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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 238/96   

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OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 238/96 (https://dejure.org/1997,29765)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.04.1997 - A 4 S 238/96 (https://dejure.org/1997,29765)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. April 1997 - A 4 S 238/96 (https://dejure.org/1997,29765)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642

    Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Abgesehen davon, dass § 25 Abs. 1 Satz 2 PBefG kein ausnahmsloses Abmahnungserfordernis ("insbesondere") statuiert (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1979 - 7 B 56.79 - GewArch 1980, 141 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris Rn. 22; OVG LSA, U.v. 9.4.1997 - A 4 S 238/96 - juris Rn. 17), ist dieses auch nicht fahrzeugbezogen zu verstehen, sondern auf die Person des Unternehmers ("erforderliche Zuverlässigkeit des Unternehmers ... nicht mehr gegeben"), hier auf die des Geschäftsführers als vertretungsberechtigte Person (Heß, a.a.O. § 35 Rn. 110), und das Verkehrsunternehmen ("wenn in seinem Verkehrsunternehmen ... ") bezogen (vgl. Heß a.a.O. § 35 Rn. 134: gewerbebezogene Unzuverlässigkeit).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2010 - 7 ME 59/10

    Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit eines Linienverkehrs-Unternehmers bei

    Vielmehr schließt diese Vorschrift nicht aus, den Widerruf auch ohne vorherige Mahnung oder Warnung auszusprechen, wenn bereits dem bisherigen gesetzwidrigen und damit unzuverlässigen Verhalten des Unternehmers ein Gewicht zukommt, das das zusätzliche Erfordernis besonderer behördlicher Abmahnungsmaßnahmen bedeutungslos macht (BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9.4.1997 - A 4 S 238/96 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 -, juris).
  • VG Stade, 16.04.2013 - 1 A 1366/12

    Widerruf der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen

    Vielmehr schließt diese Vorschrift nicht aus, den Widerruf auch ohne vorherige Mahnung oder Warnung auszusprechen, wenn bereits dem bisherigen gesetzwidrigen und damit unzuverlässigen Verhalten des Unternehmers ein Gewicht zukommt, das das zusätzliche Erfordernis besonderer behördlicher Abmahnungsmaßnahmen bedeutungslos macht (BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9.4.1997 - A 4 S 238/96 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 -, juris).
  • VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.680

    Rechtsschutzbedürfnis; Widerruf erteilter Linienverkehrsgenehmigung;

    Vielmehr schließt diese Vorschrift nicht aus, dass die Rücknahme auch ohne vorherige Mahnung oder Warnung auszusprechen ist, wenn bereits dem bisherigen gesetzwidrigen und damit unzuverlässigen Verhalten des Unternehmers ein Gewicht zukommt, das das zusätzliche Erfordernis besonderer behördlicher Abmahnungsmaßnahmen bedeutungslos macht (vgl. auch OVG Sachen-Anhalt vom 9.4.1997 Az. A 4 S 238/96).
  • VG Aachen, 06.04.2020 - 10 L 190/20

    Mietwagenverkehr; Mietwagengenehmigung; Widerruf; Zuverlässigkeit; schwerwiegende

    Vielmehr schließt die Vorschrift einen Widerruf auch ohne ausdrückliche vorherige Mahnung oder Warnung nicht aus, wenn bereits dem bisherigen gesetzeswidrigen bzw. unzuverlässigen Verhalten des Unternehmers ein Gewicht zukommt, dass das zusätzliche Erfordernis einer Abmahnung bedeutungslos macht, vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 27. September 1979 - 7 B 56.79 -, Rz. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. April 1997 - A 4 S 238/96 -, Rz. 17 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 2010 - 7 ME 59/10, Rz. 15, jeweils juris.
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