Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5112
VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07 (https://dejure.org/2008,5112)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03.11.2008 - A 11 K 6398/07 (https://dejure.org/2008,5112)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03. November 2008 - A 11 K 6398/07 (https://dejure.org/2008,5112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abschiebungsverbot in den Kosovo für alleinstehende Frauen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Bundesamtes und des Gerichtes zur Überprüfung eines Abschiebungsverbotes hinsichtlich des Herkunftsstaats des Ausländers unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Ausländers; Unterstützung der Personen die aus Westeuropa in das Kosovo abschoben werden ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; VwVfG § 51 Abs. 5
    Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, Rechtskraft, Bindungswirkung, Unabhängigkeit, Staatsangehörigkeit, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsverbot - Ashkali; Kosovo; extreme Gefahrenlage; Versorgungslage; alleinerziehend; Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alleinstehende Frau darf nicht in den Kosovo abgeschoben werden

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Alleinstehende Frau darf nicht in den Kosovo abgeschoben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Alleinstehende Frau darf nicht in den Kosovo abgeschoben werden - Extreme Gefahr für Leib und Leben

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
    Eine extreme allgemeine Gefahrenlage, angesichts derer eine Abschiebung des betreffenden Ausländers unter Würdigung des in seinem Fall verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes insbesondere des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) nicht verantwortet werden kann, kann allerdings unbeschadet der sonst geltenden Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 S. 3 AufenthG aufgrund einer verfassungskonformen - einschränkenden - Auslegung der Regelung zur Annahme eines zwingenden Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 19.11.1996, NVwZ 1997, 685; Urt. vom 29.03.1996, DVBl. 1996, 1257).

    Die drohende Rechtsgutbeeinträchtigung muss nach Art, Ausmaß und Intensität von einem solchen Gewicht sein, dass sich daraus bei objektiver Beurteilung für den Ausländer die begründete Furcht ableiten lässt, selbst in erheblicher Weise Opfer einer extremen allgemeinen Gefahrenlage zu werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 19.11.1996, aaO.).

    Dabei sind an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Rechtsgutbeeinträchtigung erhöhte Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. vom 19.11.1996, aaO.).

    Ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG kommt jedoch nicht in Betracht, wenn die extreme allgemeine Gefahrenlage nicht landesweit gegeben ist und der Ausländer bei einer Abschiebung die vergleichsweise sicheren Landesteile ohne entsprechende Gefahr erreichen und sich dort aufhalten kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 19.11.1996, aaO).

    Entsprechend diesen Anforderungen ist ein zwingendes Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG somit anzunehmen, wenn praktisch jedem, der in den Zielstaat abgeschoben wird, alsbald nach seiner Rückkehr (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.1999, NVwZ 1999, 668) Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit in erhöhtem Maße drohen, die eine Abschiebung dorthin als unzumutbar erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. vom 19.11.1996, aaO).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
    Diese Bestimmung fragt nicht danach, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wird; die Regelung stellt vielmehr lediglich auf das Bestehen einer konkreten Gefahr ab ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Staat ausgeht oder ihm zumindest zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324).

    Die besondere Schwere eines drohenden Eingriffs ist im Rahmen der gebotenen qualifizierenden Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung, Abwägung und zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts vermittels des Kriteriums, ob die Wahrscheinlichkeit der Rechtsgutverletzung beachtlich ist, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995 aaO. und Urt. vom 05.07.1994, InfAuslR 1995, 24).

    § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erfasst allgemeine Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG auch dann nicht, wenn sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen; denn nicht die geringere Betroffenheit des Einzelnen sperrt die Anwendung des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG, sondern die Tatsache, dass er sein Fluchtschicksal mit vielen anderen teilt, über deren Aufnahme oder Nichtaufnahme im Bundesgebiet eine politische Leitentscheidung befinden soll (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995 aaO; Urt. vom 29.03.1996, NVwZ-Beilage 8/1996, 58; Urt. vom 04.06.1996, NVwZ-Beilage 12/1996, 89 und Urt. vom 12.07.2001, DVBl. 2001, 1772).

