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   VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89   

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https://dejure.org/1991,2276
VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89 (https://dejure.org/1991,2276)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.1991 - A 14 S 1036/89 (https://dejure.org/1991,2276)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 1991 - A 14 S 1036/89 (https://dejure.org/1991,2276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Iran: zur Beurteilung der Gefahr von Sippenhaft im Iran

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 76 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 252 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 4007/88

    Sippenhaft im Iran - Verfolgung Angehöriger von im Ausland lebenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
    Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht darauf, daß staatliche iranische Stellen in der Bundesrepublik ein umfangreiches Agenten- und Spitzelnetz zur Beobachtung über hier lebende Regimegegner aufgebaut haben (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26.10.1989 -- 13 UE 4007/88 -- unter Hinweis auf amnesty international vom 31.3.1988 an VG Oldenburg; vgl. zuletzt etwa auch IM Nordrhein-Westfalen vom 13.11.1990 an VG Köln), muß mit einem besonderen Interesse iranischer Stellen daran gerechnet werden, hervorgehobener Exilpolitiker habhaft zu werden, sie eventuell auch im Ausland zu bedrohen und zu töten sowie deren etwaige im Iran verbliebene nahe Angehörige zum Gegenstand von Verfolgungsmaßnahmen zu machen.

    Der Senat teilt insoweit die Einschätzung des Hess. VGH in dem zitierten Urteil (vom 26.10.1989 aaO.; vgl. ferner Urteile ebenfalls vom 26.10.1989 -- 13 UE 2462/84 -- und -- 13 UE 1707/85 --), daß zwar -- außer in der Anfangszeit nach der Revolution -- in den vergangenen Jahren keine Praxis sogenannter Sippenhaft von Familienangehörigen politisch Verfolgter allgemein mehr festgestellt werden kann, andererseits aber auch heute noch die beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, daß der iranische Staat bei einem gesteigerten Verfolgungsinteresse -- etwa wegen einer herausgehobenen exilpolitischen Betätigung (im entschiedenen Fall 13 UE 4077/88 für eine Frauenorganisation der Tudeh-Partei) -- auf Familienangehörige gesuchter oder bereits inhaftierter Regimegegner verfolgend zugreift, um dadurch den Aufenthalt des Gesuchten zu erfahren, an sonstige Informationen heranzukommen oder Druck auf den politischen Gegner auszuüben.

    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Gefahr staatlicher Verfolgungseingriffe müsse dagegen bejaht werden, wenn aufgrund der Persönlichkeit des Asylberechtigten oder der von ihm entfalteten politischen Betätigung ein gesteigertes Interesse des iranischen Staates entweder an der Erzwingung seiner Rückkehr oder an der Aufdeckung seines Verhaltens im Iran oder im Ausland sowie eventueller politischer Verbindung zur Opposition im Iran anzunehmen sei (Hess. VGH, Urteil vom 26.10.1989, aaO.).

    Ob sich eine nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Ehegatten und minderjährige Kinder beschränkte Regelvermutung aufstellen läßt, hat der Senat hier nicht zu entscheiden (gegen eine solche Vermutung Hess. VGH in den genannten Urteilen vom 26.10.1989 aaO.; ebenso BayVGH, Urteil vom 1.3.1989 -- 19 B 87.31241 --; a.A.: OVG Lüneburg, Urteile vom 5.6.1989 -- 21 A 33/88 -- und -- 21 A 61/89 -- sowie Urteile vom 29.1.1990 -- 21 A 73/88 --; OVG Koblenz, Beschluß vom 12.12.1988 -- 13 A 216/87 --; OVG Münster, Urteile vom 3.10.1989 -- 16 A 10190/88 --; vom 7.11.1989 -- 16 A 10119/88 --; vom 6.2.1990 -- 16 A 10322/89 -- und vom 30.5.1990 -- 16 A 10321/89 --; OVG Saarlouis, Urteil vom 21.2.1990 -- 3 R 345/87 --).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
    Politisch verfolgt in diesem Sinne ist, wem selbst -- in seiner Person -- von seinem Heimatstaat gezielt intensive, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sind oder unmittelbar drohen, die Leib und Leben gefährden oder die persönliche Freiheit besonders beschränken in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale, d.h. aus Gründen, die allein in seiner politischen Überzeugung, seiner religiösen Grundentscheidung oder in anderen unverfügbaren Merkmalen liegen, welche sein Anderssein prägen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991 -- 2 BvR 902/85 u.a. --; BVerfGE 80, 315, 334 ff.; 76, 143, 157 f.; 54, 341, 357; BVerwGE 67, 184 u. 195; 77, 158, 264; 78, 152, 157).

