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   BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90   

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BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90 (https://dejure.org/1991,1999)
BSG, Entscheidung vom 03.07.1991 - 9b RAr 10/90 (https://dejure.org/1991,1999)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 9b RAr 10/90 (https://dejure.org/1991,1999)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1074 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90
    Diese Maßnahme, die nach Auffassung des Gesetzgebers inzwischen die Solidargemeinschaft überfordert (vgl BT-Drucks 11/2237 S 177 zu § 37 des Entwurfs des SGB V), war in erster Linie familienpolitisch motiviert und beeinflußte bei ihrer Einführung auch die Parlamentsberatungen über Familienplanung und Schwangerschaftsabbrüche (vgl BT-Drucks VI 3515; VI 3588; 7/464; 7/377; DtBT 7. Wahlperiode, 33. Sitzung vom 17. Mai 1973, S 1822/1823 Abg. Schlei und S 1830/1831 Abg. Stommel; DtBT 7. Wahlperiode, 55. Sitzung vom 5. Oktober 1973, S 3170/3171 Abg. Müller-Remscheid und S 3172 Abg. Arndt).

    Die Bundesregierung hat den Formulierungswechsel von § 185b RVO zu § 38 SGB V als eine Vereinfachung und Straffung des geltenden Rechts bezeichnet (BT-Drucks 11/2237 zu § 37 des Entwurfs).

  • Drs-Bund, 14.06.1972 - BT-Drs VI/3515
    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90
    Fällt der Haushaltsführer (nach dem gesetzlichen Eheleitbild bis zum Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts [1. EheRG vom 14. Juni 1976 - BGBl I 1421] und in der Folgezeit nach der Lebenserfahrung in der Regel die Mutter) infolge von Krankheit oder Rehabilitationsbedürftigkeit aus, sehen die gesetzlichen Sicherungssysteme die Gestellung der Ersatzkraft für die Haushaltsführerin vor (vgl hierzu BT-Drucks VI/3515 S 3).
  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90
    Rückschlüsse vom neuen auf das alte Recht sind lediglich dann ausgeschlossen, wenn der Gesetzgeber einen an sich schon bekannten - streitigen - Sachverhalt neu bewertet und dementsprechend gegenüber dem alten Recht eine abweichende Grenze zieht (vgl BSG Urteil vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen unter Bezugnahme auf BSGE 58, 243, 248 mwN = SozR 2200 § 182 Nr. 98 zur sogenannten authentischen Interpretation des Gesetzgebers; BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; s ferner BSGE 18, 225, 227 = SozR Nr. 4 zu § 1311 RVO zur Berücksichtigung einer neueren Rechtsentwicklung).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84

    Berücksichtigung des 13. Monatsgehalts bei der Berechnung des Übergangsgeldes

    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90
    Rückschlüsse vom neuen auf das alte Recht sind lediglich dann ausgeschlossen, wenn der Gesetzgeber einen an sich schon bekannten - streitigen - Sachverhalt neu bewertet und dementsprechend gegenüber dem alten Recht eine abweichende Grenze zieht (vgl BSG Urteil vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen unter Bezugnahme auf BSGE 58, 243, 248 mwN = SozR 2200 § 182 Nr. 98 zur sogenannten authentischen Interpretation des Gesetzgebers; BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; s ferner BSGE 18, 225, 227 = SozR Nr. 4 zu § 1311 RVO zur Berücksichtigung einer neueren Rechtsentwicklung).
  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 53/88

    Arbeitslosigkeit i.S. der Voraussetzung der Beitragspflicht von Wehr- und

    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90
    Rückschlüsse vom neuen auf das alte Recht sind lediglich dann ausgeschlossen, wenn der Gesetzgeber einen an sich schon bekannten - streitigen - Sachverhalt neu bewertet und dementsprechend gegenüber dem alten Recht eine abweichende Grenze zieht (vgl BSG Urteil vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen unter Bezugnahme auf BSGE 58, 243, 248 mwN = SozR 2200 § 182 Nr. 98 zur sogenannten authentischen Interpretation des Gesetzgebers; BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; s ferner BSGE 18, 225, 227 = SozR Nr. 4 zu § 1311 RVO zur Berücksichtigung einer neueren Rechtsentwicklung).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79

    Erstattung der Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson bei der stationären

    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90
    Für die Krankenversicherung (§ 185b Abs. 2 RVO/§ 38 SGB V), die Unfallversicherung (§ 569a Nr. 4 RVO) und die Rentenversicherung (§ 1237b Abs. 1 Nr. 5 RVO) ist ebenso wie für das Versorgungsrecht (§ 11 Abs. 4, § 26 Abs. 3 Nr. 4 und § 18 Abs. 1 BVG) schon nach dem Gesetzeswortlaut völlig unbestritten, daß sich der Anspruch auf Haushaltshilfe auf eine Ersatzkraft richtet, es sich also um eine "Sachleistung" handelt; unter den Voraussetzungen des § 185b Abs. 2 RVO, also wenn der Sachleistungsanspruch nicht erfüllt werden kann oder Grund dazu besteht, von der Erfüllung abzusehen, wandelt sich der Anspruch in einen solchen auf Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe um (vgl zur selbst beschafften Krankenpflegeperson des § 185 RVO idF vom 27. Juni 1977 - BGBl I 1069 - BSGE 50, 72, 74 = SozR 2200 § 185 Nr. 4).
  • BSG, 29.01.1963 - 1 RA 21/62

    Rentenversicherung - Berufssoldat - Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90
    Rückschlüsse vom neuen auf das alte Recht sind lediglich dann ausgeschlossen, wenn der Gesetzgeber einen an sich schon bekannten - streitigen - Sachverhalt neu bewertet und dementsprechend gegenüber dem alten Recht eine abweichende Grenze zieht (vgl BSG Urteil vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen unter Bezugnahme auf BSGE 58, 243, 248 mwN = SozR 2200 § 182 Nr. 98 zur sogenannten authentischen Interpretation des Gesetzgebers; BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; s ferner BSGE 18, 225, 227 = SozR Nr. 4 zu § 1311 RVO zur Berücksichtigung einer neueren Rechtsentwicklung).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RK 5/84

    Übernahme der Fahrkosten - Fahrkosten - Krankentransport - Krankenfahrt - Einsatz

    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90
    Jedenfalls gilt für derartige Ersatzbeschaffungen der Grundsatz, daß Kosten, die entstanden sind, um eine anderenfalls notwendige Leistung zu erübrigen, erstattungsfähig sind, wenn die Ersatzleistung geeigneter oder billiger ist (vgl BSG SozR 2200 § 194 Nr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19

    Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der

    Auflage 2021, § 127 Rn. 1; für einen Sachleistungsverschaffungsanspruch: Siefert in: Hauck/Noftz, SGB, 03/21, § 127 Rn. 10; vergleiche zu einem Anspruch auf Haushaltshilfe: BSG, Urteil vom 03.07.1991 - 9b RAr 10/90, beck-online Rn. 10-14; differenzierend je nach Art der Teilnahmekosten: Herbst in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2.
  • BSG, 01.04.1993 - 7/9b RAr 16/91

    Verpflegungskostenzuschuß - Behinderter - Pendler - Rehabilitation

    Auch die ergänzenden Leistungen des § 56 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) unterscheiden zwischen Sachleistungs- und Kostenerstattungsansprüchen (vgl BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 4).

    Aus den Gesamtumständen kann sich nämlich unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweiligen Rechtsgebiets eine solche Rechtsfolge ergeben (vgl allgemein: BSGE 66, 168, 173 ff = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 23; Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl 1991, § 77 RdNr 5b), und zwar hier vornehmlich unter Berücksichtigung des aus § 5 RehaAnglG zu entnehmenden Gedankens der Leistungskontinuität (vgl zu diesem Grundsatz BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 4).

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 67/94

    Wahlrecht von Beziehern von Vorruhestandsgeld in der DDR

    Darin kann eine authentische Auslegung des Gesetzes mit rückwirkender Geltung ab 3. Oktober 1990 zu sehen sein, obwohl der Gesetzgeber das Änderungsgesetz (ÄndG) ausdrücklich am 29. Juni 1994 in Kraft gesetzt hat (zum Begriff der authentischen Interpretation: BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 4 jeweils mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2003 - L 13 RA 4868/02

    Kostenerstattung bei stationärer Kinderheilbehandlung mit Hotelunterbringung

    Ein solcher Anspruch (vgl. zum Kostenerstattungsanspruch BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 4) bestünde nur, wenn die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, die vom Kläger in E. B. absolvierte Kur als Rehabilitationsleistung zu bewilligen, hierfür also nicht nur die Rechtsvoraussetzungen erfüllt wären, sondern sich auch das der Beklagten zustehende Auswahlermessen auf die nach Meinung des Klägers einzig richtige Entscheidung, nämlich Bewilligung dieser Kur am Toten Meer, verdichtet hätte.
  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 115/95

    Anwendungsbereich von § 307a Abs. 10 SGB VI

    Die "Interpretation" eines Gesetzes durch den Gesetzgeber, der eine Vorschrift in dem von ihm (jetzt) gewünschten Sinn angewandt wissen will, und zwar entgegen einer Auslegung durch das zuständige Gericht, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn er einen - wie hier (siehe unten) - schon bekannten streitigen Sachverhalt neu bewertet und dementsprechend gegenüber dem alten Recht eine abweichende Grenze zieht (vgl hierzu BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; SozR 3-4100 § 56 Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 1 AL 69/06

    Arbeitslosenversicherung

    Zwar werden Rehabilitationsleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich als Sachleistungen erbracht (BSG, Urteil vom 03.07.1991 - Az.: 9 RAr 10/90 SozR 3-4100 § 56 Nr. 4; Lauterbach in Gagel, SGB III, § 109, Rn. 7 ff.; Keller in PK-SGB 111, 2. Auflage 2004, § 97, Rn. 6).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 39/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Gewährung des Spitzbetrags ergänzend zu

    Darin kann eine authentische Auslegung des Gesetzes mit rückwirkender Geltung ab 3. Oktober 1990 zu sehen sein, obwohl der Gesetzgeber das Änderungsgesetz ausdrücklich am 29. Juni 1994 in Kraft gesetzt hat (zum Begriff der authentischen Interpretation: BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 4 jmwN).
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 15/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Statthaftigkeit der Berufung ohne Zulassung -

    Darin kann eine authentische Auslegung des Gesetzes mit rückwirkender Geltung ab 3. Oktober 1990 zu sehen sein, obwohl der Gesetzgeber das Änderungsgesetz ausdrücklich am 29. Juni 1994 in Kraft gesetzt hat (zum Begriff der authentischen Interpretation: BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 4 jmwN).
  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 106/95

    Anspruch auf Regelaltersrente wegen in der BRD zurückgelegter rentenrechtlicher

    Die "Interpretation" eines Gesetzes durch den Gesetzgeber, der eine Vorschrift in dem von ihm (jetzt) gewünschten Sinn angewandt wissen will, und zwar entgegen einer Auslegung durch das zuständige Gericht, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn er einen - wie hier (siehe unten) - schon bekannten streitigen Sachverhalt neu bewertet und dementsprechend gegenüber dem alten Recht eine abweichende Grenze zieht (vgl hierzu BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; SozR 3-4100 § 56 Nr. 4).
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