    Abschiebungsschutz vor allgemeinen Gefahren, mögen sie auch durch Umstände in der Person des einzelnen Ausländers verstärkt werden, wird mithin grundsätzlich nur nach Maßgabe spezieller, im politischen Ermessen stehender landesrechtlicher Entscheidungen nach § 60 Abs. 7 S. 3 i.V.m. § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG gewährt, auf die der Einzelne keinen Anspruch hat (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995, aaO; Urt. v. 08.12.1998, NVwZ 1999, 666).

    Eine extreme allgemeine Gefahrenlage liegt beispielsweise vor, wenn dem Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges der sichere Tod oder schwerste Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit drohen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995, aaO; Urt. vom 04.06.1996, aaO und Urt. vom 12.07.2001, NVwZ 2001, 1420).

  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
    Unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit haben Ausländer Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots hinsichtlich der Staaten, für die das Bundesamt verpflichtet ist, eine solche Feststellung zu treffen, für die es eine ihm nachteilige Feststellung bereits getroffen hat oder in die abgeschoben zu werden sie aus berechtigtem Anlass befürchten müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.12.2001, BVerwGE 115, 267; Urt. v. 10.07.2003, BVerwGE 118, 308 und Urt. v. 02.08.2007, BVerwGE 129, 155).

    Da es sich beim Kosovo um den Herkunftsstaat der Kläger handelt, ist das Bundesamt und damit auch das Gericht zur Prüfung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich dieses Staates verpflichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.08.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
    Denn jenseits des § 71 AsylVfG, der nur den Asylantrag im Sinne von § 13 AsylVfG betrifft, kann sich aus §§ 51 Abs. 5, 48, 49 VwVfG und einer in deren Rahmen i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 und 2 GG gebotenen Ermessensreduzierung auf Null das Wiederaufgreifen des abgeschlossenen früheren Verwaltungsverfahrens, die Aufhebung des unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakts und eine neue Sachentscheidung zu § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 AufenthG dann ergeben, wenn tatsächlich Abschiebungsverbote vorliegen; auf die Frage, wann diese geltend gemacht worden sind, kommt es wegen des materiellen Schutzgehalts der Grundrechte nicht an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.2000, DVBl. 2000, 179; BVerwG, Urt. v. 07.09.1999, InfAuslR 2000, 16 und Urt. v. 21.03.2000, NVwZ 2000, 940; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 04.01.2000, NVwZ-RR 2000, 261).

    Das Bundesamt ist nicht gehindert, einen rechtskräftig abgesprochenen Anspruch auf Feststellung von Abschiebungsverboten zu erfüllen, wenn es erkennt, dass der Anspruch tatsächlich besteht und das rechtskräftige Urteil unzutreffend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.1992, BVerwGE 91, 256; Urt. v. 27.01.1994, BVerwGE 95, 86 und Urt. v. 07.09.1999, NVwZ 2000, 204).

  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20.10.2004 (BVerwGE 122, 103) entschieden, dass das behördliche Ermessen nicht schon dann zu Gunsten des Ausländers auf Null reduziert ist, wenn festgestellt wird, dass in seiner Person die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG vorliegen.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.10.2006 (BVerwGE 127, 33) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 20.10.2004 (a.a.O.) die Auffassung vertritt, dass bei Bejahung einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG das Bundesamt nur zu einer Ermessensentscheidung über den Antrag des Ausländers zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG verpflichtet werden könne, wird offensichtlich übersehen, dass sich die Gesetzeslage (Sollvorschrift!) geändert hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2000 - A 14 S 786/99

    Asylverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Bevollmächtigten; Möglichkeiten

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
    Denn jenseits des § 71 AsylVfG, der nur den Asylantrag im Sinne von § 13 AsylVfG betrifft, kann sich aus §§ 51 Abs. 5, 48, 49 VwVfG und einer in deren Rahmen i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 und 2 GG gebotenen Ermessensreduzierung auf Null das Wiederaufgreifen des abgeschlossenen früheren Verwaltungsverfahrens, die Aufhebung des unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakts und eine neue Sachentscheidung zu § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 AufenthG dann ergeben, wenn tatsächlich Abschiebungsverbote vorliegen; auf die Frage, wann diese geltend gemacht worden sind, kommt es wegen des materiellen Schutzgehalts der Grundrechte nicht an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.2000, DVBl. 2000, 179; BVerwG, Urt. v. 07.09.1999, InfAuslR 2000, 16 und Urt. v. 21.03.2000, NVwZ 2000, 940; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 04.01.2000, NVwZ-RR 2000, 261).

