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   BSG, 29.01.1986 - 9b RU 76/84   

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https://dejure.org/1986,7668
BSG, 29.01.1986 - 9b RU 76/84 (https://dejure.org/1986,7668)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1986 - 9b RU 76/84 (https://dejure.org/1986,7668)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 9b RU 76/84 (https://dejure.org/1986,7668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Weg zum Personalbüro - Arbeitsbescheinigung - Aufenthaltserlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 542
  • BB 1986, 1297
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 69/59
    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 76/84
    Ein Arbeitnehmer, der sich in einer ) ähnlichen Angelegenheit wie im vorliegenden Fall an das Büro seines Arbeitgebers wendet, ist sogar auf dem Wege außerhalb des Betriebsgeländes iS von % 5M3 RVO aF : % 550 Abs. 1 RVO nF unfallversicherungsrechtlich geschützt (vgl BSGE 13, 178, 179 SozR Nr. 31 zu EUR 5ü3 RVO aF; 8508 20, 23, 2M : SozR Nr H3 zu % 5ü3 RVO aF; SozR Nr. 11 zu S 550 RVG).
  • BSG, 12.10.1973 - 2 RU 107/72

    Versicherungsschutz - Ausländischer Arbeitnehmer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 76/84
    Darauf, daß später, wenn er die Arbeitsbescheinigung in Händen gehabt hätte, sein fernerer Weg zum Arbeitsamt unter bestimmten Umständen unversichert gewesen wäre (vgl BSGE 36, 222 : SozR Nr M1 zu % 5H8 RVG), kommt es hier nicht an.
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Zwar habe das BSG einen Arbeitnehmer auf dem Weg zum Personalbüro als versichert angesehen, wenn er dort eine Arbeitsbescheinigung abholen wollte, die er für die weitere Aufenthaltserlaubnis benötige (Urteil vom 29.1.1986 - 9b RU 76/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 78) .

    Schließlich müsse die Entscheidung des BSG (Urteil vom 29.1.1986 - 9b RU 76/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 78) - anders als das LSG meint - aufgrund der in beiden Fällen vergleichbaren Motivation der Arbeitnehmer zur Zurechnung der Abgabe des Formulars zur versicherten Tätigkeit führen.

    Die Entscheidung des BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 76/84 - sei nicht einschlägig.

    Er hat vom Arbeitgeber eine Handlung begehrt, die dieser ihm aus dem Arbeitsverhältnis schuldete; das Abholen der Bescheinigung war vertragsgemäße arbeitsrechtliche Nebenpflicht des Beschäftigten (BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 76/84 - Juris RdNr 11 - SozR 2200 § 548 Nr. 78) .

    Der Arbeitnehmer hat, wie oben schon gesagt, vom Arbeitgeber eine Handlung begehrt, die dieser ihm unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis schuldete; das Abholen der Bescheinigung war vertragsgemäße arbeitsrechtliche Nebenpflicht des Beschäftigten (vgl BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 76/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 78) .

  • LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Das BSG hat zwar in einem Einzelfall einen Arbeitnehmer auf dem Weg zum Personalbüro als versichert angesehen, der eine Arbeitsbescheinigung abholen wollte, die er für seine weitere Aufenthaltserlaubnis benötigte (BSG, Urteil vom 29.01.1986, 9b RU 76/84, SozR 2200 § 548 Nr. 78).
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