Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.10.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6467
OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,6467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1999 - 10 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,6467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1999 - 10 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,6467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Im Falle der Prozesstrennung hat der verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt die Wahl, ob er einheitlich die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert oder gesondert aus den getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten geltend macht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1; ZPO § 145 § 623 Abs. 2 S. 2
    Anwaltsgebühren und Streitwert bei Prozesstrennung

Verfahrensgang

  • AG Duisburg-Ruhrort - 14 F 468/97 19 F 254/98
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1385 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 84
  • AGS 2000, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13

    Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung

    In den aus der Prozesstrennung resultierenden Einzelverfahren fallen die vor der Prozesstrennung verdienten Gebühren bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen aus den jeweiligen Einzelstreitwerten erneut an (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2009 - 9 KSt 10/09, juris Rn. 5; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 6 W 176/10, juris Rn. 11; OLG Braunschweig BeckRS 2009, 25583 unter II 1; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 74; 2009, 778; LG Saarbrücken MDR 2001, 1442, 1443; AnwK-RVG/N. Schneider, 7. Aufl. § 15 Rn. 167 f., 170; Hartmann, Kostengesetze 44. Aufl. § 15 RVG Rn. 68 "Trennung"; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG 2. Aufl. § 15 Rn. 12, 24, 26 f., 34 ff.; ders., RVG für Anfänger 15. Aufl. Rn. 1488; ders., JurBüro 2007, 564, 567-569; zur Prozessverbindung: Senatsbeschluss vom 14. April 2010 - IV ZB 6/09, NJW 2010, 3377 Rn. 13 f., 19, 23; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09, NJW-RR 2010, 1697 Rn. 13, 15, 17).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 24 W 28/09

    Anwaltsgebühren im Falle der Prozesstrennung

    Dabei bleiben die vor der Prozesstrennung entstandenen Gebühren bestehen und sie entstehen danach, und zwar nur aus den Werten der getrennten Verfahren, noch einmal (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, OLGR Düsseldorf 2000, 74 = AGS 2000, 84; Müller/Rabe Handbuch des FA f. FamR 2. Aufl., 17. Kap., Rn. 153; AK-RVG/Onderka VV Vorb. 3 Rn. 65; Gerold/Schmidt/Madert/Müller-Rabe, RVG 18. Aufl., VV 3100 Rn. 96; Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Aufl.VV Vorb. Teil 3 Rn. 36).
  • OLG Celle, 16.09.2010 - 12 WF 102/10

    Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme eines zuvor abgetrennten und ausgesetzten

    Kommt es zu einer Abtrennung des Verfahrens, so steht dem Anwalt grundsätzlich ein Wahlrecht zu, ob er die getrennte Abrechnung wählt oder die verbundene (OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1385; Schneider, NJW-Spezial 2008, 635).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2011 - 6 W 176/10

    Festsetzung der Terminsgebühr bei Verfahrensabtrennung

    15 2.) Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich wählen, ob er die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den zwei getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten verlangt (OLG Düsseldorf, 10 WF 27/99, OLGR Düsseldorf 2000, 74; OLG Düsseldorf 24 W 28/09, OLGR Düsseldorf 2009, 778; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03

    Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag

    Zwar sind im ursprünglichen Verfahren freigewordene und bezahlte Kosten auf die Kosten für das abgetrennte Verfahren zu verrechnen sind (OLG München a.a.O.; Stein/Jonas-Leipold, § 145 Rdn. 25; Zöller-Greger, § 145 Rdn. 28; Münchener Kommentar-Peters, § 145 Rdn. 15; Musielak-Stadler, § 145 Rdn. 35 f. Für die Rechtsanwaltsgebühren wird allerdings überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Rechtsanwalt die Wahl habe, ob er einheitlich die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert oder gesondert aus den getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten geltend macht; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 74 = Jur. Büro 2000, 136 = Rechtspfleger 2000, 84; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 31 Rdn. 52 und 71; Gebauer-Schneider, BRAGO, § 31 Rdn. 43; a.A. Göttlich-Mümmler, BRAGO, 20. Auflage, Stichwort "Prozesstrennung").
  • OLG Hamburg, 04.11.2013 - 8 W 101/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten mehrerer

