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   AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01   

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AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01 (https://dejure.org/2002,14626)
AGH Saarland, Entscheidung vom 28.01.2002 - AGH 7/01 (https://dejure.org/2002,14626)
AGH Saarland, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - AGH 7/01 (https://dejure.org/2002,14626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt wegen Nichtbeachtung des Sachlichkeitsgebots; Verletzung des Sachlichkeitsgebots durch Verwirklichung des Beleidigungstatbestandes; Zulässigkeit herabsetzender Äußerungen durch einen Rechtsanwalt im Kampf ums Recht; ...

  • Wolters Kluwer

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt wegen Nichtbeachtung des Sachlichkeitsgebots; Verletzung des Sachlichkeitsgebots durch Verwirklichung des Beleidigungstatbestandes; Zulässigkeit herabsetzender Äußerungen durch einen Rechtsanwalt im Kampf ums Recht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2572 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 923
  • MDR 2002, 787
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.03.1990 - 1 BvR 816/86

    Anwaltschaftliches Standesrecht: Umfang des Sachlichkeitsgebotes -

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Ihnen kommen deshalb weitergehende Befugnisse und damit korrespondierende Pflichten als ihren Mandanten zu (BVerfG NJW 1991, 2274).

    Als Berufspflichtverletzung sind sie erst dann zu beanstanden, wenn die Herabsetzungen nach Inhalt oder Form als strafbare Beleidigungen zu beurteilen sind, ohne durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt zu sein (BVerfG NJW 1991, 2274 f).

    Kammervorständen und Ehrengerichten steht es nicht zu, Äußerungen eines Rechtsanwalts als standeswidrig mit der Begründung zu beanstanden, sie würden von anderen Verfahrensbeteiligten als stilwidrig, ungehörig oder als Verstoß gegen den guten Ton und das Taktgefühl empfunden oder sie seien für das Ansehen des Anwaltsstandes abträglich (BVerfGE 76, 171, 192 f = NJW 1988, 191, 193 f. [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]; BVerfG NJW 1991, 2274 f).

    Die Verwendung des - im Streitfalle zweifellos unangebrachten - Schlagworts wird durch die Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gerade noch gedeckt (vgl. BVerfG NJW 1991, 2274: "Offenbar nach willkürlichem Ermessen gehandelt").

  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 126/91

    Meinungsfreiheit und Sachlichkeitsgebot des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Vielmehr sind herabsetzende Äußerungen erst dann als Berufspflichtverletzung zu beanstanden, wenn sie nach Inhalt oder Form als strafbare Beleidigungen zu beurteilen sind, ohne durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt zu sein (BVerfG AnwBl 1993, 632; Kleine-Cosack a.a.O. § 43 a Rdn. 21).

    so falsch ist, dass man sich wundert, dass ausgebildete Juristen an der Rechtsfindung beteiligt waren", bildet keine mit dem Sachlichkeitsgebot unvereinbare (vgl. BVerfG, AnwBl 1993, 632) Formalbeleidigung.

    Dies gilt auch, wenn - wie hier - über die Urteilskritik hinaus ausdrücklich zusätzliche Kritik an den verantwortlichen Richtern geübt wird (vgl. BVerfG, AnwBl 1993, 632 f.: "Offenbar parteiliche Entscheidung").

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Nicht entscheidend kann sein, ob ein Anwalt seine Kritik anders hätte formulieren können; denn grundsätzlich unterliegt auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung (BVerfGE 76, 171, 192 f = NJW 1988, 191, 193 f.) [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81].

    Kammervorständen und Ehrengerichten steht es nicht zu, Äußerungen eines Rechtsanwalts als standeswidrig mit der Begründung zu beanstanden, sie würden von anderen Verfahrensbeteiligten als stilwidrig, ungehörig oder als Verstoß gegen den guten Ton und das Taktgefühl empfunden oder sie seien für das Ansehen des Anwaltsstandes abträglich (BVerfGE 76, 171, 192 f = NJW 1988, 191, 193 f. [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]; BVerfG NJW 1991, 2274 f).

    Das Bundesverfassungsgericht billigt ausdrücklich "Urteilsschelte" (BVerfGE 76, 171, 193 = NJW 1988 191, 193) [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] und mithin eine Kritik, auf die der Adressat nicht mehr durch eine Änderung seiner Entscheidung reagieren kann.

  • BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87

    Gebot der Sachlichkeit

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Mit der Kritik an den Richtern wird folglich die Kritik an dem Urteil verstärkt, aber trotz der effekthaschenden, plakativen Wendungen letztlich noch eine Auseinandersetzung in der Sache geführt (vgl. die Beispiele bei BGH NJW 1988, 1099 f.: "Vorsätzlicher Rechtsbruch").
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (BVerfGE 82, 272, 284 [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] = NJW 1991, 95; Saarl. OLG NJW-RR 1996, 1048 f).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 1 BvR 1353/89

    Kritik an Justizbehörden im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung -

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Diese Einlassung des Rechtsanwalts kann angesichts der Interpretationsweite seines Schriftsatzes jedenfalls nicht widerlegt werden (vgl. AnwBl 1990, 519 f.).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Soweit das Landgericht eine Bezugnahme der Berufungsbegründung auf den erstinstanzlichen Schriftsatz vom 23. September 1999 nicht zugelassen hat, ist die von dem Rechtsanwalt in seinem Schriftsatz vom 31. März 2000 geäußerte gegenteilige Rechtsauffassung jedenfalls nicht unvertretbar (vgl. BGHZ 35, 103, 106 [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60]; BGH VersR 1966, 1138; Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 519 Rdn. 40; Oehlers MDR 1996, 447).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.1996 - 1 U 794/95

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Fußballtrainers

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (BVerfGE 82, 272, 284 [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] = NJW 1991, 95; Saarl. OLG NJW-RR 1996, 1048 f).
  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

    Der Rechtsanwalt muss so vortragen und argumentieren, dass er sachlich und professionell vorträgt, es aber andererseits unterlässt, emotionalisierende und zumindest in der Nähe von Beleidigungen anzusiedelnde Äußerungen tätigt (vgl. dazu u.a. AGH Saarbrücken MDR 2003, 189; MDR 2002, 787; siehe vor allem aber auch BGH NJW 2004, 690 zu Unsachlichkeit in einer anwaltlichen Revisionsbegründung).
  • AGH Niedersachsen, 19.09.2011 - AGH 15/11

    Anwaltlicher Berufsverstoß: Missbilligende Belehrung wegen herabsetzender

    NJW-RR 2002, 923 (924); Henssler/Prütting-Henssler, § 43a Rn. 135; Feuerich/Weyland, § 43a Rdn. 52; Kleine-Cosack, BRAO 6. Aufl., § 43a Rn. 72 ff.; Hartung/Römermann, BRAO 4. Aufl. § 43 a Rn. 50).
  • AGH Bremen, 17.09.2009 - 1 AGH 3/09

    Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot durch Beleidigung eines

    Um einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43a Abs. 3 BRAO annehmen zu können, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der berufsrechtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, die Schwelle zu sanktionswürdigen Pflichtverletzungen erst überschritten, wenn eine Herabsetzung nach Inhalt und Form als strafbare Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) zu beurteilen ist oder eine rechtliche Auseinandersetzung durch neben der Sache liegende Herabsetzung belastet wird, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben (vgl. BVerfGE 76, 171; zuletzt: BVerfG NJW-Spezial 2008, 382 f.; AnwGH Saarland, NJW-RR 2002, 923 ff.; AnwG Hamburg, NJW-RR 2009, 846 f.).
  • AGH Saarland, 12.08.2002 - AGH 2/02

    Rechtsanwalt, Beleidigung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB

    Mit den Voraussetzungen für die Verletzung des Sachlichkeitsgebotes durch Äußerungen eines Rechtsanwalts im Rahmen von Prozesserklärungen hat sich der Senat auch in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2002 (AGH 7/01) befasst und ausgeführt, dass eine Verletzung des allgemein formulierten Sachlichkeitsgebots entweder durch die bewussten Verbreitung von Unwahrheiten (§ 43 a Abs. 111 S. 2 1. Alt. BRAO) oder aber durch herabsetzenden Äußerungen, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensablauf keinen Anlass gegeben haben (§ 43 a Abs. 111 S. 2, 2. Alt. BRAO) erfolgen kann.
  • AnwG Koblenz, 15.12.2014 - 1 AG 4/13

    Berufsrechte und -pflichten: Abfällige Bemerkungen über einen Richter

    Dass der Gesetzgeber die Fallgruppe der strafbaren Beleidigung nicht ausdrücklich erwähnt hat, ist unerheblich; denn diese ist nach der h.M. mit der im Gesetz geregelten Fallgruppe der herabsetzenden Äußerungen ohne Anlass identisch (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 204; NJW 2008, 2424; AGH Saarl., NJW-RR 2002, 923 (NJW-RR 2002, 924); Henssler/Prütting- Henssler , § 43a, Rdnr. 135; Feuerich / Weyland , § 43a, Rdnr. 52; Kleine-Cosack , BRAO, 6. Aufl., § 43a, Rdnr. 72 ff.; Hartung / Römermann , BRAO, 4. Aufl., § 43a, Rdnr. 50).
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   AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01   

