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   OLG Zweibrücken, 05.03.2004 - 4 W 20/04   

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https://dejure.org/2004,10123
OLG Zweibrücken, 05.03.2004 - 4 W 20/04 (https://dejure.org/2004,10123)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.03.2004 - 4 W 20/04 (https://dejure.org/2004,10123)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. März 2004 - 4 W 20/04 (https://dejure.org/2004,10123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Vergleichsgebühr in der Person zweier Rechtsanwälte; Doppelte Erstattungspflicht; Hinzuziehung zweier Rechtsanwälte für einen Vergleichsabschluss zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; BRAGO § 23 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erstattungspflicht einer doppelten Vergleichsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2004, 497
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 08.02.1999 - 8 W 42/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.03.2004 - 4 W 20/04
    An dieser Erforderlichkeit ist aber ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. etwa OLG Hamburg MDR 1984, 949; OLG Bamberg JurBüro 1983, 772, 773 und JurBüro 1987, 118; OLG Saarbrücken JurBüro 1987, 700, 701; OLG Karlsruhe Justiz 1989, 85; OLG Brandenburg MDR 1999, 1349; Zöller/Herget, ZPO 24. Aufl. § 91 Rdnr. 13 "Vergleich" m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 18.07.1984 - 8 W 170/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.03.2004 - 4 W 20/04
    An dieser Erforderlichkeit ist aber ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. etwa OLG Hamburg MDR 1984, 949; OLG Bamberg JurBüro 1983, 772, 773 und JurBüro 1987, 118; OLG Saarbrücken JurBüro 1987, 700, 701; OLG Karlsruhe Justiz 1989, 85; OLG Brandenburg MDR 1999, 1349; Zöller/Herget, ZPO 24. Aufl. § 91 Rdnr. 13 "Vergleich" m. w. N.).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 499/11

    Kostenfestsetzung: Berechnung erstattungsfähiger Kosten für den

    An diese Erforderlichkeit sei aber ein besonders strenger Maßstab anzulegen (OLG Zweibrücken AGS 2004, 497; vgl. auch OLG Brandenburg MDR 1999, 1349; OLG Hamburg MDR 1984, 949; OLG Bamberg JurBüro 1983, 772, 773; Musielak/Lackmann ZPO 10. Aufl. § 91 Rn. 27; Bischof/Jungbauer RVG 5. Aufl. Nr. 3401 VV/Teil 3 Rn. 52).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 18 W 141/11

    Kosten des unterbevollmächtigten Rechtsanwalts als Aufwand zweckentsprechender

    Soweit letztlich die Beklagte unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Zweibrücken (AGS 2004, 497) die Auffassung vertritt, die mit der Entstehung der zweiten Einigungsgebühr verbundene Prüfung des Widerrufsvergleichs durch den Hauptbevollmächtigen sei nicht im Sinne von § 91 I ZPO erforderlich gewesen, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 14.12.2012 - 216 C 206/12

    Kostenerstattung: Einigungsgebühr für den Hauptbevollmächtigten bei

    Ob ein entsprechendes Gebot Unternehmer oder "kaufmännisch versierte" Prozessparteien (so in OLG Zweibrücken, Beschl. v. 5.03.2004 - 4 W 20/04, Rdn. 5, juris) trifft, muss hier nicht entschieden werden.
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