    Der Rechtsanwalt, der beide Streitgenossen vertritt, hat die Wahl, ob er die bisher entstandenen Kosten - mithin eine Verfahrens- und Terminsgebühr zuzüglich der 0, 3 Erhöhungsgebühr - abrechnet oder für jeden Streitgenossen die in den getrennten Verfahren angefallenen Gebühren gesondert beansprucht, also zwei Verfahrens- und Terminsgebühren ohne Erhöhungsgebühr ( Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV 3100, Rn. 104 und 109; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.9.99 zum Aktz. 10 WF 27/99, Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 28.2.2003 zum Aktz. 4 W 20/03, Rn. 2; beide zit. nach juris ).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 11 WF 973/13

    Rechtsanwaltskosten: Berechnung der Gebühren bei Abtrennung der Folgesache

    Die vom Beschwerdeführer genannte Entscheidung des OLG Düsseldorf (FamRZ 2000, 1385) ist ebenfalls nicht einschlägig.
  • OLG Schleswig, 17.11.2005 - 15 WF 319/05

    Anwaltsgebühren in Familiensachen nach Abtrennung

    (Nach außen ist dies bereits durch das neu vergebene Aktenzeichen für das isolierte Sorgerechtsverfahren dokumentiert worden.) Bei dieser Fallgestaltung kann der Rechtsanwalt wählen, ob er die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den zwei Verfahren nach der Trennung verlangt, allerdings unter Anrechnung der vor der Trennung bereits entstandenen Gebühren (OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 136 f.; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 383 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 23.12.2004, Az. 15 WF 347/04; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert BRAGO, 15. Aufl., § 31 BRAGO Rz. 52; Keske in Gerhard/von Heintschel-Heineck/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 5. Aufl., Kapitel 17, Rn. 262 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg VfGBgb-(9) 67/03

    Bestimmung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen; Gegenstandswert für eine

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Vechta, 03.09.2010 - 12 F 667/09

    Fortgeltung bereits vor Abtrennung gewährter Prozesskostenhilfe bei einem wieder

    Nebeneinander konnten sie demgegenüber nicht geltend gemacht werden (vgl. dazu etwa OLG Düsseldorf AGS 2000, 84-85 zum seinerzeit noch anwendbaren § 13 Abs. 2 BRAGO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 1 Ws 753/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5050
OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 1 Ws 753/99 (https://dejure.org/1999,5050)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.1999 - 1 Ws 753/99 (https://dejure.org/1999,5050)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 1999 - 1 Ws 753/99 (https://dejure.org/1999,5050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendige Auslagen; Unbilligkeit; Verteidiger; Strafverteidigung; BRAGO; Rahmengebühr

  • Judicialis

    BRAGO § 12 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 83 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2000, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 1 Ws 629/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 1 Ws 753/99
    Der Senat geht in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung ständig davon aus, daß die Bestimmung des Verteidigers nicht unbillig und deshalb zu tolerieren ist, wenn die von dem Gericht als angemessen erachteten Gebühren nicht um mehr als 20 % überschritten werden (s. Beschlüsse vom 10. Juli 1996 - 1 Ws 524/96 -, 3. April 1998 - 1 Ws 148/98 - (NStZ 1998, 465) und 29. Juli 1999 - 1 Ws 629/99 - OLG Köln JB 1994, 31).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1996 - 1 Ws 524/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 1 Ws 753/99
    Der Senat geht in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung ständig davon aus, daß die Bestimmung des Verteidigers nicht unbillig und deshalb zu tolerieren ist, wenn die von dem Gericht als angemessen erachteten Gebühren nicht um mehr als 20 % überschritten werden (s. Beschlüsse vom 10. Juli 1996 - 1 Ws 524/96 -, 3. April 1998 - 1 Ws 148/98 - (NStZ 1998, 465) und 29. Juli 1999 - 1 Ws 629/99 - OLG Köln JB 1994, 31).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 1 Ws 148/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 1 Ws 753/99
    Der Senat geht in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung ständig davon aus, daß die Bestimmung des Verteidigers nicht unbillig und deshalb zu tolerieren ist, wenn die von dem Gericht als angemessen erachteten Gebühren nicht um mehr als 20 % überschritten werden (s. Beschlüsse vom 10. Juli 1996 - 1 Ws 524/96 -, 3. April 1998 - 1 Ws 148/98 - (NStZ 1998, 465) und 29. Juli 1999 - 1 Ws 629/99 - OLG Köln JB 1994, 31).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 247/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11

    Haftung für Domain-Parking

    Aber auch wenn man die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wörtlich nimmt, ist vorliegend eine 1, 5-fache Geschäftsgebühr deshalb nicht gerechtfertigt, weil die Toleranzgrenze nur anwendbar ist, wenn überhaupt eine Ermessensentscheidung aufgrund der Umstände des Einzelfalls i.V.m. mit den maßgeblichen Bemessungskriterien - bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG sind das nur noch die Kriterien Umfang und Schwierigkeit (Jungbauer, in: Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG-Kommentar, 4. Aufl., § 14 Rn. 102) - getroffen worden ist; liegt eine solche Ermessensentscheidung hingegen nicht vor, ist die Gebührenbestimmung auch dann unbillig und unverbindlich, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von 20 % nicht überschreiten (OLG Düsseldorf, Anwaltsblatt 1998, 538 u. 1999, 704; JurBüro 2000, 359; Gerold Schmidt-Mayer, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. Aufl., § 14 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01

    Auslagen - Absetzen von Kopiekosten

    Dieser pauschalierte und ohne konkrete Prüfung erfolgte Abzug ist nicht begründet (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Senat, JurBüro 2000, 359, 360).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 307/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 246/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Celle, 27.12.2010 - 1 Ws 646/10

    Rechtsanwaltsvergütung nach altem Recht; Erstattung von Schreibauslagen;

    Größtenteils nimmt diese eine Unbilligkeit erst dann an, wenn der vom Verteidiger festgesetzte Betrag von einem angemessenen Betrag um etwa 20 % abweicht (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2000, 359; OLG Oldenburg, RPfl 1999, 566; OLG München, MDR 1975, 336; OLG Köln, AGS 1993, 60).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 344/14

    Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch

    Zwar braucht er vor dem Ausdruck nicht Blatt für Blatt auf seinen Kopierbedarf zu prüfen; Kopien mögen aber nicht geboten sein, soweit der Anwalt einfach die gesamte Akte kopiert, ohne zu prüfen, welche ihrer Teile er überhaupt noch zur weiteren vertragsgemäßen Tätigkeit benötigt (OLG Düsseldorf -1. Strafsenat- JurBüro 2000, 359, 360).
  • LG Duisburg, 20.11.2014 - 34 KLs 10/12

    Festsetzung einer Unkostenpauschale für die Anfertigung zahlreicher Seiten als

    Zwar braucht er vor dem Ausdruck nicht Blatt für Blatt auf seinen Kopierbedarf zu überprüfen; Kopien mögen aber nicht geboten sein, soweit der Anwalt einfach die gesamte Akte kopiert, ohne zu prüfen, welche ihrer Teile er überhaupt noch zu weiteren vertragsgemäßen Tätigkeit benötigt (OLG Düsseldorf, JurBüro 2000, 359).
  • LG Göttingen, 25.02.2004 - 1 Qs 15/04

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Übernahmeadressat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht