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   OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10274
OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11 (https://dejure.org/2011,10274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2011 - 21 W 29/11 (https://dejure.org/2011,10274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 21 W 29/11 (https://dejure.org/2011,10274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 58 FamFG, § 6 SpruchG
    Kein Rechtsmittel gegen die Bestellung des gemeinsamen Vertreters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung des gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58; SpruchG § 6
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung des gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, Spruchverfahren

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    FamFG § 58
    Kein Rechtsmittel gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1637
  • AG 2012, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11
    Durch die in Rede stehende Bestellung des gemeinsamen Vertreters wird das Spruchverfahren anders als durch eine Entscheidung nach § 11 SpruchG nicht erledigt; vielmehr dient die Bestellung - ähnlich der Bestellung eines Verfahrenspflegers (vgl. dazu insbesondere BGH, FGPrax 2003, 224) - nur der Förderung des Fortgangs des Verfahrens und hat damit lediglich vorbereitenden Charakter.

    Die nochmalige und nach der Gesetzesbegründung nicht im engeren Sinne erforderliche Klarstellung war nämlich motiviert durch die divergierenden Auffassungen zur Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers, die selbst nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 2003 (FGPrax 2003, 224) hierzu fortbestanden (vgl. Keidel/Engelhardt, FamFG, 16. Aufl. § 158 Rdn. 43).

    Jedoch rechtfertigt eine derartige Kostenbelastung allein eine gesonderte Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung in aller Regel nicht (vgl. BT-Drucks 16/6308, S. 239; BGH, FGPrax 2003, 224; Keidel/Engelhardt, FamFG, 16. Aufl., § 158 Rdn. 43 zur Bestellung eines Verfahrensbestandes bzw. eines Verfahrensvertreters).

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11
    Entsprechend ist es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob und inwieweit ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung statthaft sein soll (vgl. BGH, NJW 2007, 3575, 3577).

    Schließlich sind tiefgreifende anderweitige Belastungen, die der Antragsgegnerin durch die Bestellung erwachsen könnten und die eine vorzeitige Überprüfung der Bestellungsentscheidung rechtfertigen könnten (vgl. dazu etwa BGH, NJW 2007, 3575), nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11
    Daher lässt sich aus der Verfassung grundsätzlich kein Anspruch auf einen Instanzenzug ableiten (BVerfGE 92, 365, 410; 87, 48, 61; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl., Art. 19 Rdn. 56).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1988 - 19 W 5/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11
    Schon aufgrund der geänderten Rechtslage weicht der Senat insbesondere nicht von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte ab (vgl. etwa BayObLGZ 1975, 305, 307; OLG Düsseldorf, DB 1988, 1108).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11
    Daher lässt sich aus der Verfassung grundsätzlich kein Anspruch auf einen Instanzenzug ableiten (BVerfGE 92, 365, 410; 87, 48, 61; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl., Art. 19 Rdn. 56).
  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet den Schutz durch den Richter, aber nicht vor dem Richter (vgl. BVerfGE 87, 41, 67; 11, 263, 265).
  • BayObLG, 31.07.1975 - BReg. 2 Z 25/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11
    Schon aufgrund der geänderten Rechtslage weicht der Senat insbesondere nicht von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte ab (vgl. etwa BayObLGZ 1975, 305, 307; OLG Düsseldorf, DB 1988, 1108).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2015 - 20 W 8/14

    Spruchverfahren: Zulässigkeit und Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung über

    Dem entsprechend wurden in der Rechtsprechung seit Inkrafttreten des FamFG Beschwerden in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen Zwischenentscheidungen für unzulässig gehalten, weil sie nicht ausdrücklich zugelassen waren (vgl. BGH XII ZB 227/10, NJW-RR 2011, 577 für die Abgabeentscheidung nach §§ 4 S. 1, 273 S. 1 FamFG; OLG Frankfurt 21 W 29/11, AG 2012, 42 für die Entscheidung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters nach § 6 Abs. 1 SpruchG; OLG Düsseldorf I-26 W 19/12 (AktE), 26 W 19/12 (AktE), AG 2013, 226 für einen Beweisbeschluss und die Vorschussanforderung in Spruchverfahren).
  • LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

    Die begehrte Zwischenentscheidung war vorliegend angesichts der insgesamt mit dem Termin eingetretenen Entscheidungsreife nicht mehr zweckdienlich, zumal § 58 Abs. 1 FamFG die Beschwerdefähigkeit auf instanzbeendende "Endentscheidungen" beschränkt (vgl. i.Ü. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2015 - 20 W 7/14 -, Rn. 29, juris zum alten Verfahrensrecht vor Änderung durch das FGG-RG einerseits; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Juli 2018 - I-26 W 12/18 (AktE) -, Rn. 20 ff., juris und OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 21 W 29/11 -, Rn. 9, juris andererseits zur Frage der isolierten Anfechtbarkeit verfahrensleitender und verfahrensvorbereitender Zwischenentscheidungen; die von den Antragstellern hier offensichtlich gewünschte positive Entscheidung über die Antragszulässigkeit würde nicht zur Instanzbeendigung führen).
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