    Das dem Bundesamt eingeräumte Ermessen auf Wiederaufgreifen des Verfahrens im Hinblick auf die Feststellung dieses Abschiebungsverbots ist deshalb auf Null reduziert (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.01.2000, NVwZ-RR 2000, 261).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - 13 S 1812/07

    Zur Einbürgerung eines serbischen Staatsangehörigen albanischer

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
    Ob die Kläger die kosovarische Staatsangehörigkeit erlangt haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.2008 - 13 S 1812/07 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 26.11.2007 - 11 K 3108/06 - juris -), kann dahingestellt bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 11 S 3168/97

    Rechtsschutzinteresse für Erlaß einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
    Ebenso liegt es bei einer gleichermaßen manifesten Gefahr, im Zielstaat der Abschiebung mangels einer ausreichenden Existenzmöglichkeit an Hunger oder Krankheit zu sterben (vgl. BVerwG, Urt. vom 02.09.1997, BVerwGE 105, 127; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 02.04.1998 - 11 S 3168/97 -); dies kommt in Betracht, wenn das wirtschaftliche Existenzminimum, mithin das Vorhandensein einer Unterkunft, die Gewährleistung ausreichender Verpflegung und die Verfügbarkeit einer Grundversorgung im medizinischen Bereich, nicht gesichert ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 08.12.1998 aaO; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.01.2000 - 11 S 1628/99 -).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
    Unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit haben Ausländer Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots hinsichtlich der Staaten, für die das Bundesamt verpflichtet ist, eine solche Feststellung zu treffen, für die es eine ihm nachteilige Feststellung bereits getroffen hat oder in die abgeschoben zu werden sie aus berechtigtem Anlass befürchten müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.12.2001, BVerwGE 115, 267; Urt. v. 10.07.2003, BVerwGE 118, 308 und Urt. v. 02.08.2007, BVerwGE 129, 155).
  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
    Unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit haben Ausländer Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots hinsichtlich der Staaten, für die das Bundesamt verpflichtet ist, eine solche Feststellung zu treffen, für die es eine ihm nachteilige Feststellung bereits getroffen hat oder in die abgeschoben zu werden sie aus berechtigtem Anlass befürchten müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.12.2001, BVerwGE 115, 267; Urt. v. 10.07.2003, BVerwGE 118, 308 und Urt. v. 02.08.2007, BVerwGE 129, 155).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 11 S 1628/99

    Bosnien-Herzegowina: Abschiebungshindernis verneint

  • VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06

    Einbürgerung eines ausweisungsrechtlich erheblich straffällig gewordenen

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

  • VG Karlsruhe, 17.05.2006 - A 4 K 10267/04

    Abschiebungsverbot; Kosovo; Nierenerkrankung; Medikament

  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

  • BVerwG, 17.12.1996 - 9 C 20.96

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis, Drohende Menschenrechtsverletzung,

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

  • VG Stade, 29.07.2016 - 2 A 335/14

    Serbien, Kosovo, alleinerziehend, Roma, Verelendung, Existenzgrundlage,

    Ausgehend von diesen besonderen Umständen des Einzelfalls geht das Gericht davon aus, dass es der Klägerin nicht gelingen wird, ihr Existenzminimum im Kosovo zu sichern (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 17.09.2015, 4 A 10815, www.kanzleiwaldmann-stocker.de/cms/wp-content/uploads/2015/10/242-15.pdf; VG Stuttgart, Urteil vom 03. November 2008 - A 11 K 6398/07 -, juris).
  • VG Hannover, 01.09.2011 - 12 A 362/11

    Abschiebungsverbot, Kosovo, Serbien, Roma, alleinerziehend, Existenzgrundlage

    Dies kommt in Betracht, wenn das wirtschaftliche Existenzminimum, mithin das Vorhandensein einer Unterkunft, die Gewährleistung ausreichender Verpflegung und die Verfügbarkeit einer Grundversorgung im medizinischen Bereich, nicht gesichert ist (vgl.: VG Stuttgart, Urt. v. 03.11.2008 - A 11 K 6398/07 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht