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   BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90   

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BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90 (https://dejure.org/1992,5036)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1992 - 9a RVs 4/90 (https://dejure.org/1992,5036)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - 9a RVs 4/90 (https://dejure.org/1992,5036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Behinderten auf die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "aG"; Im Straßenverkehrsrecht zu gewährender Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte; Vorliegen einer Behinderung auf Grund eines Hirnleidens mit myoklonisch-astatischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.02.1964 - 10 RV 1223/61
    Auszug aus BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90
    Der erforderliche Zustand der Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens ( BSG SozR 3870 § 3 Nr. 14) wird auch dann anerkannt, wenn dauernd eine Hilfskraft bereitstehen muß (BSGE 20, 205, 206 f = SozR Nr. 14 zu § 35 BVG).
  • BSG, 16.03.1982 - 9a/9 RVs 8/81

    Rechtswegzuweisung im Schwerbehindertenrecht - Feststellung gesundheitlicher

    Auszug aus BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90
    Der erforderliche Zustand der Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens ( BSG SozR 3870 § 3 Nr. 14) wird auch dann anerkannt, wenn dauernd eine Hilfskraft bereitstehen muß (BSGE 20, 205, 206 f = SozR Nr. 14 zu § 35 BVG).
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dem Erfordernis ständiger Rollstuhlbenutzung kommt für Merkzeichen "aG" bei Parkinson wesentliche Bedeutung zu (Anschluss an BSG vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 = SozR 3-3870 § 4 Nr 11 und vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 = Behindertenrecht 1992, 91).

    Hiervon ist das BSG bisher stets ausgegangen (BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11).

    Für neurologische Erkrankungen wie Anfallsleiden hat das BSG in der Vergangenheit allerdings darauf hingewiesen, dass die dauernde Gefahr des Eintretens einer außergewöhnlichen Gehunfähigkeit infolge von Anfällen nicht dem dauernden Fortbestand der außergewöhnlichen Gehunfähigkeit gleichzusetzen ist und eine einer hochgradigen Einschränkung der Herzleistung oder Lungenfunktion vergleichbare Beeinträchtigung erst bei einer gleichbleibenden Häufigkeit von Anfällen erreicht wird, die "ständig" einen Rollstuhl erforderlich macht (BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - Juris RdNr 13; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; vgl zum "ständigen" Erfordernis eines Rollstuhls auch Teil D Nr. 1 Buchst c S 3 AnlVersMedV).

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    In diesem Kontext hat das BSG gerade im Hinblick auf das damals noch in Vorbereitung befindliche BTHG bereits mit Urteil vom 16.3.2016 (B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 21) ausgeführt, dass bei neurologischen Erkrankungen wie Anfallsleiden die dauernde Gefahr des Eintretens einer außergewöhnlichen Gehunfähigkeit infolge von Anfällen nicht dem dauernden Fortbestand der außergewöhnlichen Gehunfähigkeit gleichzusetzen ist und eine mit einer hochgradigen Einschränkung der Herzleistung oder Lungenfunktion vergleichbare Beeinträchtigung erst bei einer gleichbleibenden Häufigkeit von Anfällen erreicht wird, die "ständig" einen Rollstuhl erforderlich macht (vgl auch BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 13; BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - juris RdNr 13) .

    Daher begründet vor dem Hintergrund der strengen Anforderungen an die Vergabe des Merkzeichens aG eine Sturzgefahr dessen Inanspruchnahme nur dann, wenn diese Gefahr wegen der Häufigkeit und/oder den drohenden Folgen der Stürze so ausgeprägt ist, dass der Betroffene aus der objektiven und medizinisch begründeten Sicht eines verständigen behinderten Menschen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist (vgl BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 21; BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - juris RdNr 13; LSG Hamburg Urteil vom 21.7.2016 - L 3 SB 20/15 - juris RdNr 22) .

