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   BSG, 26.01.1983 - 9b/8 RU 38/81   

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BSG, 26.01.1983 - 9b/8 RU 38/81 (https://dejure.org/1983,17518)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1983 - 9b/8 RU 38/81 (https://dejure.org/1983,17518)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 (https://dejure.org/1983,17518)
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Wird zitiert von ... (17)

  • LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18

    Bestohlener ohne Unfallversicherungsschutz

    Dies gilt auch dann, wenn das Zusammensein der Pflege kollegialer Beziehungen untereinander dient oder Gespräche über dienstliche Belange geführt werden; denn ansonsten wäre jede Unterhaltung als Betriebstätigkeit anzusehen, sofern sie sich nur auf betriebliche Vorgänge bezieht, wodurch eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre unmöglich gemacht würde (BSG vom 4. August 1992 - 2 RU 43/91; BSG vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - HV-Rundschreiben VB 38/83; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. März 2015 - L 3 U 252/11).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    So ist etwa eine unbeleuchtete Stufe auf dem Gelände einer beruflichen Bildungsstätte nicht als besonderer Gefahrenherd angesehen worden, weil dem Verunglückten das Gelände bekannt gewesen sei und es sich deshalb nicht um ein einer fremden Umgebung eigentümliches Unfallrisiko gehandelt habe (BSG Urteil vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - Lauterbach UV § 548 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11345 = HVGBG RdSchr VB 38/83).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Wollte man allein durch die Gesprächsthemen einen inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit als gegeben erachten, wäre jede Unterhaltung - gleich wo und unter welchen Umständen sie stattfindet - sofern sie sich nur auf betriebliche Vorgänge bezieht, als Betriebstätigkeit anzusehen; dadurch würde aber eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre schlechthin unmöglich gemacht (BSG Urteil vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - HV-Rundschreiben VB 38/83; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21).

    Auf diesen Grundsätzen beruht die Rechtsprechung des BSG bei Unfällen, die sich während einer Dienstreise durch Gefahrenmomente ereignet haben, denen Versicherte durch den Aufenthalt in einem Hotel oder einer anderen Übernachtungsstätte ausgesetzt waren (s z.B. BSGE 8, 48; 39 180; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 7; BSG Urteil vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 148/74 - S. auch BSG Urteil vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - HV-Rundschreiben VB 38/83).

  • LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme -

    Nach den von der Rechtsprechung für den Versicherungsschutz auf Dienst- und Geschäftsreisen außerhalb des Betriebsortes entwickelten Grundsätzen, die auch für die Teilnahme an auswärtigen Schulungen/Lehrgängen in Auswirkung des Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers u.a. mit internatsmäßiger Unterbringung gelten (BSG, Urteile vom 29. August 1974 -- 2 RU 189/72 --, 9. Dezember 1976 -- 2 RU 145/74 --, 26. Januar 1983 -- 9b/8 RU 38/81 --, 26. April 1990 -- 2 RU 54/89 --), ist auch während einer Dienstreise der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht schlechthin und "rund um die Uhr" bei jeder Betätigung schon deshalb ohne weiteres gegeben, weil sich der Reisende bedingt durch die Ausführung der Dienstreise außerhalb seines Wohn- und Beschäftigungsortes aufhalten und bewegen muß.

    Im übrigen erscheinen die Voraussetzungen und Grenzen der sog. Hotelrechtsprechung nicht abschließend geklärt zu sein (s. z.B. BSG, Urteil vom 26. Januar 1983 -- 9b/8 RU 38/81 im Hinblick auf die Entscheidungen BSGE 39, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 und SozR § 548 Nrn. 3, 5; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., 72. Nachtrag, S. 481 y ff.; Kasseler Komm., Rdnr. 129 zu § 8 SGB 7).