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https://dejure.org/2002,28596
AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01 (https://dejure.org/2002,28596)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 19.03.2002 - AGH 7/01 (https://dejure.org/2002,28596)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 19. März 2002 - AGH 7/01 (https://dejure.org/2002,28596)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96

    Berechtigung der Ladung zu einem Fachgespräch

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01
    Eine derart weitreichende andere Gewichtung, wie sie § 9 Abs. 1 Satz 2 RAFachBezG noch ermöglichte, und die dazu führte, dass unter Umständen höhere Fallzahlen erforderlich sein könnten bei vielen gleich gelagerten, einfachen Verfahren (vgl. BGH, NJW 1997, 1307, 1308), wird sich nach dem Wortlaut des § 5 letzter Satz FAO nicht mehr rechtfertigen lassen.

    war hier nicht zu berücksichtigen (BGH, NJW 1997, 1307, 1308, auch Senatsbeschluss v. 28.9.1999, AGH 10/99).

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 81/98

    Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01
    Eine Orientierung durch den BGH ist bislang nur dahin gegeben, dass eine Sache nur einfach zählt, die der RA sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bearbeitet hat, selbst bei mehreren Instanzen (BGH, Beschl. v. 21.6.1999 - AnwZ [B] 81/98, AnwBl. 1999, 563, 564).
  • BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Überdehnung der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01
    (Wegen der allgemeinen Anforderungen an die Offenlegung des anzulegenden Prüfungsmaßstabes vgl. BVerfG, AnwBl. 1998, 277).
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2000 - AGH 7/00

    Rechtsanwaltsgesellschaft - Ablehnung eines Zulassungsantrags

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01
    Diese Frage hatte der Senat schon im Verfahren AGH 7/00 (Beschl. v. 24.10.2000) entschieden.
  • AGH Rheinland-Pfalz, 16.06.2000 - 1 AGH 30/99

    Nachweis der praktischen Erfahrungen im Fachanwaltszulassungsverfahren

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01
    Diese wäre allerdings voraussichtlich wegen des durch § 5 FAO gewährten Spielraums ohnehin zugunsten des Ast. zu beantworten gewesen (vgl. AGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.6.2000, BRAK-Mitt. 2001, 46), zumal ihm die Einreichung dieser weiteren Liste seinerzeit nahe gelegt worden war.
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Es ist streitig, ob diese Regelung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Gewichtung zu Ungunsten des Antragstellers zulässt, solange der Satzungsgeber keine Gewichtungsregelungen getroffen hat (bejahend: Feuerich/Weyland, aaO, § 5 FAO Rdn. 14; Henssler in Henssler/Prütting, aaO, § 5 FAO Rdn. 9; Offermann-Burckart in: Kilian/vom Stein, Praxishandbuch für Anwaltskanzlei und Notariat, § 16 Rdn. 146; verneinend: Niedersächsischer AGH, Beschl. v. 13. März 2002, AGH 7/01, BRAK-Mitt. 2002, 142, 144; Jährig, aaO, S. 131; Holl in Hartung/Holl, aaO, § 5 FAO Rdn. 83 ff.; Praefcke, BRAK-Mitt. 1999, 158, 159; Pausenberger, AnwBl. 1994, 13, 14; Schäder, BRAK-Mitt. 1999, 211).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 22.08.2008 - 1 AGH 39/08

    Gestattung des Führens der Bezeichnung "Fachanwältin für Miet- und

    Allerdings hat die Antragsgegnerin den Fall 91 zutreffend doppelt gezählt, nämlich zum einen gerichtlich mit 0, 5 und zum anderen außergerichtlich ebenfalls mit 0, 5. Zwar zählt im Ausgangspunkt eine Sache, die ein Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bearbeitet hat, nur als ein Fall (Vossebürger in Feuerich/Weyland § 5 FAO Rz 4; AGH Celle BRAK-Mitt. 2002, 142, 144; BGH NVwZ 1999, 1256, 1257).

    Wie oben bereits ausgeführt zählt eine Sache, die ein Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bearbeitet hat, nur als ein Fall (Vossebürger in Feuerich/Weyland § 5 FAO Rz 4; AGH Celle BRAK-Mitt. 2002, 142, 144; BGH NVwZ 1999, 1256, 1257).

