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   BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 2/92   

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BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 2/92 (https://dejure.org/1992,11837)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1992 - 9b RAr 2/92 (https://dejure.org/1992,11837)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1992 - 9b RAr 2/92 (https://dejure.org/1992,11837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Anspruch auf Unterhaltsgeld - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Vertrauensschutz des Empfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 2/92
    Der tatsächliche Bezug einer Sozialleistung ist somit nur deshalb und nur insoweit maßgebend, wie er auf einer bindenden Verwaltungsentscheidung beruht (BSGE 61, 286 [BSG 13.05.1987 - 7 RAr 62/85]).
  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 18/90

    Rechtmäßigkeit des Arbeitslosengeldbescheides bei der Bemessung des

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 2/92
    Der Senat hat wiederholt deutlich gemacht, daß der Hinweis des Gesetzes auf den tatsächlichen Bezug einer Sozialleistung (vgl SozR 3-4100 § 59c Nr. 1) oder die tatsächliche Zugrundelegung eines bestimmten Arbeitsentgelts (vgl SozR 3-4100 § 44 Nr. 7) den Sinn hat, die Verwaltung von der Verpflichtung freizustellen, nachzuprüfen, ob die frühere Verwaltungsentscheidung, die zur Zahlung einer Sozialleistung geführt hatte, zu Recht ergangen ist.
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 87/89

    Bemessung des Übergangsgeldes während einer Maßnahme der beruflichen Umschulung

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 2/92
    Der Senat hat wiederholt deutlich gemacht, daß der Hinweis des Gesetzes auf den tatsächlichen Bezug einer Sozialleistung (vgl SozR 3-4100 § 59c Nr. 1) oder die tatsächliche Zugrundelegung eines bestimmten Arbeitsentgelts (vgl SozR 3-4100 § 44 Nr. 7) den Sinn hat, die Verwaltung von der Verpflichtung freizustellen, nachzuprüfen, ob die frühere Verwaltungsentscheidung, die zur Zahlung einer Sozialleistung geführt hatte, zu Recht ergangen ist.
  • BSG, 23.01.1986 - 11b RAr 5/85

    Anspruch auf Unterhaltsgeld

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 2/92
    Es genügt, daß im Dreijahreszeitraum für einen Tag Alhi im Anschluß an einen Alg-Anspruch von wenigstens 156 Tagen bezogen worden ist (BSG SozR 4100 § 46 Nr. 6).
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 74/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - fehlende Bedürftigkeit -

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. August 1992, 9b RAr 2/92, zum Nichtbestehen von Vertrauensschutz für einen Verwaltungsakt, der auf einem durch falsche Angaben erwirkten Verwaltungsakt aufbaue, sei nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragbar.

    Die Rechtsauffassung des LSG sei insbesondere nicht mit der Entscheidung des BSG vom 26. August 1992, 9b RAr 2/92, vereinbar.

    Das LSG habe sich mit der Entscheidung des BSG vom 26. August 1992, 9b RAr 2/92, auseinander gesetzt und zutreffend dargestellt, dass die Entscheidung des BSG auf einem "ununterbrochenen" Kausalzusammenhang beruhe.

    Diese Betrachtungsweise liegt auch - ohne Problematisierung - der bisherigen Rechtsprechung des BSG in Fällen der rückwirkenden Aufhebung von Alhi-Bewilligungen zu Grunde (vgl zB Urteil des Senats vom 13. September 2006, B 11a AL 19/06 R, RdNr 13; ebenso von § 45 SGB X ausgehend: BSG, Urteil vom 26. August 1992, 9b RAr 2/92, DBlR 3958a, AFG/§ 46).

    Den Ausführungen des LSG, zwischen der dem Urteil des BSG vom 26. August 1992 (9b RAr 2/92, DBlR 3958a AFG/§ 46) zu Grunde liegenden Fallgestaltung und dem vorliegenden Fall gebe es gewichtige Unterschiede, folgt der Senat im Zusammenhang mit der Anwendung des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X nicht; die Ausführungen des LSG beziehen sich auch auf den - wie dargelegt - nicht einschlägigen § 48 SGB X.

