Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 18.06.1997

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   OLG Hamm, 20.10.1997 - 2 (s) Sbd 5 - 140/97   

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OLG Hamm, 20.10.1997 - 2 (s) Sbd 5 - 140/97 (https://dejure.org/1997,2874)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.1997 - 2 (s) Sbd 5 - 140/97 (https://dejure.org/1997,2874)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 1997 - 2 (s) Sbd 5 - 140/97 (https://dejure.org/1997,2874)
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  • AGS 1998, 87
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Auch wenn das Verfahren den Verteidiger nicht über einen sehr langen Zeitraum von vielen Monaten oder gar mehreren Jahren nahezu ausschließlich in Anspruch genommen hat, kann eine Pauschgebühr in der Nähe der Wahlverteidigerhöchstgebühren in Betracht kommen, wenn aufgrund der enormen Fülle des Aktenmaterials und aufgrund des Umfangs der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung der Anwalt nachvollziehbar jedenfalls in diesem Zeitabschnitt andere anwaltliche Verpflichtungen kaum übernehmen und wahrnehmen konnte (OLG Hamm JurBüro 1998, 413, 414 JurBüro 1997, 84, 85).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd 6-163/01

    Pauschvergütung, Wahlverteidigerhöchstgebühr, gesetzliche Gebühr, Erlass eines

    6-48/2000 = ZAP EN-Nr. 461/2000 = StV 2000, 443 (Ls.) = StraFo 2000, 285 = NStZ 2000, 555 = wistra 2000, 398 = AGS 2001, 13 sowie Senat in StraFo 1998, 215 = AGS 1998, 87 = JurBüro 1998, 413 ; Senat in 1998, 431 = JurBüro 1999, 134 = AGS 1999, 104 ; Senat in StraFo 1999, 431; sowie aus neuerer Zeit Beschluss vom 26. Oktober 2001 in 2 (s) Sbd.
  • OLG Hamm, 29.09.2006 - 2 (s) Sbd IX-102/06

    Besonderer Umfang, Fahrtzeiten; Berücksichtigung

    Überschritten wurde diese Grenze nur in Sonderfällen und zwar dann, wenn auch die Wahlverteidigerhöchstgebühr in einem grob unbilligen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers gestanden hätte oder wenn die Strafsache über einen längeren Zeitraum die Arbeitskraft des Verteidigers ausschließlich oder fast ausschließlich in Anspruch genommen hat, was zum Beispiel bei außergewöhnlich umfangreichen und schwierigen Strafsachen angenommen wurde ( vgl. OLG Hamm, StraFo 1998, 215 = JurBüro 1998, 415 für ein umfangreiches Wirtschaftsstrafverfahren).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 18.06.1997 - AR (S) 70/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3706
OLG Jena, 18.06.1997 - AR (S) 70/97 (https://dejure.org/1997,3706)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.06.1997 - AR (S) 70/97 (https://dejure.org/1997,3706)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - AR (S) 70/97 (https://dejure.org/1997,3706)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst nach

    Mit dem Kammergericht ( vgl. NStZ-RR 2015, 307 ) schließt sich nunmehr auch der Senat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ( vgl. JurBüro 2000, 174; 2001, 308 ) der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Judikatur ( vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln AGS 2006, 281; OLG Jena AGS 1998, 87; OLG Hamm JurBüro 1996, 642; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282 ) an, wonach der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr - sofern die Tätigkeit des Anspruchsinhabers nicht bereits vorher infolge Entpflichtung endgültig beendet wurde - erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig wird.
  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 ARs 34/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach

    Während dies - bereits auch unter Geltung der früheren Regelung in § 99 BRAGO - in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vormals unterschiedlich beurteilt wurde, besteht nunmehr im Grunde Einigkeit, dass der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschvergütung jedenfalls bei Fortbestand der Beiordnung erst nach endgültigem, mithin rechtskräftigem Abschluss des gesamten Verfahrens entsteht (OLG Braunschweig vom 25.4.2016 [1 ARs 9/16]; KG Berlin, NStZ-RR 2015, 296; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 224; OLG Köln, RVGreport 2006, 148; OLG Hamm, StraFo 1996, 189; ThürOLG, StraFo 1997, 253; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1282; Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 22 Aufl., § 51 Rn. 53 und Burhoff, RVG, 2. Aufl., § 51 RVG Rn. 61).
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