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Er leidet nicht an einer nur vorübergehenden Erkrankung oder einer Funktionsbeeinträchtigung, die seine Gehfähigkeit wie bei einem unregelmäßig in größeren Zeitabständen auftretenden Anfallsleiden nur zeitweise beeinträchtigt (vgl zum Fehlen der Dauerhaftigkeit bei Anfallsleiden BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 11 f; BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - juris RdNr 13 f; s auch BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 - juris RdNr 21) .
  • LSG Bayern, 28.02.2013 - L 15 SB 113/11

    Anfallsleiden, Epilepsie, Merkzeichen, Sturzgefahr

    Der Senat hat bereits entschieden, daß weder Orientierungsstörungen (BSG SozR 3870 § 3 Nr. 18) noch zeitweise Anfälle (BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RVs 4/90 - br 1992, 91) den Anspruch auf "aG" begründen.

    Ein solcher Zustand wäre etwa erreicht, wenn eine verantwortungsbewußte Begleitperson den Behinderten wegen der Selbstgefährdung und der Gefährdung anderer nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl bewegen würde (vgl BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RVs 4/90 - br 1992, 91).".

    Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90.

    Sofern die Bevollmächtigten darauf hinweisen, dass im Urteil des BSG vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90, die Situation insofern anders gewesen sei als die des Klägers hier, weil dort die Anfälle auch tagsüber und nicht nur nachts aufgetreten seien, liegt es sogar nahe, die Beeinträchtigung des Klägers hier als geringer einzuschätzen, weil zumindest eine durch den unmittelbaren Zustand eines Anfalls liegende Beeinträchtigung sowie eine durch akute Anfälle bedingte Sturzgefahr beim Kläger nicht gegeben sind.

    Der geltend gemachte Anspruch des Klägers scheitert daran, dass der Kläger - um mit den Worten des BSG zu sprechen - nicht "dauernd" (vgl. Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90) nicht "Beine und Füße gebrauchen" (vgl. Urteil vom 13.12.1994, Az.: 9 RVs 3/94) kann.

    Das BSG hat dies gesehen und im Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90, Folgendes dazu ausgeführt:.

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Der Nachteilsausgleich "aG" steht Behinderten nicht zu, die wegen eines Anfallsleidens oder wegen Störungen der Orientierungsfähigkeit zwar nur unter Aufsicht gehen können, aber nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind (Bestätigung und Fortführung von BSG vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß weder Orientierungsstörungen (BSG SozR 3870 § 3 Nr. 18) noch zeitweise Anfälle (BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RVs 4/90 - br 1992, 91) den Anspruch auf "aG" begründen.

    Ein solcher Zustand wäre etwa erreicht, wenn eine verantwortungsbewußte Begleitperson den Behinderten wegen der Selbstgefährdung und der Gefährdung anderer nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl bewegen würde (vgl BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RVs 4/90 - br 1992, 91).

  • LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Auch das BSG weist darauf regelmäßig hin, so z.B. im Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90, wenn es dort Folgendes formuliert hat:.

    Daraus und aus der Tatsache, dass die Rechtsprechung des BSG im Bereich des Merkzeichens aG durchweg - auch vor dem Hintergrund nur beschränkt zur Verfügung stehender Behindertenparkplätze - sehr streng ist, und den Hinweisen im oben (vgl. Ziff. 2) zitierten Urteil des BSG vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90, das nach wie vor seine Gültigkeit hat und vom dem das BSG bis heute nicht abgewichen ist, kann der Senat nur den Schluss ziehen, dass es sich bei der Prothesenunbenutzbarkeit um einen Dauerzustand im allgemeinen Sprachgebrauch handeln muss.

    Das BSG hat dies gesehen und im Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90, Folgendes dazu ausgeführt:.

    Das BSG hat sich im Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90, in diesem Zusammenhang wie folgt geäußert:.

