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   BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94   

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https://dejure.org/1994,4754
BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94 (https://dejure.org/1994,4754)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.1994 - 3Z BR 87/94 (https://dejure.org/1994,4754)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 1994 - 3Z BR 87/94 (https://dejure.org/1994,4754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 132 Abs. 2 S. 2; FGG § 25
    Fristwahrung durch Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG § 132 Abs. 2 Satz 2
    Auskunftserzwingungsverfahren gem. § 132 AktG: Fristwahrung bei fehlerhaftem Telefax-Empfangsgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 5 HKO 24895/92
  • BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94

Papierfundstellen

  • DB 1994, 2282
  • Rpfleger 1995, 338
  • AG 1995, 328
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 55/93

    Geschäftswert eines aktienrechtlichen Informationserzwingungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94
    Wegen der Festsetzung des Geschäftswerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf den Beschluss des Senats vom 27.5.1993 - 3Z BR 55/93 -, der im vorliegenden Verfahren ergangen ist, verwiesen.
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94
    Der Absender muss mit der Übermittlung durch Telefax jedenfalls so rechtzeitig beginnen, dass das Schriftstück bei normalem Verlauf der Übertragung bis zum Ablauf der Frist vom Empfangsgerät vollständig, d.h. einschließlich der Unterschrift und einschließlich der notwendigen Anlagen, ausgedruckt werden kann (vgl. BGH NJW 1994, 2097/2098).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94
    (3) Ein fernschriftlich übermittelter Schriftsatz ist in dem Zeitpunkt eingegangen, in dem das Empfangsgerät des für den Empfang zuständigen Gerichts ihn ausdruckt (BGHZ 101, 276/280).
  • BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87

    Grundsatz des fairen Verfahrens im Verfahren vor den Patentgerichten; Eingang

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94
    Was vom Empfangsgerät eines Gerichts aufgenommen und nur infolge eines Fehlers im Gerät oder bei dessen Bedienung nicht oder nicht sofort ausgedruckt worden ist, muss aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauensschutzes so behandelt werden, als hätte das Gerät es ordnungsgemäß ausgedruckt und als sei es auf diese Weise in die Verfügungsgewalt des Gericht gelangt (BGHZ 105, 40/44 f.).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Absender eines innerhalb einer bestimmten Frist einzureichenden Schriftsatzes dafür zu sorgen, dass das Schriftstück nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost bei dem üblichen Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (BGHZ 105, 116/118 ff.).
  • OLG Hamm, 25.02.2005 - 20 U 98/04

    Zur Frage der Fristversäumnis bei einer per Fax übermittelten Berufungsbegründung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, ist ein per Fax übermittelter Schriftsatz grundsätzlich erst in dem Zeitpunkt bei Gericht eingegangen, in welchem das Empfangsgerät des Gerichts das Fax-Schreiben ausgedruckt hat (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1994, 2097 unter II 2; vgl. jüngst etwa BGH, Beschluss vom 23.11.2004 - XI ZB 4/04 -, juris; ebenso etwa BFH, Beschluss vom 05.11.2003 - I B 99-101/03 -, juris; BFH, NVwZ 1999, 220: ausdrücklich auch zur Speicherung; BayObLG, AG 1995, 328).
  • OLG Dresden, 01.12.1998 - 7 W 426/98

    Auskunftserzwingungsverfahren im Aktienrecht: Fristwahrung

    Bei der Frist des § 132 Abs. 2 S. 2 AktG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist (Hüffer, AktG , 3. Aufl., § 132 Rn. 5, Geßler/Hefermehl/Eckhardt/Kropff, AktG , 1973/74, § 132 Rn. 21; Zöllner, in: Kölner-Kommentar zum AktG , 1970 , § 132 Rn. 9; Heuer, AG 1989, 234 ff., 237 1. Sp.; BayObLG, AG 1995, 328 1. Sp.).

    Zwar kommt in Fällen, in denen das Landgericht die Begründetheitsprüfung auf die Feststellung einer verspäteten Antragstellung beschränkt hat, aufgrund der besonderen Verfahrensstruktur des § 132 AktG eine Zurückverweisung in Betracht, da grundsätzlich dem Landgericht die sachliche Prüfung des Auskunftsanspruches obliegt und eine Überprüfung im Wege der sofortigen Beschwerde nur unter der Voraussetzung der Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bei Zulassung durch das Landgericht eröffnet ist (OLG Koblenz, WM 1995, 1336 ff., 1337 r. Sp. sub. 2.; BayObLG, AG 1995, 328 r. Sp. sub. 2. b.).

  • LG München I, 25.11.2020 - 38 O 4505/20

    Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer GmbH

    Das notwendige Maß an Sicherheit bei der Beurteilung künftiger Entwicklungen ist bei einer so bemessenen Referenzperiode noch zu gewährleisten (vgl. BAG NZA 2016, 559, 564 = AG 2016, 363, 365 = ZIP 2016, 783, 787 f. = BB 2016, 1146, 1150 = AP § 9 MitbestG Nr. 2; OLG München, Beschluss vom 26.3.2020, Az. 31 Wx 279/18; OLG Düsseldorf AG 1995, 328, 329 = DB 1995, 277, 278; OLG Saarbrücken NZG 2016, 941, 942 f. = AG 2016, 829, 831 f. = ZIP 2016, 1286, 1287 = GmbHR 2016, 932, 935; Oetker in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, a.a.O., § 1 MitbestG Rdn. 14; Brock GmbHR 2019, 101, 105).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00

    Fristwahrung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das

    Gleichwohl ist aber die materiell-rechtliche Ausschlußfrist von zwei Wochen gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 AktG, gegen deren Versäumung es eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gibt (BayObLG AG 1995, 328 m.w.N.), durch die Einreichung des Antrags bei dem unzuständigen Landgericht gewahrt.
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