    Soweit im Rahmen der Gefahrenrechtsprechung insbesondere der sog. Hotelrechtsprechung dem Umstand, daß der Versicherte die Gefahrenquelle nicht kannte oder kennen mußte, sie ihm von zu Hause her nicht vertraut war und er wesentlich wegen seiner mangelnden Vertrautheit mit der ihm fremden Umgebung zu Schaden gekommen ist, eine wesentliche und häufig sogar ausschlaggebende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR § 548 RVO Nrn. 3, 5; SozR 2200 § 548 Nrn. 6, 7; BSG, Urteile vom 29. August 1974 -- 2 RU 189/72 -- und 26. Januar 1983 -- 9b/8 RU 38/81 --) und dies auch für den vorliegenden Fall von Bedeutung sein sollte, ist festzustellen, daß der Kläger die durch Eis und Schnee verursachte Nässe des Kantinenbodens zwar schon beim Betreten der Kantine bemerkt und während seines ca.  1/2stündigen Aufenthalts auch beobachtet hatte, daß sich dieser Zustand mangels Aufwischarbeiten nicht besserte, sondern allenfalls verschlechterte.

  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90

    Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG

    Eine "funktionelle Beziehung" (vgl BSG, 9b-Senat, Urteil vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 -, SozSich 1983, 189) hat das LSG nicht festgestellt.
  • SG Frankfurt/Main, 23.11.2017 - S 8 U 47/16

    Kein Arbeitsunfall bei Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise

    So ist etwa eine unbeleuchtete Stufe auf dem Gelände einer beruflichen Bildungsstätte nicht als besonderer Gefahrenherd angesehen worden, weil dem Verunglückten das Gelände bekannt gewesen sei und es sich deshalb nicht um ein einer fremden Umgebung eigentümliches Unfallrisiko gehandelt habe (BSG, Urteil vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - Lauterbach UV § 548 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11345 = HVGBG RdSchr VB 38/83) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - L 3 U 46/18

    Gesundheitserstschaden - Wegeunfall - Abweg - "dritter Ort" als Ausgangspunkt des

    Erforderlich ist für die Annahme eines betrieblichen Zusammenhangs zum anderen, dass es sich dabei um eine Gefahrenquelle handeln muss, die in ihrer besonderen Eigenart dem Versicherten am Wohn- oder Arbeitsort nicht begegnet wäre (BSG, Urteile vom 08. März 2008 - B 2 U 13/07 R -, Rn. 17, und 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 -, Rn. 12, Hessisches LSG, Urteil vom 13. August 2019 - L 3 U 198/17 -, Rn. 31, jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Bei gängigen baulichen Einrichtungen, mit deren Unfallrisiken auch Versicherte regelmäßig vertraut sind, handelt es sich auch dann nicht um eine besondere Gefahrenquelle, wenn der Betroffene selbst nicht über eine derartige Einrichtung verfügt (BSG, Urteil vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2021 - L 14 U 79/21

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeistunfall; Anspruch auf vorläufige

    In einer solchen Konstellation ist ein ausnahmsweiser Unfallversicherungsschutz während einer grundsätzlich dem privaten unversicherten Bereich zuzurechnenden Verrichtung, hier des Schlafens oder der beabsichtigten Verrichtung der Notdurft, unter der Annahme der Verwirklichung einer besonderen Betriebsgefahr nicht zu bejahen (so bereits Senatsrechtsprechung: Urteil vom 22. Oktober 2015 - Az.: L 14 U 204/12 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 26. Januar 1983 - Az. 9b/8 RU 38/81 - Rn. 12, und Urteil vom 18. März 2008, Az. B 2 U 13/07 R - Rn. 17 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Thüringen, 28.02.2013 - L 1 U 1473/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann zwar der erforderliche, rechtlich wesentliche innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit auch dadurch begründet werden, dass der Versicherte gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens in seinem Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1990, Az.: 2 RU 22/89, zitiert nach juris, zur internatsmäßigen Unterbringung beziehungsweise BSG, Urteil vom 26. Januar 1983, Az.: 9 b/8 RU 38/81, zitiert nach juris, Rn. 12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 9/08

    Abgrenzung der betrieblichen Zurechnung von der privaten bei einem Unfallereignis

  • SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06

    Verletzung auf der Rodelbahn ist kein Arbeitsunfall

  • BSG, 25.05.1988 - 9a RV 24/87

    Soldat in uneingeschränkter Freizeit = Bürger in Uniform

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 3 U 66/02

    Anspruch eines Oberarztes auf Anerkennung eines Motorradunfalls als Arbeitsunfall

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2015 - L 14 U 204/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 66/02

    Abgrenzung der betrieblichen von der eigenwirtschaftlichen Betätigung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2012 - L 3 U 139/11
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