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   OVG Sachsen, 01.06.2010 - A 5 A 236/08   

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https://dejure.org/2010,27655
OVG Sachsen, 01.06.2010 - A 5 A 236/08 (https://dejure.org/2010,27655)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.06.2010 - A 5 A 236/08 (https://dejure.org/2010,27655)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - A 5 A 236/08 (https://dejure.org/2010,27655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfG § 78 Abs. 3; Richtlinie 2005/85/EG
    Auswahl Erkenntnismittel, Würdigung Erkenntnismittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer das Recht Beteiligter auf rechtliches Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung i.R.e. Verfahrens um eine Anerkennung als Asylberechtigter; Rechtmäßigkeit der Einführung eines Lageberichts des Auswärtigen Amtes in ein Verfahren erst in der mündlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Vorliegen einer das Recht Beteiligter auf rechtliches Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung i.R.e. Verfahrens um eine Anerkennung als Asylberechtigter; Rechtmäßigkeit der Einführung eines Lageberichts des Auswärtigen Amtes in ein Verfahren erst in der mündlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2010 - A 5 A 236/08
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt dann vor, wenn im Einzelfall das Vorbringen eines Beteiligten entweder vom Gericht überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.2.1978, BVerfGE 47, 182, 187, st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 20.2.2008 - A 5 B 417/07 -).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2010 - A 5 A 236/08
    Mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel wie die Verletzung des rechtlichen Gehörs grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 -, juris, zum entsprechenden Revisionsgrund in § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; SächsOVG, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1997 - A 16 S 1048/97

    Berufungszulassung im Asylverfahren spezialgesetzlich gegenüber allgemeiner

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2010 - A 5 A 236/08
    § 78 Abs. 3 AsylVfG enthält - wie auch § 124 Abs. 2 VwGO - eine abschließende Aufzählung der Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist (vgl. Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 78 Rn. 52; VGH BW, Beschl. v. 8.4.1997, VBlBW 1997, 299; Kopp, VwGO, 16. Aufl., § 124 Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 18.05.2011 - A 3 A 334/09

    Türkei, Rückkehrgefährung alleinerziehender geschiedener Frauen, alevitische

    Den Klägern war es aufgrund dieser Listen ohne weiteres möglich, sich mit denjenigen Asylfakten vertraut zu machen, denen für den gegebenen Sachverhalt Bedeutung zukommen konnte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2002, SächsVBl. 2002, 270; Beschl. v. 1. Juni 2010 - A 5 A 236/08 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 18. Januar 2011 - A 4 A 402/10 -, juris Rn. 8; BVerfG, Beschl. v. 30. April 1996, AuAS 1996, 249).
  • OVG Sachsen, 07.06.2016 - 5 A 110/13

    Asyl, Antrag auf Zulassung der Berufung, Fingerabdrücke; Fingerkuppen,

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder eine bestimmte Wertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem bzw. mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (BVerwG, Beschl. v. 30. März 2016 - 5 B 11.16 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 17. Dezember 2015, NVwZ-RR 2016, 362 Rn. 19; SächsOVG, Beschl. v. 1. Juni 2010 - A 5 A 236/08 -, juris Rn. 4; st. Rspr.).
  • VG Braunschweig, 05.07.2010 - 5 A 212/09

    Widerruf, Widerrufsverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Türkei, Kurden, PKK,

    Deshalb steht dem Kläger weiterhin ein Abschiebungsschutz über den am 01.01.2005 in Kraft getretenen § 26 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 AsylVfG zu (vgl. U. d. erkennenden Kammer vom 03.12.2009 - 5 A 236/08; VG Göttingen, U. v. 09.11.2007 - 1 A 248/07 -).
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