG zu beachten (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 29; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu II 2 der Gründe).

    Darüber hinaus verfügen sie über einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung (BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 29; 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 23).

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes unterliegen Tarifverträge lediglich einer Überprüfung, ob sie gegen höherrangiges Recht, also gegen die Verfassung, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - Rn. 51, zitiert nach juris; BAG 10. März 1992 - 3 AZR 153/51 - Rn. 30, zitiert nach juris).

    Dies gilt auch dann, wenn ein Tarifvertrag - wie vorliegend - von den Parteien nur einzelvertraglich in Bezug genommen worden ist (BAG 18. August 1999 -10 AZR 424/98 - Rn.51, zitiert nach juris).

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15

    Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17
    Sie hat deutlich gemacht, welcher Betrag ihr noch zusteht und ihre diesbezügliche Berechnung dargelegt (siehe zu diesen Erfordernissen BAG 17. März 2016 - 6 AZR 133/15 - Rn. 42; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - Rn. 29).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17
    Sie verkürze außerdem in nicht zu rechtfertigender Weise die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers, weil sie die Ausübung seines Kündigungsrechts unzulässig erschwere (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 23; 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 22 und 23).
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17
    (aa) Für einen Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums hat das Bundesarbeitsgericht für Betriebsvereinbarungen entschieden, dass entstandene Ansprüche auf Arbeitsentgelt für eine bereits erbrachte Arbeitsleistung von den Betriebsparteien nicht unter die auflösende Bedingung des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag nach Ablauf des Leistungszeitraums gestellt werden können (BAG 12 April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 27).
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17
    Ein Anspruch kann "schriftlich" auch per E-Mail geltend gemacht werden (BAG 6. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 37).
  • LAG Hessen, 27.03.1992 - 9 Sa 854/91
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17
    Haben die Parteien für den Fall, dass die Leistungen zurückgefordert werden sollen, tarifvertragliche Abreden getroffen, ist für die Anwendung des § 818 Abs. 3 BGB kein Raum, denn in diesem Fall ist der Anspruch auf Rückerstattung des zugeflossenen Vorteils kein Bereicherungsanspruch, sondern ein (tarif-)vertraglicher Rückgewähranspruch (LAG Frankfurt, 27. März 1992 - 9 Sa 854/91, Leitsatz Ziff. 1, zitiert nach Juris; MüKo BGB/Schwab 7. Aufl. § 818 BGB Rn. 131).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 180/94

    Rückzahlung der Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel - Beschäftigung bei der

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Die Revision des Klägers und Widerbeklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 9. Mai 2017 - 9a Sa 12/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ein Zinsanspruch aus dem Teilbetrag von 1.047,29 Euro erst ab dem 27. September 2016 besteht.
  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2018 - 14 Ca 4832/17
    cc) Andere tarifvertragliche Stichtagsklausel hatte das BAG - soweit ersichtlich - noch nicht zu überprüfen (zum Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums in einem Tarifvertrag siehe LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17; Revision beim BAG anhängig: 10 AZR 290/17; zweifelnd LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1492/11, Rn. 41).

    Auch der Umstand, dass der Bonus auf maximal ein Bruttomonatsgehalt beschränkt ist, spricht gegen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Synallagma (ähnl. zu einer drei Monate außerhalb des Bezugszeitraums liegenden tarifvertraglichen Stichtagsklausel LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17, Rn. 72 ff.).

    Der Spielraum der Tarifvertragsparteien ist groß, weil die Rückzahlung von Gratifikationen ebenso wie stichtagsbezogene Anspruchsvoraussetzungen im Zusammenhang mit dem übrigen tariflichen Entgeltsystem stehen (LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17, Rn. 73 unter Berufung auf Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz 4. Aufl., Rn. 2359).

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