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   BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84   

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https://dejure.org/1984,4129
BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84 (https://dejure.org/1984,4129)
BSG, Entscheidung vom 14.11.1984 - 9b RU 38/84 (https://dejure.org/1984,4129)
BSG, Entscheidung vom 14. November 1984 - 9b RU 38/84 (https://dejure.org/1984,4129)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 562
 
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Wird zitiert von ... (294)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 42/77

    Anspruch gegen das Arbeitsamt auf Gewährung eines "Pendler"-Darlehens für den

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
    Bei dieser Verfahrenslage hätte das LSG von Amts wegen die Sache vertagen müssen, um dem Prozeßbevollmächtigten ausreichend Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung zu geben (§ 202 SGG, § 227 Abs. 1 Zivilprozeßordnung; BSGE 1, 280, 281 f.; vgl. auch BSGE 47, 35, 37 = SozR 1500 § 62 Nr. 8).
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 29/83

    Medizinischer Gutachter - Anderer Arzt - Volle Verantwortung - Gutachten -

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
    Bei ausreichendem Gehör hätte der Prozeßbevollmächtigte beantragt, ihm eine schriftliche Äußerung nachzulassen, und geltend gemacht, daß die von der Beklagten vorgelegte Stellungnahme der Ärztin Dr. B..., eine Urkunde, nicht uneingeschränkt wie ein Gutachten hätte gewürdigt werden dürfen (BSG 28. März 1983 - 9a RV 29/83 -).
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 48/82

    Auslegung eines Bescheides - MdE-Bewertung

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
    Das ist grundsätzlich ebenso wie bei Verletzungsfolgen von Arbeitsunfällen zu bewerten (zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil des Senats vom 16. Mai 1984 - 9b RU 48/82 -) und bedeutet zweierlei: Zum einen ist allein eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen, so daß es auf eine tatsächliche Erwerbsbetätigung und einen entsprechenden Einkommensschaden, namentlich in einem Ausweichberuf, nicht ankommt (BSGE 28, 271, 272 f. = SozR Nr. 17 zu § 1247 RVO; BSG SozR 2200 § 573 Nr. 11 m. N.).
  • BSG, 27.10.1955 - 4 RJ 6/54
    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
    Bei dieser Verfahrenslage hätte das LSG von Amts wegen die Sache vertagen müssen, um dem Prozeßbevollmächtigten ausreichend Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung zu geben (§ 202 SGG, § 227 Abs. 1 Zivilprozeßordnung; BSGE 1, 280, 281 f.; vgl. auch BSGE 47, 35, 37 = SozR 1500 § 62 Nr. 8).
  • BSG, 06.12.1983 - 11 RA 30/83

    Rechtskundiger Prozeßbevollmächtigter - Plötzliche Erkrankung - Vertagungsantrag

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
    Der Kläger durfte sich nach § 73 Abs. 1 Satz 1 SGG auch für diese Maßnahme von einem Rechtsanwalt vertreten lassen (BSG, NJW 1984, 888 = Breithaupt 1984, 439, demnächst in SozR 1750 § 227 Nr. 2).
  • BSG, 30.10.1968 - 4 RJ 177/64

    Erwerbsunfähigkeit - Gesundheitsgefährdende Tätigkeiten

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
    Das ist grundsätzlich ebenso wie bei Verletzungsfolgen von Arbeitsunfällen zu bewerten (zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil des Senats vom 16. Mai 1984 - 9b RU 48/82 -) und bedeutet zweierlei: Zum einen ist allein eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen, so daß es auf eine tatsächliche Erwerbsbetätigung und einen entsprechenden Einkommensschaden, namentlich in einem Ausweichberuf, nicht ankommt (BSGE 28, 271, 272 f. = SozR Nr. 17 zu § 1247 RVO; BSG SozR 2200 § 573 Nr. 11 m. N.).
  • BSG, 31.07.1975 - 9 RV 354/74

    Keine Befugnis der Versorgungsverwaltung, im Rahmen eines neuen

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
    Dieses vereinfachte Verfahren wird von der herrschenden Meinung um des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) willen gebilligt und kann als ständige Übung Beachtung beanspruchen, soweit die verwerteten Erfahrungssätze allgemein anerkannt werden (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 15; für die amtlichen MdE-Sätze der sozialen Entschädigung und des Schwerbehindertenrechts: BSGE 40, 120, 123 f = SozR 3100 § 30 Nr. 8; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 13).
  • BSG, 06.12.1978 - 8 RU 108/77

    Hauterkrankung - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Schätzung - Allgemeines

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
    Derartige Tätigkeiten können einem Versicherten auch dann, wenn keine äußeren krankhaften Hauterscheinungen mehr bestehen, verschlossen sein (BSGE 47, 249, 252 f. = SozR 5670 Anl. 1 Nr. 5101 Nr. 3).
  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8/8a RU 86/80

    Bewertung der MdE

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
    Dieses vereinfachte Verfahren wird von der herrschenden Meinung um des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) willen gebilligt und kann als ständige Übung Beachtung beanspruchen, soweit die verwerteten Erfahrungssätze allgemein anerkannt werden (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 15; für die amtlichen MdE-Sätze der sozialen Entschädigung und des Schwerbehindertenrechts: BSGE 40, 120, 123 f = SozR 3100 § 30 Nr. 8; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 13).
  • BSG, 04.02.1976 - 9 RV 136/75

    Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
    Dieses vereinfachte Verfahren wird von der herrschenden Meinung um des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) willen gebilligt und kann als ständige Übung Beachtung beanspruchen, soweit die verwerteten Erfahrungssätze allgemein anerkannt werden (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 15; für die amtlichen MdE-Sätze der sozialen Entschädigung und des Schwerbehindertenrechts: BSGE 40, 120, 123 f = SozR 3100 § 30 Nr. 8; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 13).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; Burchardt in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Juni 2006, § 56 RdNr 67 ff).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung, sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5 mwN; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII Stand: Januar 2004, § 56 RdNr 67 ff).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    In seiner Entscheidung vom 14. November 1984 (SozR 2200 § 581 Nr. 22) habe das BSG ausgeführt, daß bei der MdE-Bewertung eigentlich für jede einzelne Arbeitsunfallfolge und BK in einem dreistufigen Verfahren ermittelt werde, welche tatsächlichen Voraussetzungen für eine MdE-Bewertung nach empirisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen gegeben sind.

    Bei BKen richtet sich die MdE - wie bei den Unfallfolgen - einerseits nach der Schwere des noch vorhandenen akuten Krankheitszustands (BSGE 47, 249, 252 = SozR 5670 Anlage 1 Nr. 5101 Nr. 3) sowie andererseits nach dem Umfang der dem Erkrankten verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (BSG Urteil vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 - HVBG RdSchr VB 137/81 vom 25. Juni 1981; BSG SozR 5677 Anlage 1 Nr. 46 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22).

    Damit steht der Senat nicht in Widerspruch zum Urteil des - nicht mehr für Streitigkeiten aus dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung zuständigen - 9b-Senats des BSG vom 14. November 1984 (SozR 2200 § 581 Nr. 22), in dem erwogen wird, daß "eigentlich" für jede einzelne Arbeitsunfallfolge und BK in einem - wie vom Kläger dargelegt - dreistufigen Verfahren ermittelt werden müßte, welche tatsächlichen Voraussetzungen für eine MdE-Bewertung nach empirisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen gegeben seien.

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