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Diese Beurteilungskriterien haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Abschnitt 31 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 (Anhaltspunkte ) und der erkennende Senat in seiner ständigen Rechtsprechung übernommen (vgl Urteil vom 8. Mai 1981 - SozR 3870 § 3 Nr. 11; Urteil vom 26. Juni 1981 Az 9 RVs 2/81, VersorgB 1982 S 11; Urteil vom 6. November 1985 - SozR 3870 § 3 Nr. 18; Urteil vom 3. Februar 1988 - SozR 3870 § 3 Nr. 28; Urteil vom 9. März 1988 Az 9/9a RVs 15/87 - SozSich 1988 S 381; Urteil vom 29. Januar 1992 Az 9a RVs 4/90, br 1992, S 91 bis 92; Urteil vom 11. Oktober 1994 Az 9 RVs 9/93 ; Urteil vom 13. Dezember 1994 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; Urteil vom 12. Februar 1997 Az 9 RVs 11/95 und Urteil vom 17. Dezember 1997 Az 9 RVs 16/96).

    In seiner Entscheidung vom 29. Januar 1992 (Az 9a RVs 4/90, veröffentlicht in br 1992, S 91 ff) hat der Senat ergänzend hervorgehoben, daß die mit außergewöhnlicher Gehbehinderung verbundenen Nachteilsausgleiche nur solchen Personen gewährt werden können, denen der unausweichliche Fußweg zwischen einem ordnungsgemäß haltenden oder parkenden Fahrzeug und dem angestrebten Ziel in ähnlicher Weise außerordentlich schwer falle wie den ausdrücklich genannten Personen.

  • LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17

    Zuerkennung des Merkzeichens aG im Schwerbehindertenrecht

    (BSG v. 29.01.1992 - 9a RVs 4/90 in juris, Rn. 13 - 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 11 SB 257/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "aG" - Gleichstellung mit Personengruppe der

    Damit sei sein Fall den Fällen vergleichbar, in denen sich auch das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 29. Januar 1992 und 13. Dezember 1994 (9 a RVs 4/90 und 9 RVs 3/94) für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" ausgesprochen habe.

    Denn sie müsste den Kläger dann "nur noch" auf einem verkürzten Weg überwachen und leiten (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 6. November 1985 - 9 a RVs 7/83 - , vom 29. Januar 1992 - 9 a RVs 4/90 - , vom 13. Dezember 1994 - 9 RVs 3/94 - sowie vom 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R - , in denen die Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" nach Maßgabe der auch hier vorangestellten Kriterien jeweils verneint worden sind).

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14

    Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen

    Dabei muss es sich um einen Dauerzustand handeln (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90; Urteil des Senats vom 28.02.2013, Az.: L 15 SB 113/11).
  • SG Gießen, 30.01.2020 - S 16 SB 110/17

    Schwerbehindertenrecht: Zuerkennung des Merkzeichens aG für eine außergewöhnliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 10 SB 102/12
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz

  • SG Aachen, 07.09.2010 - S 17 SB 266/09

    Keine weitere Zuerkennung des Merkzeichens aG aufgrund verbesserter Gehfähigkeit

  • LSG Hamburg, 21.07.2016 - L 3 SB 20/15

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Merkzeichen aG (außergewöhnliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1999 - L 10 SB 21/99

    Zuerteilung des Merkzeichens "aG" ; Feststellung des Nachteilsausgleichs;

  • LSG Bayern, 27.05.2010 - L 15 SB 155/07

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Nachteilsaugleich G -

  • LSG Hessen, 24.02.2000 - L 5 SB 1351/96

    Nachteilsausgleich aG - ungünstiges Zusammenwirken einer psychomotorischen

  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2017 - L 8 SB 2009/16
  • SG Stade, 23.08.2001 - S 2 SB 3/01

    Merkzeichen aG bei Multipler Sklerose

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2001 - L 11 SB 4527/00
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2003 - L 5 SB 28/02

    Zuerkennung des Nachteilsausgleichs "aG" (außergewöhnlich gehbehindert);

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2000 - L 7 SB 67/00

    Gangunsicherheit rechtfertigt keine Zuerkennung des Nachteilsausgleichs aG

  • SG Gießen, 27.02.2020 - S 16 SB 199/17
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2016 - L 3 SB 1521/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 10 SB 80/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1994 - L 6 Vs 111/93

    Schwerbehinderung - Nachteilsausgleich G - erhebliche Gehbehinderung bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2013 - L 13 SB 78/11
  • SG Dortmund, 28.11.2001 - S 20 (3) SB 290/00

    Gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2019 - L 5 SB 43/18
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