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   BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89   

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https://dejure.org/1990,2025
BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89 (https://dejure.org/1990,2025)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89 (https://dejure.org/1990,2025)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 3/89 (https://dejure.org/1990,2025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufsschadensausgleich; Schwerbehinderter; Selbständigkeit; Berufsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsschadensausgleich für Selbständige - Ermittlung des derzeitigen Bruttoeinkommens - Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor dem 65. Lebensjahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Berufsschadensausgleich für schwerbeschädigte Selbständige, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89
    Das ist eine hypothetische Tatsachenfeststellung (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49; SozR 4100 § 44 Nr. 47), die von der Tatsacheninstanz zu treffen ist, was das LSG aufgrund seiner abweichenden Rechtsauffassung bislang unterlassen hat.
  • BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87

    Einkommensanrechnung beim Berufsschadensausgleich für selbständige Beschädigte

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89
    Es muß nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BSchAV festgestellt werden, was der Kläger als Unselbständiger trotz der Schädigungsfolgen auf dem Arbeitsmarkt noch hätte verdienen können (BSGE 64, 272, 275 = SozR 3100 § 30 Nr. 76 und SozR 3100 § 30 Nr. 77).
  • BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 5/87

    Einkommensermittlung beim Berufsschadensausgleich für selbständige Beschädigte

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89
    Es muß nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BSchAV festgestellt werden, was der Kläger als Unselbständiger trotz der Schädigungsfolgen auf dem Arbeitsmarkt noch hätte verdienen können (BSGE 64, 272, 275 = SozR 3100 § 30 Nr. 76 und SozR 3100 § 30 Nr. 77).
  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 20/89

    Berufsschadensausgleich eines wegen Schädigungsfolgen Schwerbehinderten

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89
    Das hat der Senat für abhängig Beschäftigte, die unter Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, bereits mehrfach ausgesprochen (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 20/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 13.08.1986 - 9a RV 12/84

    Besonderes berufliches Betroffensein eines Richters - Durchschnittseinkommen für

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89
    Das BSG hat unter Hinweis auf diese Vorschrift schon mehrfach entschieden, daß Anspruch auf BSA auch dann bestehen kann, wenn der Beschädigte in dem bisherigen oder angestrebten Beruf wegen der Schädigung nicht das Einkommen erzielt, das er als Gesunder hätte (vgl BSG SozR 3641 § 7 Nr. 1; Urteil vom 13. August 1986 - 9a RV 12/84 -Hinweis in Der Versorgungsbeamte 1987, S 11; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 24/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 24/89

    Anspruch eines Kriegsbeschädigten auf Berufsschadensausgleich, der trotz der

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89
    Das BSG hat unter Hinweis auf diese Vorschrift schon mehrfach entschieden, daß Anspruch auf BSA auch dann bestehen kann, wenn der Beschädigte in dem bisherigen oder angestrebten Beruf wegen der Schädigung nicht das Einkommen erzielt, das er als Gesunder hätte (vgl BSG SozR 3641 § 7 Nr. 1; Urteil vom 13. August 1986 - 9a RV 12/84 -Hinweis in Der Versorgungsbeamte 1987, S 11; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 24/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RV 16/88

    Höhe des Berufsschadensausgleichs

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89
    Das hat der Senat für abhängig Beschäftigte, die unter Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, bereits mehrfach ausgesprochen (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 20/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RV 31/88

    Kürzung des Berufsschadensausgleichs

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89
    Das hat der Senat für abhängig Beschäftigte, die unter Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, bereits mehrfach ausgesprochen (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 20/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 7/86

    Prognoseentscheidung - Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89
    Das ist eine hypothetische Tatsachenfeststellung (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49; SozR 4100 § 44 Nr. 47), die von der Tatsacheninstanz zu treffen ist, was das LSG aufgrund seiner abweichenden Rechtsauffassung bislang unterlassen hat.
  • BSG, 30.09.1980 - 10 RV 45/79

    Vergleichseinkommen nach der Besoldungsgruppe

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89
    Das BSG hat unter Hinweis auf diese Vorschrift schon mehrfach entschieden, daß Anspruch auf BSA auch dann bestehen kann, wenn der Beschädigte in dem bisherigen oder angestrebten Beruf wegen der Schädigung nicht das Einkommen erzielt, das er als Gesunder hätte (vgl BSG SozR 3641 § 7 Nr. 1; Urteil vom 13. August 1986 - 9a RV 12/84 -Hinweis in Der Versorgungsbeamte 1987, S 11; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 24/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LSG Bayern, 15.12.2016 - L 18 VS 5/10

