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   VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06   

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VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06 (https://dejure.org/2009,4717)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.05.2009 - A 11 S 983/06 (https://dejure.org/2009,4717)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - A 11 S 983/06 (https://dejure.org/2009,4717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Änderung des Prüfungsumfangs des Berufungsgerichts in einer Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz durch Inkrafttreten der Neufassung von AufenthG 2004 § 60 Abs. 7 Satz 2; kein Abschiebungshindernis für in Kabul wirtschaftlich abgesicherte afghanische ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europarechtlich begründetes Abschiebungsverbot oder nationales Abschiebungsverbot i.R.d. Zeitpunkts der Zulassung der Berufung nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Abschiebung nach Kabul für afghanische Staatsangehörige bei Rückhalt und Unterstützung durch Familie ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Afghanistan, Berufung, Streitgegenstand, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Anerkennungsrichtlinie, Richtlinienumsetzungsgesetz, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Versorgungslage, Sicherheitslage, Familienangehörige

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 7; ; AufenthG § 60a Abs. 1; ; EGRL 04/83 Art. 15c; ; VwGO § 110; ; VwGO § 120; ; VwGO § 128

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht; Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis: Afghanistan; Folgeschutzgesuch; Abschiebungsverbot; Extreme Gefahrenlage; Versorgungslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1328
  • DVBl 2009, 1328 AuAS 2009, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (225)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG wird aus verfassungsrechtlichen Gründen überwunden, wenn der Ausländer im Zielstaat landesweit einer extrem zugespitzten allgemeinen Gefahr dergestalt ausgesetzt wäre, dass er "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" würde (st. Rspr. des BVerwG, s. Urteile vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 zur Vorgängerregelung in § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG und Beschluss vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris zu § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG).

    Damit sind nicht nur Art und Intensität der drohenden Rechtsgutsverletzungen, sondern auch die Unmittelbarkeit der Gefahr und ihr hoher Wahrscheinlichkeitsgrad angesprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 P 9.95 [richtig: 1 C 6.95 - d. Red.] - BVerwGE 102, 249).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2008 - 6 A 10751/07

    Extreme allgemeine Gefahrenlage bezüglich Rückkehr eines Afghanen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
    Für Rückkehrer mit familiärem Netzwerk kann insbesondere nicht davon ausgegangen werden, dass sie in ihrer Heimat mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert sein würden (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2008 - 6 A 10751/07 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.11.2007 - 2 LB 38/07 - juris).

    Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass jeder nach Kabul zurückkehrende Afghane dort in berechtigter Weise Sorge haben müsste, Opfer eines Übergriffes oder Anschlags zu werden oder in sonstiger Weise von rivalisierenden ethnischen, religiösen oder sonst motivierten Gruppen oder Banden in seinem Leben oder seiner Unversehrtheit geschädigt zu werden (ebenso: Hessischer VGH, Urteil vom 07.02.2008 - 8 UE 1913/06.A - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2007 - 6 A 10751/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - Sächsisches OVG, Urteil vom 23.08.2006 - A 1 B 58/06 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.05.2006 - 12 B 9.05 - alle juris).

  • BVerwG, 23.03.1999 - 9 B 866.98

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Wege einer Gesamtgefahrenschau zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.03.1999 - 9 B 866.98 - juris).

    Es ist vielmehr jeweils eine einzelfallbezogene umfassende Bewertung der aus der allgemeinen Gefahr für den Ausländer folgenden Gesamtgefährdungslage durch das Tatsachengericht vorzunehmen, um auf dieser Grundlage über das Vorliegen einer extremen Gefahrenlage entscheiden zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.03.1999 - 9 B 866.98 - juris -, m.w.N.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
    Denn hinsichtlich des Schutzes vor allgemeinen Gefahren im Zielstaat soll Raum sein für ausländerpolitische Entscheidungen, was die Anwendbarkeit von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG insoweit grundsätzlich sperrt und zwar selbst dann, wenn diese Gefahren den einzelnen Ausländer zugleich in konkreter und individualisierbarer Weise betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324).

    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG wird aus verfassungsrechtlichen Gründen überwunden, wenn der Ausländer im Zielstaat landesweit einer extrem zugespitzten allgemeinen Gefahr dergestalt ausgesetzt wäre, dass er "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" würde (st. Rspr. des BVerwG, s. Urteile vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 zur Vorgängerregelung in § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG und Beschluss vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris zu § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG).

  • VGH Hessen, 11.12.2008 - 8 A 611/08

    Abschiebungsverbot wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
    Ein Anwachsen des berufungsgerichtlichen Prüfungsumfangs ist in dieser Konstellation auch weder aus Gründen effektiven Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG (wohl a.A. Hess.VGH, Urteil vom 11.12.2008 - 8 A 611/08.A - juris) noch etwa aus Gründen des europarechtlichen "effet utile" (vgl. EuGH, Urteil vom 18.12.2008, Rs. C-306/07 , Rn. 40 m.w.N. = NZA 2009, 95) geboten, weil der Kläger die Feststellung des neuen europarechtlichen Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG selbst nach rechtskräftigem Abschluss seines hier vom Senat zu entscheidenden Asylverfahrens effektiv im Wege eines sogenannten Folgeschutzverfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG (nachträgliche Änderung der Rechtslage zugunsten des Betroffenen) oder § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG (Wiederaufgreifen nach Ermessen) geltend machen kann, ggf. flankiert durch ein Eilrechtsschutzverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2002 - A 6 S 967/01