    Wer in diesem Sinne politisch verfolgt ist, genießt Asylrecht, wenn er gezwungen war, in begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen; dabei steht der eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991 aaO. unter Hinweis auf BVerfGE 80, 315, 334 f., 342, 344).

    Bei der Prüfung der Frage, ob sich ein Flüchtling in dem aufgezeigten Sinne in einer ausweglosen Lage zur Flucht entschlossen hat, vor der ihm das Asylrecht Schutz gewähren will, kann sich die Gefahr eigener politischer Verfolgung eines Asylbewerbers nicht nur aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen des Verfolgerstaates, sondern auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (Gefahr der Gruppenverfolgung; vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991 aaO. UA. S. 21 ff.).

    Auch insoweit gilt, daß -- ähnlich wie bei der Gruppenverfolgung hinsichtlich der Unterscheidung zwischen unmittelbarer Betroffenheit des einzelnen durch gerade auf ihn zielende Verfolgungsmaßnahmen und einer Gruppengerichtetheit der Verfolgung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991 aaO. UA. S. 24) -- fließende Übergänge das tatsächliche Erscheinungsbild kennzeichnen und nicht immer eindeutig erkennbar ist, ob Verfolgungsmaßnahmen "anlaßgeprägte" Eigenverfolgung oder drittgerichtete Verfolgung des Betroffenen wegen seiner familiären Bande zu einem dritten (Haupt-)Verfolgten darstellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1990 - 16 A 10321/89

    Iranerin; Anerkennung als Asylberechtigte; Sippenhaft; Anerkennung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
    Die Frage bedarf letztlich keiner weiteren Prüfung und Entscheidung, ebensowenig wie die weitere Frage, ob sich die Klägerin hierauf berufen könnte, obwohl sie die exilpolitischen Aktivitäten ihrer Tochter und ihres Schwiegersohnes als Fluchtgrund nicht angegeben hat (vgl. aber OVG Münster, Urteil vom 30.5.1990 -- 16 A 10321/89 -- UA. S. 10).

    Ob sich eine nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Ehegatten und minderjährige Kinder beschränkte Regelvermutung aufstellen läßt, hat der Senat hier nicht zu entscheiden (gegen eine solche Vermutung Hess. VGH in den genannten Urteilen vom 26.10.1989 aaO.; ebenso BayVGH, Urteil vom 1.3.1989 -- 19 B 87.31241 --; a.A.: OVG Lüneburg, Urteile vom 5.6.1989 -- 21 A 33/88 -- und -- 21 A 61/89 -- sowie Urteile vom 29.1.1990 -- 21 A 73/88 --; OVG Koblenz, Beschluß vom 12.12.1988 -- 13 A 216/87 --; OVG Münster, Urteile vom 3.10.1989 -- 16 A 10190/88 --; vom 7.11.1989 -- 16 A 10119/88 --; vom 6.2.1990 -- 16 A 10322/89 -- und vom 30.5.1990 -- 16 A 10321/89 --; OVG Saarlouis, Urteil vom 21.2.1990 -- 3 R 345/87 --).

    Ob die Klägerin auch deshalb -- zusätzlich -- wegen eines beachtlichen Nachfluchttatbestandes (nach der Flucht entstandene Gefahr drittgerichteter Verfolgungsmaßnahmen aus Sippenhaft) anzuerkennen ist, läßt der Senat im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren 9 C 100.90 offen (vgl. Anl. zur Pressemitteilung des BVerwG Nr. 3/1991; vgl. aber OVG Münster, Urteil vom 30.5.1990, aaO., UA. S. 10 und -- für den Fall einer in der Bundesrepublik geborenen Asylbewerberin aus dem Irak -- VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.1991 -- A 16 S 114/90 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1989 - A 14 S 937/88

    Abschiebungsschutz bei menschenrechtswidriger Behandlung nach Rückkehr in Iran

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, besteht auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 -- A 14 S 937/88 -- NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 2.3.1990 -- A 14 S 1509/89 -- und vom 23.11.1990 -- A 14 S 28/89 --).

    Im einzelnen hat der Senat hierzu in seiner Entscheidung vom 21.12.1989 aaO. ausgeführt:.

  • VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85

    Asylrecht Iran: Wehrdienstentziehung; Sippenhaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
    Ob und mit welcher Gefahrenintensität im Iran Sippenhaft droht, ist differenzierend nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (wie Hess VGH, Urteile vom 26.10.1989 - 13 UE 2462/84 -, - 13 UE 1707/85 - und - 13 UE 4077/88 -).

