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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97   

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OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97 (https://dejure.org/1997,5801)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.04.1997 - A 4 S 5/97 (https://dejure.org/1997,5801)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. April 1997 - A 4 S 5/97 (https://dejure.org/1997,5801)
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Wird zitiert von ... (27)

  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt auch seine Rechtsbeziehungen als Eigentümer und als Anlieger zu dem Weg als Sache bzw. zu der Beklagten, die für einen öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich ist (vgl. auch OVG Magdeburg, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998, 278 m. w. N.; Kopp/Schenke, Komm. zur VwGO, 12. Aufl., § 43 Rdnr. 13).

    Dies würde einen allgemeinen Konsens über die Öffentlichkeit des Weges seit mindestens 80 Jahren voraussetzen (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998, 278).

    Der streitgegenständliche Weg, der 1983 errichtet wurde und auf den die genannten Bestimmungen uneingeschränkt zur Anwendung kommen (zu den Problemen, die sich für vor 1975 errichtete Straßen ergeben, vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000, LKV 2000, 543, sowie Urteil vom 9. April 1997, LKV 1998, 278), war aber zu keinem Zeitpunkt im Sinne des § 52 Abs. 6 ThürStrG als öffentliche Straße "bezeichnet".

  • OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00

    öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

    Auch gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 DDR-StraßenVO 1957 bedurfte es für das Entstehen einer öffentlichen Straße keines förmlichen Widmungsaktes, wie dies nach bundesdeutschem Recht (Ländergesetze) und heute gemäß § 2 ThürStrG vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273) für das Entstehen einer öffentliche Straße unerlässlich ist (Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. IV Rn. 2.3, S. 116; so auch OVG Magdeburg LKV 1998, 278, 279), aber auch bereits von § 3 Abs. 4 ThürWegeG vom 24. Juli 1929 für ab Geltung jenes Gesetzes neu zu schaffende Wege und Straßen gefordert wurde.
  • VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12

    Instandsetzung einer Grundstückszufahrt - Brücke

    Dieser erstreckt sich daher in aller Regel nur auf den notwendigen Zugang und gewährleistet, dass ein Grundstück überhaupt von einer Straße her zugänglich ist, nicht jedoch einen bestimmten Ausbauzustand (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 9. April 1997, aaO., Rdn. 11).

    Für eine Widmung kraft unvordenklicher Verjährung, d.h. für das Bestehen eines allgemeinen Konsens über die Öffentlichkeit seit mindestens 80 Jahren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998 S. 278), ist nichts ersichtlich oder vorgetragen.

    Die Vorschrift des § 51 StrG LSA geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010, - 3 L 465/08 -, zit. nach juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, VIZ 2003, 284 und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997, aaO.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2002 - 8 C 24.01 - VIZ 2003, 284; OVG LSA, Urt. v. 09.04.1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278).
  • VG Halle, 07.04.2017 - 6 A 80/15

    Öffentlichkeit eines Weges; Bestehen einer unvordenklichen Verjährung

    Dies gilt zunächst für die Annahme einer Widmung aufgrund der sog. "unvordenklichen Verjährung", d.h. des Bestehens eines allgemeinen Konsenses über die Öffentlichkeit seit mindestens 80 Jahren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998 S. 278).

    Die Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010, - 3 L 465/08 -, zit. nach juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, VIZ 2003, 284 und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997, aaO.).

  • VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14

    Qualifizierung eines Weges als öffentliche Straße

    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt auch ihre Rechtsbeziehungen als Eigentümerin und als Anliegerin zu dem Weg als Sache bzw. zu der Beklagten, die für den öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich ist (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998, 278 m.w.N.; OVG Thüringen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 -, juris).

    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - VIZ 2003, 284; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09. April 1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1999 - L 4 B 8/99

    Sonstige Angelegenheiten

    Die hier somit zugrunde zu legende Entschädigung von 75,-- DM pro Stunde (so auch Beschlüsse des erkennenden Senates vom 27.08.1997, L 4 S 5/97, und 18.02.1998, L 4 S 8/97; vgl. auch Meyer/Höver/Bach aaO § 17 Rz. 3) kann nach § 3 Abs. 3 Buchst. b ZSEG nach billigem Ermessen um bis zu 50 v.H. überschritten werden, wenn der Dolmetscher durch die Dauer oder die Häufigkeit seiner Heranziehung einen nicht zumutbaren Erwerbsverlust erleiden würde oder wenn er seine Berufseinkünfte zu mindestens 70 v.H. als gerichtlicher oder außergerichtlicher Dolmetscher erzielt.