  • LSG Bayern, 17.11.2005 - L 9 AL 239/03

    Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Bewilligung von Arbeitslosenhilfe

    Insoweit werde auf das Urteil des BSG vom 26.08.1992 Az.: 9b RAr 2/92 hingewiesen.

    Sie beruft sich dabei auf das Urteil des BSG vom 26.08.1992 Az.: 9b RAr 2/92.

    Ein vertrauensschutzvernichtendes "Nachwirken" des Verschweigens seiner Vermögensverhältnisse durch den Kläger über den Zeitpunkt des Ausschlusses der Bedürftigkeit hinaus, kann mangels ausreichender Vergleichbarkeit mit dem vom BSG mit Urteil vom 26.08.1992, a.a.O., entschiedenen Fall daher nicht bejaht werden.

  • LSG Hessen, 05.11.2019 - L 2 R 250/18

    1. Die bestandskräftige Aufhebung einer Arbeitslosenhilfebewilligung beseitigt

    § 45 Abs. 2 SGB X bezwecke nicht, dem Betroffenen nur hinsichtlich des Bescheids, der unmittelbar auf den Falschangaben beruht, Vertrauensschutz zu versagen, hinsichtlich jeder Folgewirkung dieser durch Bescheid ergangenen Entscheidung den Vertrauensschutz unangerührt zu lassen (Verweis auf BSG, Urteil vom 26. August 1992, 9b Rar 2/92, juris; LSG Bayern, Urteil vom 16. Februar 2011, 7 L 13 R 52/09, juris).

    Nach Ansicht des Senats reicht ein mittelbares Beruhen der Rentenbewilligung auf fehlerhaft gegenüber einem anderen Träger - hier der Bundesagentur für Arbeit - gemachten Angaben nicht aus (andere Ansicht: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Februar 2011, L 13 R 52/09, juris); anderes kann nur gelten, wenn der gleiche Träger die unmittelbar und die mittelbar verursachte Leistung gewährt (siehe hierzu BSG, Urteil vom 26. August 1992 - 9b RAr 2/92, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 R 4844/10

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit - Vorliegen der

    Zwar hat das BSG wiederholt entschieden, dass es nicht dem Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X entspreche, dem Begünstigten Vertrauensschutz nur in Bezug auf die Leistungen abzusprechen, die er durch falsche Angaben unmittelbar erwirkt hat (BSG vom 26. August 1992 - 9b RAr 2/92 U - Juris Rn. 21; BSG SozR 4-1300 § 45 Nr. 7 - Juris Rn. 21).
  • SG Frankfurt/Main, 18.06.2018 - S 6 R 597/15
    § 45 Abs. 2 SGB X bezweckt nicht, dem Betroffenen nur hinsichtlich des Bescheids, der unmittelbar auf den Falschangaben beruht, Vertrauensschutz zu versagen, hinsichtlich jeder Folgewirkung dieser durch Bescheid ergangenen Entscheidung den Vertrauensschutz unangerührt zu lassen (vgl. BSG Urt. v. 26.8.1992 - 9b Rar 2/92; LSG Bayern Urt. v. 16.2.2011 - L 13 R 52/09).
  • LSG Bayern, 16.02.2011 - L 13 R 52/09

    Es besteht kein Vertrauensschutz für den Verwaltungsakt, der auf einem

    Es ist kein Gesichtspunkt zu erkennen, der dafür spräche, dass sich der Begünstigte in Bezug auf Leistungen Vertrauensschutz erworben haben könnte, die - wie hier - auf den unmittelbar erlangten Leistungen aufbauen (vgl. BSG Urteil vom 26.08.1992, 9b RAr 2/92).
  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2014 - 11 K 330/12

    Pflegewohngeld; Schonvermögen; verwertbar; Vermögen; Ferienwohnung

    Es ist kein Gesichtspunkt zu erkennen, der dafür spräche, dass sich die Begünstigte in Bezug auf Leistungen Vertrauensschutz erworben haben könnte, die - wie hier - in unmittelbarem Zusammenhang mit früher erlangten Leistungen stehen vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Februar 2011- L 13 R 52/09 -, juris; Bundessozialgericht, Urteil vom 26. August 1992 - 9b Rar 2/92 - juris.
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