    Kein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Abschluss eines

    Ein für den Kläger günstigeres Ergebnis ergibt sich ferner nicht aus der weiteren Rechtsprechung des BSG, das bzgl. der Frage der Kausalität hinsichtlich des schädigungsbedingten Ausscheidens eine Beweiserleichterung für die Fälle annimmt, in denen Schwerbeschädigte mit Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Erwerbsleben ausscheiden und vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2006, B 9a V 6/05 R, juris; BSG, Urteil vom 20.07.2005, B 9a V 1/05 R, juris; BSG, Urteil vom 15.12.1999, B 9 V 11/99 R, juris; BSG, Urteil vom 10.05.1994, 9 RV 14/93, juris; BSG, Urteil vom 20.05.1992, 9a RV 24/91, juris; BSG, Urteil vom 12.12.1990, 9a/9 RV 24/89, juris; BSG, Urteil vom 12.12.1990, 9a/9 RV 20/89; BSG, Urteil vom 12.12.1990, 9a/9 RV 3/89, juris; BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RV 31/88, juris; BSG, Urteil vom 04.07.1989, 9 RV 16/88, juris; BSG, Urteil vom 24.11.1988, 9 RV 3/88, juris; siehe dazu auch die - teilweise kritischen - Stimmen in der Literatur: Kunze, VersorgVerw 1993, 66; Niepel, VersorgVerw 1993, 3; SchR., SGb 1991, 449; Hoffman, VersorgVerw 1991, 71; Frank, VersorgVerw 1991, 52).
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 8/92

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Dieser rentenrechtliche Tatbestand läßt es nach § 8 BSchA-Verordnung (BSchAV) im allgemeinen glaubhaft erscheinen, daß die Schädigungsfolgen iS des BVG zugleich für das Versorgungsrecht die maßgebliche Ursache für die Berufsaufgabe bilden (vgl Urteil des Senats vom 20. Mai 1992 - 9a RV 24/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen unter Bezugnahme auf BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2 und SozR 3-3642 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 24/91

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes Leben - Zusammenwirken von

    Das ist stets dann als gegeben anzunehmen, wenn der Beschädigte allein wegen der Schädigungsfolgen schwerbeschädigt ist oder die Beschädigung im Zusammenhang mit anderen Behinderungen die Schwerbehinderteneigenschaft begründet, also jedenfalls ohne Schädigungsfolgen das Ausscheiden nicht möglich wäre (vgl Urteil des Senats vom 4. Juli 1989 - 9 RV 16/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen, bestätigt in den Urteilen vom 6. Dezember 1989 - 9 RV 31/88 - und vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 3/89 -).
  • BSG, 03.08.1994 - 9 RV 18/93

    Berufsschadensausgleich - Berechnung - derzeitiges Bruttoeinkommen -

    Auch was als derzeitiges Alterseinkommen anzusetzen ist, richtet sich nicht nach den individuellen Vorsorgeentscheidungen des Selbständigen, sondern nach allgemeinen Maßstäben: Was der Selbständige als Arbeitnehmer wahrscheinlich verdienen würde, ist nach Ausscheiden aus dem Arbeitsleben entsprechend § 8 BSchAV um 25 % zu kürzen (BSGE 64, 283, 285; BSG SozR 3-3642 § 8 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2021 - L 11 VE 58/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - Zugunstenverfahren -

    Es ist mithin zu ermitteln, welche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in der privaten Wirtschaft der Kläger trotz der Schädigung noch ausüben kann und welches Durchschnittseinkommen, das wie das Vergleichseinkommen gemäß den §§ 3 und 4 BSchAV aus den Besoldungsgesetzen oder den Tabellen des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, zu erzielen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 3/89 - juris).Dabei hat das BSG in einer weiteren Entscheidung ausgeführt, es sei nicht zu rechtfertigen, die selbständig Tätigen, denen der Verordnungsgeber die Beamtenbesoldung als Grundlage des Vergleichseinkommens zubilligt, hinsichtlich des derzeitigen Einkommens als Angestellte oder Arbeiter zu behandeln.
  • BSG, 13.12.1994 - 9 RV 30/93

    Berufsschadensausgleich - Landwirt - vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

    Der Senat hat ferner in ständiger Rechtsprechung klargestellt, daß auch selbständig Berufstätige, die keinen Anspruch auf vorzeitiges Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, hinsichtlich des Anspruchs auf BSchA nicht schlechter gestellt werden dürfen (vgl SozR 3-3642 § 8 Nr. 1; SozR 3-3100 § 48 Nr. 2; SozR 3-3642 § 9 Nr. 1; BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nr. 76; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 77).
  • LSG Saarland, 10.12.1998 - L 5b/5 V 14/97

    Berechnung des Berufsschadensausgleichs bei Selbständigen

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