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   VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10   

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VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10 (https://dejure.org/2010,1967)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.08.2010 - A 2 S 1134/10 (https://dejure.org/2010,1967)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. August 2010 - A 2 S 1134/10 (https://dejure.org/2010,1967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Frage einer Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger sunnitischen Glaubens wegen Religionszugehörigkeit durch nichtstaatliche Akteure im Zentralirak

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drohende Gruppenverfolgung für irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens in Anknüpfung an ihre Religionszugehörigkeit im Zentralirak durch nichtstaatliche Akteure

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2
    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Sunniten, Gruppenverfolgung, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgungsdichte, Zentralirak, Bagdad, Sicherheitslage, subsidiärer Schutz, religiöse Verfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drohende Gruppenverfolgung für irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens in Anknüpfung an ihre Religionszugehörigkeit im Zentralirak durch nichtstaatliche Akteure

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10
    Diese für die staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie nunmehr durch § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c AufenthG ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11.08 - NVwZ 2009, 1237).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (vgl. zu diesem Maßstab für eine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure BVerwG, Urt. v. 21.04.2009, aaO).

    Bei unübersichtlicher Tatsachenlage und nur bruchstückhaften Informationen aus einem Krisengebiet darf auch aus einer Vielzahl von Einzelinformationen eine zusammenfassende Bewertung des ungefähren Umfangs der asylerheblichen Verfolgungsschläge und der Größe der verfolgten Gruppe vorgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009, aaO).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10
    Eine solche Verdichtung bzw. Individualisierung kann sich aus gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Ausländers ergeben, sie kann unabhängig davon aber auch bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9/08 - BVerwGE 134, 188; ebenso EuGH, Urt. v. 17.02.2009 - Rs. C-465/07 - juris).

    Besteht ein bewaffneter Konflikt mit einem solchen Gefahrengrad nicht landesweit, kommt eine individuelle Bedrohung in der Regel nur in Betracht, wenn der Konflikt sich auf die Herkunftsregion des Ausländers erstreckt, in die er typischerweise zurückkehrt (BVerwG, Urt. v. 14.07.2009, aaO).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10
    Der Kläger erfüllt ferner nicht die Voraussetzungen für die Feststellung eines gemeinschaftsrechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG oder eines nationalen Abschiebungsverbots nach Satz 1 der Vorschrift (vgl. zur prozessrechtlichen Bedeutung dieser Abschiebungsverbote und zu ihrem Verhältnis zueinander: BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198).

    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann überdies landesweit oder regional (z.B. in der Herkunftsregion des Ausländers) bestehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008, aaO).

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10
    Eine solche Verdichtung bzw. Individualisierung kann sich aus gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Ausländers ergeben, sie kann unabhängig davon aber auch bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9/08 - BVerwGE 134, 188; ebenso EuGH, Urt. v. 17.02.2009 - Rs. C-465/07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    bb.) Für die Frage, ob in Anbetracht der derzeitigen Situation im Irak der Klägerin zu 3 eine Rückkehr zumutbar ist, kommt es aufgrund des unterschiedlichen Maßstabs nicht darauf an, dass die Voraussetzungen für die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 oder 2 AufenthG hinsichtlich des Irak derzeit regelmäßig nicht vorliegen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.08.2010 - A 2 S 1134/10 - juris; OVG NRW, Urteil vom 29.10.2010 - 9 A 3642/06.A - ; BayVGH, Urteil vom 21.01.2010 - 13a B 08.30283 -, wonach der westliche Habitus weiblicher irakischer Staatsangehöriger nicht als individuell gefahrenerhöhender Umstand berücksichtigt werden könne).
  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 352/09

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten und Kurden im Irak; krankheitsbezogenes

    etwa OVG Münster, Urteil vom 29.10.2009, a.a.O., VGH Mannheim, Urteil vom 25.3.2010 - A 2 S 364/09 - und Beschluss vom 12.8.2010 - A 2 S 1134/10; VGH München, Beschlüsse vom 14.7.2011 - 20 B 10.30316 - und vom 5.7.2011 - 20 B 10.30312 -, jeweils im Falle eines sunnitischen Kurden aus der Region Tamim/Kirkuk sowie Urteil vom 21.1.2010 - 13a B 08.30285 - im Falle eines kurdischen Volkszugehörigen sunnitischer Religionszugehörigkeit aus Mossul, jeweils zitiert nach juris.

    ebenso offen gelassen zum Vorliegen eines landesweiten Konflikts im Irak etwa: VGH München, Urteil vom 24.3.2011 - 20 B 10.30021 -, OVG Münster, Urteil vom 29.10.2010 - 9 A 3642/06.A - und VGH Mannheim, Urteil vom 12.8.2010 - A 2 S 1134/10 - und auch OVG Lüneburg, Urteil vom 13.4.2011 - 13 LB 66/07 - sowie Urteil des Senats vom 1.6.2011 - 3 A 429/08 -, dokumentiert bei juris.

  • VG Aachen, 14.03.2011 - 4 K 1819/09

    Irakischer Staatsangehöriger arabischer Volkszugehörigkeit und Sunnit hat seit

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 2010 - A 2 S 1134/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 2010 - A 2 S 1134/10 -, a.a.O., m.w.N.

    vgl. BAMF, Seite 12; vgl. zur Gefahrendichte in Bagdad auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 2010 - A 2 S 1134/10 -, a.a.O., m.w.N.

    vgl. zum Verhältnis des unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes gegenüber dem sonstigen nationalen Abschiebungsschutz BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2010 - 10 C 10/09 -, InfAuslR 2010, 458; OVG NRW, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 9 A 3642/06.A -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 2010 - A 2 S 1134/10 -, a.a.O.

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