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   BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 177/08   

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https://dejure.org/2008,3505
BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 177/08 (https://dejure.org/2008,3505)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.2008 - 1 BvR 177/08 (https://dejure.org/2008,3505)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 177/08 (https://dejure.org/2008,3505)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in einer Ehesache; Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot; Anforderungen an die Bemessung des Streitswerts in einer Scheidungssache mit prozesskostenhilfeberechtigten Parteien

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 1; ; GKG § 48 Abs. 2; ; GKG § 48 Abs. 3; ; ZPO § 630

  • beck.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch die Streitwertfestsetzung in einer Ehesache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Willkürlich niedriger Streitwert in Ehesachen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    PKH darf keinen Einfluss auf den Streitwert haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 534
  • NJW 2009, 1197
  • AGS 09, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 177/08
    Eine Berücksichtigung der Prozesskostenhilfebewilligung bei der Streitwertfestsetzung wäre auch unzulässig, weil eine solche Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Streitwertberechnung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwerts für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 32 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer im Ergebnis willkürlichen, unverhältnismäßigen Beschränkung der Berufsfreiheit des betroffenen Rechtsanwalts führt (vgl. BVerfGK 6, 130 ).

    Hierzu hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts bereits mit Beschluss vom 23. August 2005 (vgl. BVerfGK 6, 130 ff.) entschieden, dass eine Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung des Streitwerts gegen die Verfassung verstößt, wenn sie dazu führt, dass der Streitwert in Ehesachen wegen der beiderseitigen Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe "stets" oder "im Regelfall" lediglich auf den Mindeststreitwert festgesetzt wird.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 177/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 177/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ).

    Diese Umstände stellen zwar vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls dar und können daher als legitime Ziele für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit auch die Kürzung einer vom Staat geschuldeten Vergütung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2009 - 1 BvR 2889/06 -, NJW-RR 2010, S. 505 ).

  • BVerfG, 12.10.2009 - 1 BvR 735/09

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch willkürliche gerichtliche

    Hiernach bestehen zwar keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Abweichen vom einzusetzenden dreifachen Nettoeinkommen, wenn der Streitwert für eine einverständliche Scheidung (§ 630 a.F. der Zivilprozessordnung ) mit deswegen geringem Umfang festzusetzen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 177/08 -, NJW 2009, S. 1197).

    Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem bereits in den Beschlüssen vom 24. Juli 2007 (1 BvR 1678/07),vom 11. Dezember 2007 (1 BvR 3032/07) und vom 17. Dezember 2008 (1 BvR 177/08, NJW 2009, S. 1197) deutlich gemacht, dass eine Festsetzung des Streitwerts auf den gesetzlichen Mindestwert oder - wie bei 3.000 EUR - nur knapp darüber bei einem deutlich höheren Dreimonatsnettoeinkommen der Eheleute verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen kann.

  • SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe -

    Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ).".
  • KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09

    Streitwertbemessung bei der Ehescheidung: Berücksichtigung von Freibeträgen für

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen in Verfahren um die Festsetzung des Werts für eine Ehescheidung bereits mehrfach entschieden, dass durch eine zu geringe Wertfestsetzung auch ein Rechtsanwalt in seinen Rechten aus Art. 12 GG betroffen sein kann, da die Festsetzung auch für seine Vergütung maßgeblich ist (BVerfG vom 17. Oktober 1990 zu 1 BvR 283/85; BVerfG in FamRZ 2006, 24-26 und zuletzt BVerfG in NJW 2009, 1197).
  • OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11

    Berücksichtigungsfähigkeit staatlicher Sozialleistungen zur Deckung des

    Soweit die Gegenansicht meint, dieser gesetzliche Mindestwert könne nicht als Argument herangezogen werden, weil dieser seit über 30 Jahren nicht mehr an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst worden sei (OLG Brandenburg FamRB 2011, 217; zit. nach juris), so ist dem entgegen zu halten, dass dieser Wert mit ausdrücklicher Billigung des Gesetzgebers auch nach der Einführung des FamFG fortgeführt und durch das BVerfG ebenfalls bestätigt worden ist (BVerfG NJW 2009, 1197; FamRZ 2010, 25).
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