    Demokratische Republik Kongo: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
    Intensität, Konkretheit und zeitliche Nähe der Gefahr können deshalb auch nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände beurteilt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.11.2002 - A 6 S 967/01 - juris).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG wird aus verfassungsrechtlichen Gründen überwunden, wenn der Ausländer im Zielstaat landesweit einer extrem zugespitzten allgemeinen Gefahr dergestalt ausgesetzt wäre, dass er "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" würde (st. Rspr. des BVerwG, s. Urteile vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 zur Vorgängerregelung in § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG und Beschluss vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris zu § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG).
  • OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06

    Afghanistan; Abschiebung; Gefahrenlage; Afghanistan; Abschiebungsschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
    Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass jeder nach Kabul zurückkehrende Afghane dort in berechtigter Weise Sorge haben müsste, Opfer eines Übergriffes oder Anschlags zu werden oder in sonstiger Weise von rivalisierenden ethnischen, religiösen oder sonst motivierten Gruppen oder Banden in seinem Leben oder seiner Unversehrtheit geschädigt zu werden (ebenso: Hessischer VGH, Urteil vom 07.02.2008 - 8 UE 1913/06.A - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2007 - 6 A 10751/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - Sächsisches OVG, Urteil vom 23.08.2006 - A 1 B 58/06 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.05.2006 - 12 B 9.05 - alle juris).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
    Mit dem Begriff "alsbald" ist dabei einerseits kein nur in unbestimmter zeitlicher Ferne liegender Termin gemeint (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1998 - 9 C 13.97 - NVwZ 1998, 973).
  • VGH Hessen, 07.02.2008 - 8 UE 1913/06

    Kein Abschiebungshindernis für junge alleinstehende arbeitsfähige Afghanen; keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
    Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass jeder nach Kabul zurückkehrende Afghane dort in berechtigter Weise Sorge haben müsste, Opfer eines Übergriffes oder Anschlags zu werden oder in sonstiger Weise von rivalisierenden ethnischen, religiösen oder sonst motivierten Gruppen oder Banden in seinem Leben oder seiner Unversehrtheit geschädigt zu werden (ebenso: Hessischer VGH, Urteil vom 07.02.2008 - 8 UE 1913/06.A - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2007 - 6 A 10751/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - Sächsisches OVG, Urteil vom 23.08.2006 - A 1 B 58/06 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.05.2006 - 12 B 9.05 - alle juris).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-306/07

    Ruben Andersen - Unterrichtung der Arbeitnehmer - Richtlinie 91/533/EWG - Art. 8

  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07

    Abschiebungsverbot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 20 A 5164/04

    Afghanistan, Anerkennungsrichtlinie, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 9.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; DVPA;

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 610/08

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen wegen extremer

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - A 5 S 63/08

    Zur Frage einer extremen Gefahrenlage für Ausländer aus der Demokratischen

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht entschieden, dass die Klägerin nicht die Feststellung eines - hier allein streitgegenständlichen (vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.05.2009 - 11 S 983/06 -) - Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (- Aufenthaltsgesetz -) in der Fassung der Änderung durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 (- Richtlinienumsetzungsgesetz -, in Kraft seit 28.08.2007, BGBl. I 1970) beanspruchen kann.
  • VG Hamburg, 10.01.2017 - 10 A 6516/16

    Ausnahmsweise bestehendes Abschiebungsverbot eines jungen Mannes nach Afghanistan

    Auch wenn die Versorgungslage und die medizinische Versorgung sich danach als äußerst schlecht darstellen, ist damit zwar nicht davon auszugehen, dass jeder Rückkehrer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden erleiden müsste (vgl. hierzu auch VGH München, Urt. v. 3.2.2011, 13a B 10.30394, Juris-Rn 34 ff.; VGH Mannheim, Urt. v. 14.5.2009, A 11 S 983/06, Juris-Rn 28).
  • VG Augsburg, 22.08.2012 - Au 6 K 11.30296

    Afghanischer Staatsangehöriger; innerstaatliche Fluchtalternative; Ablehnung

    Eine konkrete, jeden Rückkehrer gleichsam von selbst treffende Lebens- oder Leibesgefahr liegt darin jedoch nicht (so auch OVG Münster vom 5.4.2006 Az. 20 A 5161/04.A RdNrn. 38 ff.; SächsOVG vom 23.8.2006 Az. A 1 B 58/06 RdNr. 25; OVG Schleswig-Holstein vom 21.11.2007 Az. 2 LB 38/07 RdNrn. 25 ff., 34; VGH BW vom 14.5.2009 Az. A 11 S 983/06 RdNr. 29).

    In der Gesamtschau der aktuellen Auskünfte ist nicht davon auszugehen, dass jeder Rückkehrer aus Europa generell in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Kabul erleiden müsste (vgl. hierzu auch BayVGH vom 3.2.2011 a.a.O. RdNrn. 34 ff.; VGH BW vom 14.5.2009 Az. A 11 S 983/06 RdNr. 28; OVG Münster vom 5.4.2006 Az. 20 A 5161/04.A RdNrn. 38 ff.).

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