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   KG, 20.07.2005 - 1 W 285/05   

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https://dejure.org/2005,2437
KG, 20.07.2005 - 1 W 285/05 (https://dejure.org/2005,2437)
KG, Entscheidung vom 20.07.2005 - 1 W 285/05 (https://dejure.org/2005,2437)
KG, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 1 W 285/05 (https://dejure.org/2005,2437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Anwaltsblatt

    RVG-VV Nr. 2400, 3100, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1
    Keine Kürzung der Verfahrens- durch die Geschäftsgebühr

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § ... 104 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; RVG § 2 Abs. 2; ; BRAGO § 118 Abs. 2 S. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer außergerichtlichen Geschäftsgebür auf die Verfahrensgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kürzung der Verfahrens- durch die Geschäftsgebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Kostenfestsetzung - Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Kostenfestsetzung - Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    RA-Vergütung: Abzug für die hälftig auf die Verfahrensgebühr anzurechnende Geschäftsgebühr? (IBR 2006, 1051)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2005, 792
  • AGS 2005, 515
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05

    Festsetzung vorprozessualer Anwaltskosten

    Auszug aus KG, 20.07.2005 - 1 W 285/05
    Bei Abzug der hälftigen Geschäftsgebühr von der festzusetzenden Verfahrensgebühr, wäre die obsiegende Partei darauf angewiesen, außergerichtlich die volle Geschäftsgebühr gegen die unterlegene Partei geltend zu machen und diese eventuell erneut einzuklagen, weil die auf der Grundlage von Nr. 2400 des Vergütungsverzeichnisses entstandene Geschäftsgebühr nicht im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden kann (vgl. OLG Koblenz, MDR 2005, 838).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Nach dem Gesetzeswortlaut ist die gerichtliche Verfahrensgebühr zu mindern, nicht die vorgerichtliche Geschäftsgebühr (so auch BayVGH NJW 2006, 1990; Schultze-Rhonhof, RVGreport 2005, 374; Hansens, RVGreport 2005, 392).

    Soweit in der Rechtsprechung eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr abgelehnt und stattdessen eine hälftige Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr befürwortet wird (z.B. KG JurBüro 2006, 202; OVG NRW NJW 2006, 1991, wobei übersehen wird, dass der Kostenschuldner durch die gegenteilige Auffassung nicht begünstigt wird, weil er einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch ausgesetzt ist), mögen dafür prozessökonomische Gründe sprechen.

  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06

    Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

    Soweit prozessökonomische Gründe für den umgekehrten Weg der hälftigen Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr sprechen mögen (beispielsweise: KG JurBüro 2006, 202; OVG NRW NJW 2006, 1991), weil die vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG - anders als die Verfahrensgebühr - nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO berücksichtigt werden kann, rechtfertigt dies nicht, das Gesetz gegen seinen klaren Wortlaut anzuwenden.
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    An sich ist der Umstand, dass der Prozessbevollmächtigte auch vorgerichtlich tätig gewesen ist, im Kostenfestsetzungsverfahren zwar nicht zu berücksichtigen, so dass grundsätzlich die unverminderte Verfahrensgebühr festzusetzen ist (so: KG Berlin , AGS 2005, Seite 515 = RVGreport 2005, Seite 392; OLG Hamm , RVGreport 2005, Seite 433; OVG Nordrhein-Westfalen , RVGreport 2006, Seite 311 ).
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