    Der Senat teilt insoweit die Einschätzung des Hess. VGH in dem zitierten Urteil (vom 26.10.1989 aaO.; vgl. ferner Urteile ebenfalls vom 26.10.1989 -- 13 UE 2462/84 -- und -- 13 UE 1707/85 --), daß zwar -- außer in der Anfangszeit nach der Revolution -- in den vergangenen Jahren keine Praxis sogenannter Sippenhaft von Familienangehörigen politisch Verfolgter allgemein mehr festgestellt werden kann, andererseits aber auch heute noch die beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, daß der iranische Staat bei einem gesteigerten Verfolgungsinteresse -- etwa wegen einer herausgehobenen exilpolitischen Betätigung (im entschiedenen Fall 13 UE 4077/88 für eine Frauenorganisation der Tudeh-Partei) -- auf Familienangehörige gesuchter oder bereits inhaftierter Regimegegner verfolgend zugreift, um dadurch den Aufenthalt des Gesuchten zu erfahren, an sonstige Informationen heranzukommen oder Druck auf den politischen Gegner auszuüben.

  • VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 2462/84

    Sippenhaft im Iran - Verfolgung Angehöriger von im Ausland lebenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
    Ob und mit welcher Gefahrenintensität im Iran Sippenhaft droht, ist differenzierend nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (wie Hess VGH, Urteile vom 26.10.1989 - 13 UE 2462/84 -, - 13 UE 1707/85 - und - 13 UE 4077/88 -).

    Der Senat teilt insoweit die Einschätzung des Hess. VGH in dem zitierten Urteil (vom 26.10.1989 aaO.; vgl. ferner Urteile ebenfalls vom 26.10.1989 -- 13 UE 2462/84 -- und -- 13 UE 1707/85 --), daß zwar -- außer in der Anfangszeit nach der Revolution -- in den vergangenen Jahren keine Praxis sogenannter Sippenhaft von Familienangehörigen politisch Verfolgter allgemein mehr festgestellt werden kann, andererseits aber auch heute noch die beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, daß der iranische Staat bei einem gesteigerten Verfolgungsinteresse -- etwa wegen einer herausgehobenen exilpolitischen Betätigung (im entschiedenen Fall 13 UE 4077/88 für eine Frauenorganisation der Tudeh-Partei) -- auf Familienangehörige gesuchter oder bereits inhaftierter Regimegegner verfolgend zugreift, um dadurch den Aufenthalt des Gesuchten zu erfahren, an sonstige Informationen heranzukommen oder Druck auf den politischen Gegner auszuüben.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1989 - A 14 S 1371/88

    Übergreifende Verfolgung von Familienmitgliedern und latente Gefährdungslage im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
    Die Verfolgung kann auch in der Weise auf Angehörige übergreifen, daß diese durch ihre Nähe zum Hauptverfolgten selbst in Verdacht geraten, dessen politische Überzeugungen zu teilen oder an seinen Aktivitäten teilgenommen zu haben (keine Sippenhaft; im Anschluß an die Urteile des Senats vom 26.05.1989 - A 14 S 1333/88 -, vom 01.12.1989 - A 14 S 1371/88 - und vom 27.11.1990 - A 14 S 153/90 -).

    Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn der Angehörige selbst aus der Sicht des Verfolgers Anlaß zu einer "verfolgungswürdigen" Einstellung oder Betätigung gegeben hat, auch wenn seine Aktivitäten als solche noch nicht Verfolgungsmaßnahmen ausgelöst hätten (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen etwa die Urteile des Senats vom 26.5.1989 -- A 14 S 1333/88 --, vom 1.12.1989 -- A 14 S 1371/88 -- und vom 27.11.1990 -- A 14 S 153/90 --).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
    Politisch verfolgt in diesem Sinne ist, wem selbst -- in seiner Person -- von seinem Heimatstaat gezielt intensive, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sind oder unmittelbar drohen, die Leib und Leben gefährden oder die persönliche Freiheit besonders beschränken in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale, d.h. aus Gründen, die allein in seiner politischen Überzeugung, seiner religiösen Grundentscheidung oder in anderen unverfügbaren Merkmalen liegen, welche sein Anderssein prägen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991 -- 2 BvR 902/85 u.a. --; BVerfGE 80, 315, 334 ff.; 76, 143, 157 f.; 54, 341, 357; BVerwGE 67, 184 u. 195; 77, 158, 264; 78, 152, 157).

