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   BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90   

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https://dejure.org/1992,532
BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90 (https://dejure.org/1992,532)
BSG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 9a RVs 3/90 (https://dejure.org/1992,532)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 (https://dejure.org/1992,532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der Höhe der vom Versorgungsträger zu erstattenden Kosten des Verwaltungsvorverfahrens - Konkretisierung einer Rahmengebühr nach der Bundesrechtsanwälte-Gebührenordnung (BRAGO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO §§ 12, 116; SGB X § 63 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LSG Rheinland-Pfalz - 4 Vs 3/89
  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90
 
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Wird zitiert von ... (185)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.03.1986 - 9A RVs 30/85

    Bemessung der Gebühr eines Rechtsbeistandes im isolierten Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90
    Auch zu seiner eigenen - unveröffentlichten - Entscheidung vom 19. März 1986 - Az 9a RVs 30/85 - setzt sich der Senat nicht in Widerspruch.

    Selbst bei einem Streit, in dem es um die Schwerbehinderteneigenschaft eines Berufstätigen ging, hat der Senat die Angelegenheit nur als mittelmäßig bedeutsam angesehen (SozR 1300 § 63 Nr. 2; vgl auch das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 19. März 1986 Az 9a RVs 30/85).

  • BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80

    Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90
    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht etwa in Widerspruch zu der Entscheidung des BVerwGE 62, 196 ff. Denn das BVerwG hat dort gerade nicht entschieden, daß in einem Durchschnittsfall die Überschreitung der Mittelgebühr noch als "billig" oder angemessen angesehen werden kann.
  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84

    Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90
    Trotzdem sieht der Senat aus dringenden prozeßökonomischen Gründen (vgl BSGE 58 S 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15) von einer Aufhebung und Zurückverweisung nach § 170 Abs. 2 S 2 i.V.m. § 163 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ab und trifft selbst die Feststellungen anhand des sozialgerichtlichen Urteils und der vom LSG beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten.
  • LSG Hessen, 13.01.2014 - L 2 AS 250/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrens- und

    Auf einen Toleranzrahmen von 20 % könne sich der Beschwerdeführer nicht berufen, da es sich im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90) um einen Durchschnittsfall handele.

    Weitere Ausführungen zur Anwendbarkeit eines Toleranzrahmens von 20 % unter den vom Bundessozialgericht beschriebenen Einschränkungen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 1992, 9a RVs 3/90) sind daher vorliegend nicht erforderlich.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 19 B 24/08

    Höhe der Anwaltsgebühr bei einer Untätigkeitsklage, Voraussetzungen für das

    Ein Abweichen von der Mittelgebühr ist bei einem Durchschnittsfall nicht zulässig (BSG, Urteil v. 26.2.1992, 9a RVs 3/90; Urteil v. 22.3.1984, 11 RA 58/83, SozR 1300 § 63 Nr. 4; BVerwG, Beschl. v. 18.9.2001, 1 WB 28.01, Rpfleger 2002, 98).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07

    Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres

    Anderenfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden, weil auch in Anbetracht des grundsätzlichen Ermessensspielraums des Rechtsanwalts seine Tätigkeit nur mit dieser Gebühr zutreffend bewertet ist (so zu Recht BVerwG aaO., ferner bei Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NVwZ-RR 2002, 73; BSG, JurBüro 1984, 1511 (1514), und Urt. v. 26.2.1992 - 9a RVs 3/90, Rechtsbeistand 1994, 31 [32]; OLG Celle, Beschl. v. 31.8.2001 - 15 WF 170/01, AGS 2001, 268; OLG Düsseldorf, 4. Familiensenat, MDR 2002, 666; vgl. auch BFH, BFH/NV 2005, 561)." bb.
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