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   AGH Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2006 - AGH 10/03 (II/5)   

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AGH Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2006 - AGH 10/03 (II/5) (https://dejure.org/2006,31866)
AGH Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.03.2006 - AGH 10/03 (II/5) (https://dejure.org/2006,31866)
AGH Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. März 2006 - AGH 10/03 (II/5) (https://dejure.org/2006,31866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit als Abwickler eines früheren Rechtsanwalts und deren Anfechtbarkeit; Anfechtbarkeit von nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ergehenden Verwaltungsakten

  • rabüro.de

    Zur Vergütung eines Kanzleiabwicklers

  • Judicialis

    BRAO § 53 Abs. 5 S. 1; ; BRAO § ... 53 Abs. 9 Satz 2; ; BRAO § 53 Abs. 10 Satz 4; ; BRAO § 53 Abs. 10 Satz 5; ; BRAO § 53 Abs. 10 Satz 6; ; BRAO § 53 Abs. 10 Satz 7; ; BRAO § 55; ; BRAO § 55 Abs. 3 Satz 1; ; BRAO § 223; ; BRAO § 223 Abs. 1; ; ZPO § 91a; ; FGG § 13a; ; BRAO § 201 Abs. 1; ; BGB § 670

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Höhe der Vergütung eines Abwicklers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 53 § 55 § 201 Abs. 1 § 223; ZPO § 91a
    Zur angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit als Kanzleiabwickler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92

    Angemessenheit der Vergütung eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit eines

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2006 - AGH 10/03
    Die Festsetzung der Vergütung für einen amtlich bestellten Vertreter oder Abwickler durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer gem. § 53 Abs. 10 Satz 5 BRAO ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 223 BRAO (vgl. BGH Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 30.11.1992, Az.: AnwZ (B) 37/92, NJW-RR 1993, 1335-1336 m.w.N.) und mithin anfechtbar.

    Dies hat der Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof in der bereits genannten Grundsatzentscheidung (NJW-RR 1993, 1335-1336), die - soweit zu übersehen - bisher keine Fortentwicklung erfahren hat (Anschluss durch Anwaltsgerichtshof München, Beschluss vom 16.05.2002, Az.: BayAGH I - 24/01, BRAK-Mitt 2004, 134), erkannt.

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92

    Vergütung des von Amts wegen bestellten Vertreters

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2006 - AGH 10/03
    Für den Aufwendungsersatzanspruch nach § 53 Abs. 9 Satz 2 BRAO mit § 670 BGB haftet die Antragsgegnerin dagegen nicht (vgl. BGH Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 30.11.1992, Az.: AnwZ (B) 27/92, NJW 1993, 1334-1335).
  • AGH Brandenburg, 29.11.2010 - AGH I 1/10

    Einigung auf Zahlung einer Vergütung zwischen einem Abwickler und Abzuwickelnden

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich verschiedene Anwaltsgerichtshöfe und die einhellige Kommentarliteratur angeschlossen haben, sind Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung der Zeitaufwand als entscheidender Faktor, ferner die berufliche Erfahrung des Abwicklers, Schwierigkeit und Dauer der jeweiligen Abwicklung, bei monatlichen Pauschalvergütungen das Gehalt, das für einen Angestellten oder freien Mitarbeiter zu zahlen ist, regionale Unterschiede in den einzelnen Bezirken sowie die Abwicklung als im Interesse des Berufstandes und im Interesse der Rechtspflege geleistete und von der Gemeinschaft der Rechtsanwälte des jeweiligen Bezirks bezahlte Berufspflicht (BGH, Beschlüsse vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92 und AnwZ (B) 27/92, BRAK-Mitt. 1993, 44, 46; Bayerischer AGH, Beschluss vom 24.03.2004 - BayAGH I-26/03, BRAK-Mitt. 2004, 237, und Beschluss vom 09.11.2005 - BayAGH I 39/04; AGH Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.03.2006 - AGH 10/03 (II/05), BRAK-Mitt. 2007, 124 (Leitsatz); Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Auflage, § 53 Rn. 70; Prütting, in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Auflage, § 53 Rn. 27; Tauchert, in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 53 Rn. 53).

    Nach Auffassung des AGH Mecklenburg-Vorpommern komme man bei der von ihm angesetzten Aktenpauschale unter Zugrundelegung üblicher Bearbeitungszeiten pro Akte zu einer hochgerechneten monatlichen Vergütung, die dem Gehalt eines noch relativ jungen und unerfahrenen Berufsanfängers in Mecklenburg-Vorpommern von rund 2.000 bis 3.000 EUR entspreche (Beschluss vom 28.03.2006 - AGH 10/03 (II/05)).

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   AGH Brandenburg, 15.11.2004 - AGH 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,53230
AGH Brandenburg, 15.11.2004 - AGH 10/03 (https://dejure.org/2004,53230)
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2004 - AGH 10/03 (https://dejure.org/2004,53230)
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2004 - AGH 10/03 (https://dejure.org/2004,53230)
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