    Von einem solchen durchschnittlichen Stundensatz außerhalb der Tätigkeit für die Gerichte ist der erkennende Senat nach ausführlichen Tatsachenerhebungen bereits für eine Dolmetschertätigkeit hinsichtlich der serbokroatischen Sprache (Beschluss vom 27.08.1997, L 4 S 5/97), der spanischen Sprache (Beschluss vom 29.04.1998, L 4 B 9/97) und der türkischen Sprache (Beschlüsse vom 18.02.1998, L 4 S 8/97, und 06.10.1998, L 4 B 7/98) ausgegangen.

  • VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18

    Beurteilung der Öffentlichkeit eines über Privatgrund verlaufenden Teils einer

    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt auch ihre Rechtsbeziehungen als Eigentümer des Weges als Sache bzw. zu der Beklagten, die für den öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich wäre (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998, 278 m.w.N.; OVG Thüringen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 -, juris).

    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - VIZ 2003, 284; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09. April 1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278).

  • OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 68/07

    Ankaufsanspruch (Erwerbsrecht) des öffentlichen Nutzers von Grundeigentum gegen

    Eine Regelung für bereits vorhandene Straßen wurde nicht getroffen; einer solchen bedurfte es auch nicht, weil der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der DDR-Straßenverordnung 1974 am 1. Januar 1975 (§ 28 Abs. 1 DDR-StrVO 1974) durch § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 DDR-StrVO 1957 lückenlos erfasst war (vgl. auch OVG Magdeburg LKV 1998, 278).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    Tatsächlich wurde der Benutzung der im Sperrgebiet gelegenen Straße durch die Verkehrsteilnehmer, die sich aus sicherheitsrechtlichen Gründen im Sperrgebiet aufhalten durften, aus straßenrechtlichen Gründen nicht widersprochen (vgl. auch für die Öffentlichkeit eines Weges, dessen Kreis der Benutzer auf Anwohner und Besucher der durch den Weg erschlossenen Grundstücke beschränkt war: OVG Magdeburg, Urteil vom 09.04.1997 - A 4 S 6/97 -, LKV 1998, 278, 279; vgl. auch Kodal in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Auflage, Kapitel 4 Rdnr. 6, S. 120).
  • VG Halle, 22.08.2001 - 1 A 262/99
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

  • OVG Thüringen, 19.05.2010 - 1 O 8/09

    Zumutbarer Umweg bei Schließung eines Bahnübergangs; Annahme einer

  • OLG Naumburg, 27.10.2003 - 1 U 58/03

    Zum Anspruch auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit aufgrund

  • VG Gera, 05.12.2016 - 3 K 631/16

    Beseitigung einer Schranke; Umfang des Gemeingebrauchs eines alten öffentlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
  • VG Gera, 10.11.1999 - 2 K 125/97

    Feststellung der öffentlich-rechtlichen Eigenschaft eines Weges; Subsidarität der

  • VG Potsdam, 17.02.2005 - 10 K 3018/01

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung hinsichtlich der Umzäunung eines

  • VG Halle, 26.09.2018 - 6 A 245/15
  • VG Dessau, 06.09.2006 - 1 A 129/05

    Windpark darf errichtet werden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 L 43/22

    Voraussetzungen für den Entzug der Öffentlichkeit einer Straße

  • VG Gera, 06.12.2016 - 3 K 484/13

    Bestimmen der Breite einen öffentlichen Weges

  • VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 1261/16
  • VG Lüneburg, 18.11.2009 - 3 B 75/09
  • VG Halle, 16.06.2010 - 1 A 314/08

    Vermögensrechtliche Zuordnung eines Parks

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 A 314/08

    Zuordnung eines Parks als Verwaltungsvermögen einer Gemeinde bei tatsächlichem

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