    Wer in diesem Sinne politisch verfolgt ist, genießt Asylrecht, wenn er gezwungen war, in begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen; dabei steht der eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991 aaO. unter Hinweis auf BVerfGE 80, 315, 334 f., 342, 344).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.1988 - 13 A 216/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
    Ob sich eine nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Ehegatten und minderjährige Kinder beschränkte Regelvermutung aufstellen läßt, hat der Senat hier nicht zu entscheiden (gegen eine solche Vermutung Hess. VGH in den genannten Urteilen vom 26.10.1989 aaO.; ebenso BayVGH, Urteil vom 1.3.1989 -- 19 B 87.31241 --; a.A.: OVG Lüneburg, Urteile vom 5.6.1989 -- 21 A 33/88 -- und -- 21 A 61/89 -- sowie Urteile vom 29.1.1990 -- 21 A 73/88 --; OVG Koblenz, Beschluß vom 12.12.1988 -- 13 A 216/87 --; OVG Münster, Urteile vom 3.10.1989 -- 16 A 10190/88 --; vom 7.11.1989 -- 16 A 10119/88 --; vom 6.2.1990 -- 16 A 10322/89 -- und vom 30.5.1990 -- 16 A 10321/89 --; OVG Saarlouis, Urteil vom 21.2.1990 -- 3 R 345/87 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1991 - A 16 S 114/90

    Sippenhaft im Irak - Auswirkung auf den Asylanspruch von in der BRD geborenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
    Ob die Klägerin auch deshalb -- zusätzlich -- wegen eines beachtlichen Nachfluchttatbestandes (nach der Flucht entstandene Gefahr drittgerichteter Verfolgungsmaßnahmen aus Sippenhaft) anzuerkennen ist, läßt der Senat im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren 9 C 100.90 offen (vgl. Anl. zur Pressemitteilung des BVerwG Nr. 3/1991; vgl. aber OVG Münster, Urteil vom 30.5.1990, aaO., UA. S. 10 und -- für den Fall einer in der Bundesrepublik geborenen Asylbewerberin aus dem Irak -- VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.1991 -- A 16 S 114/90 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89

    Unschädlichkeit eines absoluten Verfahrensmangels - Versagung rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 933/90

    Asylerheblichkeit von Merkmalen politischer Verfolgung - Verhöre und Verhaftung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1990 - A 14 S 1509/89

    Zur Frage politischer Verfolgung im Iran wegen Asylantragstellung

  • RG, 19.02.1889 - 132/89

    110. Ist eine eidesstattliche Versicherung als vor einer zuständigen Behörde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1990 - 16 A 10322/89

    Anerkennung als Asylberechtigter; Iranischer Staatsangehöriger; Sippenhaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.10.1989 - 16 A 10190/88
  • OVG Saarland, 21.02.1990 - 3 R 345/87

    Asylrecht; Anerkennung; Iran; Sippenhaft; Asylrelevante Verfolgung; Regimegegner

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90

    Asylrecht - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Objektiver Nachfluchtgrund

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 277.86

    Verfolgungsgefahr - Asylbewerber - Erneuerung/Verlängerung des Passes

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - A 14 S 725/91

    Gewährung von Familienasyl; zur Gefahr von Sippenhaft im Iran; Asylantragstellung

    Für iranische Staatsangehörige besteht derzeit die Gefahr staatlicher Verfolgungseingriffe wegen der Verwandtschaft mit einem Asylberechtigten nur dann, wenn der iranische Staat aufgrund der Persönlichkeit des Asylberechtigten oder der von ihm entfalteten politischen Betätigung ein gesteigertes Interesse an der Erzwingung seiner Rückkehr oder an der Aufdeckung seiner oppositionellen Betätigung im Iran oder im Ausland hat (im Anschluß an Senatsurteil vom 15.03.1991 - A 14 S 1036/89).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 15. März 1991 (A 14 S 1036/89) entschieden hat, kann im Iran -- abgesehen von den Revolutionsjahren -- eine Praxis drittgerichteter Verfolgungsmaßnahmen i.S. einer Sippenhaft nicht festgestellt werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - A 2 S 28/98

    Syrien: keine Gruppenverfolgung syrisch-orthodoxer Christen; zur Einschätzung der