  • AGH Hessen, 02.11.2009 - 2 AGH 28/07

    Fachanwalt - Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen im Handels- und

    (Die Anforderungen an eine Begründung ergeben sich aus dem Beschl. des Niedersächsischen AGH v. 19.3.2002, AGH 7/01, in BRAK-Mitt. 3/2002, 142 ff.).
  • AGH Thüringen, 15.11.2004 - AGH 2/04

    Fachanwalt - Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen

    Der Senat lässt angesichts der Grundsätzlichkeit der Entscheidung und der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Problematik die sofortige Beschwerde zu, ferner weil von der Rechtsprechung anderer AGH (Nds. AGH 7/01, BRAK-Mitt. 2002, 142 ff (144) ) abgewichen wird.
  • AGH Sachsen-Anhalt, 23.01.2004 - 1 AGH 19/03

    Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für

    Insofern erscheint es sachgerecht, jeden einzelnen Fall einer Serie auch einzeln zu werten, solange nicht durch ausreichende gesetzliche Grundlagen der Begriff des "Falles" enger definiert wird (vgl. dazu Niedersächsischer AGH, Beschl. v. 19.3.2002, BRAK-Mitt. 2002, 142, 144).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11

    Fachanwaltschaften: Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen - Serienfälle

    Der Senat geht davon aus, dass auch "Serienfälle" - wie sie insbesondere im öffentlichen Dienstrecht, Erschließungsbeitragsrecht sowie im Abwassergebührenrecht wegen des gleichen Kernsachverhaltes nicht selten sind - grundsätzlich als selbstständige Fälle anzusehen sind, weil der RA bei ihnen im Einzelnen auch stets individuell prüfen muss, wer inwieweit beschwert ist, was das Ziel eines Rechtsbehelfs- oder Klageverfahrens sein kann oder muss, welche Fristen zu beachten sind und welche Besonderheiten bzw. Abweichungen vom Kernsachverhalt vielleicht im Detail berücksichtigt werden müssen (vgl. AGH Hamm, Beschl. v. 17.6.2005 - 1 ZU 18/05; AGH Naumburg, Beschl. v. 23.1.2004 - 1 AGH 19/03; AGH Celle, Beschl. v. 19.3.2002 - AGH 7/01; Hartung-Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 5. Aufl., Rdnr. 350 ff. zu § 5 FAO).
  • AGH Niedersachsen, 23.04.2009 - AGH 20/08
    Dabei ist zunächst zu bemerken, dass der ablehnende Bescheid der Antragsgegnerin vom 5. Juni 2008 sich zur Frage der Anerkennung dieses Falles nicht verhält und dem Erfordernis, dass aus der Begründung einer Ablehnung des Antrags auf Gestattung einer Fachanwaltsbezeichnung wegen fehlenden Nachweises der praktischen Erfahrung eindeutig hervorgehen muss, welche Fälle nach Ansicht des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer nicht zu berücksichtigen sind und warum (Nds. AGH, BRAK-Mitt. 2002, 142, 144), insoweit nicht genügt.
  • AGH Berlin, 29.09.2005 - I AGH 4/05

    Fachanwalt - zum Fallquorum im Verwaltungsrecht

    Ebenso dürften aber die in den so genannten "Berliner Empfehlungen" des Berliner Erfahrungsaustauschs 2001 zur FAO in Ziffer 6.3.1.1 (abgedruckt bei Offermann-Burckart , Fachanwalt werden und bleiben, 2003, S. 180) für den Regelfall geforderten mindestens 15 Fälle verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. Offermann-Burckart , a.a.O., Rdnr. 189, S. 60), da sich eine bestimmte Mindestzahl der bearbeiteten Fälle innerhalb der in § 5 lit. a) Satz 2 FAO genannten 60 Fälle weder aus dem Wortlaut der Vorschrift noch aus ihrer Entstehungsgeschichte herleiten lässt (Niedersächsischer AGH, Beschl. v. 19.3.2002 - AGH 7/01 - sub II.3.
  • AGH Niedersachsen, 13.02.2012 - AGH 5/11
    Wie im Erschließungsbeitragsrecht ist bei solchen sog. Serienverfahren nämlich die Belastung eines jeden Grundstückseigentümers für jedes Grundstück anhand der jeweiligen Umlagekriterien gesondert zu prüfen (vgl. AGH Celle BRAK-Mitt. 2002, 142).
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