    Aber auch im Hinblick auf die besondere Situation rückkehrender Asylbewerber bei der Einreise über den Flughafen Damaskus ist ein Übergreifen möglicher Verfolgungsmaßnahmen, insbesondere eine Inanspruchnahme des Klägers als Auskunftsperson zur Ausforschung der Verhältnisse der in Deutschland lebenden Verwandten, nicht hinreichend wahrscheinlich (zu den fließenden Übergängen zwischen "anlaßgeprägter" Einzelverfolgung und einer Einbeziehung des Betroffenen in gegen Dritte gerichtete Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner familiären Verbundenheit zu diesen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.3.1991 - A 14 S 1036/89 - = ESVGH 42, 76 (nur Leitsatz)).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1992 - A 14 S 151/89

    Exilpolitische Betätigung eines minderjährigen Asylbewerbers aus dem Iran für die

    In ähnlicher Weise kann sich die Gefahr eigener politischer Verfolgung aus einem fremden Verfolgungsschicksal ableiten, wenn nahe Angehörige aus politischen Gründen verfolgt werden und mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr droht, daß die Verfolgung auf sie übergreift (vgl. hierzu und zum Folgenden insbesondere das Urteil des Senats vom 15.03.1991 - A 14 S 1036/89 -).

    Der Senat hält insoweit an seiner bereits mehrfach geäußerten Überzeugung fest, daß auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr besteht, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 - A 14 S 937/88 - NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 15.03.1991 - A 14 S 1036/89 -, vom 18.11.1991 - A 14 S 1525/90 - und zuletzt vom 24.01.1992 - A 14 S 1039/90 -).

  • VG Meiningen, 10.11.2021 - 5 K 221/20

    Iran: Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgung durch iranischen Staat bei

    Diesbezüglich wird auf einen Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 13.09.2006 sowie auf den Inhalt eines Urteils des VG Düsseldorf vom 07.10.2008, Az.: 2 K 3788/08.A und eines Urteils des VGH Baden - Württemberg vom 15.03.199, Az.: A 14 S 1036/89 verwiesen.

    Eine andere Annahme rechtfertigen auch nicht die vom Klägerbevollmächtigten im Schriftsatz vom 12.03.2020 zitierten Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 07.10.2008 (Az.: 2 K 3788/08.A) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.03.1991 (Az. A 14 S 1036/89), zumal diese Entscheidungen jeweils einen Einzelfall betreffen, der mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90

    Zur Verfolgungsgefahr für einen iranischen Asylbewerber wegen Desertion und

    Hinsichtlich der Folgen einer exilpolitischen Betätigung und/oder Asylantragstellung in der Bundesrepublik hält der Senat an seiner bereits mehrfach geäußerten Überzeugung fest, daß auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr besteht, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 - A 14 S 937/88 - NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 15.03.1991 - A 14 S 1036/89 -, vom 18.11.1991 - A 14 S 1525/90 - und vom 23.11.1990 - A 14 S 28/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - A 14 S 1525/90

    Asylrecht - Iran: Anerkennung eines unverfolgt ausgereisten Minderjährigen -

    Hinsichtlich der Folgen einer exilpolitischen Betätigung und/oder Asylantragstellung in der Bundesrepublik hält der Senat an seiner bereits mehrfach geäußerten Überzeugung fest, daß auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr besteht, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 -- A 14 S 937/88 -- NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 15.03.1991 -- A 14 S 1036/89 --, und vom 02.03.1990 -- A 14 S 1509/89 -- und vom 23.11.1990 -- A 14 S 28/89 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - A 14 S 2231/89

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für Iraner mit irakischer Abstammung

    Der Senat hat ferner bereits mehrfach entschieden, daß allein die Asylantragstellung einen subjektiven Nachfluchttatbestand abgibt, weil auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr besteht, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 - A 14 S 937/88 - NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 15.03.1001 - A 14 S 1036/89 -, vom 2.3.1990 - A 14 S 1509/89 - und vom 23.11.1990 - A 14 S 28/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1991 - A 14 S 1273/89

    Asylrecht: Verfolgung wegen Asylantragstellung bei Rückkehr in den Iran

    Aufgrund dieser ihren Ehemann betreffenden Vorgänge bestand aber auch für die Klägerin eine latente Gefährdungslage, im Falle einer Aufdeckung seiner Aktivitäten als Ehefrau entweder Opfer drittgerichteter Verfolgungsmaßnahmen zu werden oder selbst - aus der Sicht iranischer Stellen - "aktiver" Regimegegnerschaft verdächtigt zu werden (vgl. zur Gefahr der Sippenhaft Urteil des erkennenden Senats vom 15.03.1991 - A 14 S 1036/89 - und zur übergreifenden Verfolgung Urteile des Senats vom 26.05.1989 - A 14 S 1333/88 -, vom 01.12.1989 - A 14 S 1371/88 - und vom 27.11.1990 - A 14 S 153/90 -).
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