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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 13.09.2005 - Ws 676/05   

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https://dejure.org/2005,5165
OLG Bamberg, 13.09.2005 - Ws 676/05 (https://dejure.org/2005,5165)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.09.2005 - Ws 676/05 (https://dejure.org/2005,5165)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. September 2005 - Ws 676/05 (https://dejure.org/2005,5165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nr. 4100 VV RVG
    Grundgebühr für Pflichtverteidiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren; Gewährung eines Längenzuschlags für den Pflichtverteidiger

  • Burhoff online

    Grundgebühr für Pflichtverteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2006, 124
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    2014, 217; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - 1 Ws 541/07, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 , NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris.

    cc) Hinsichtlich sonstiger Pausen wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung überwiegend differenziert zwischen kürzeren Pausen, die nicht von der Hauptverhandlungsdauer abzuziehen seien, und längeren Sitzungsunterbrechungen, die bei der Berechnung der Sitzungsdauer in Abzug zu bringen seien (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 , NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200.

  • KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag

    4 a) Einigkeit besteht zunächst darin, dass unvorhergesehene Pausen oder kürzere Unterbrechungen der Hauptverhandlung, die der Rechtsanwalt nicht zu vertreten hat und die er nicht anderweitig nutzen kann, ihm gebührenrechtlich nicht zum Nachteil gereichen sollen (vgl. KG, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 Ws 77/05 - OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Ws 61/06 -, zu Nr. 4110 VV RVG; OLG Stuttgart StV 2006, 200; Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rdnr. 64; Burhoff, RVG, Vorbemerkung 4 Rdnr. 63 und Nr. 4110 VV Rdnrn. 6, 8 ff; Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl., VV 4110, 4111 Rdnr. 1).

    5 b) Streitig ist, ob die gebührenrechtlich maßgebliche Dauer der Hauptverhandlung grundsätzlich nach der Zeitspanne zwischen dem angeordneten Beginn und dem tatsächlichen Ende der Sitzung ohne Abzug von auch längeren Unterbrechungen - insbesondere von "Mittagspausen" - zu berechnen ist (so OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32; OLG Koblenz (1. Strafsenat) NJW 2006, 1150; OLG Hamm StV 2006, 201), oder ob derartige Unterbrechungen abzuziehen sind (so OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Koblenz (2. Strafsenat) NStZ 2006, 409; OLG Bamberg AGS 2006, 124).

  • OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 Ws 70/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des sog. Längenzuschlags

    Da Rechtsanwalt P. am 06.07.2004 und somit nach In-Kraft-Treten des RVG am 01.07.2004 beigeordnet wurde, sind auf seinen Gebührenanspruch nach § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG die Gebührensätze des RVG anzuwenden (vgl. OLG Bamberg Beschl. v. 13.9. 2005 - Ws 676/05 bei www.juris-web.de).

    Denn eine kleinliche, jedwede noch so kurzfristige Unterbrechung berücksichtigende Auslegung würde letztendlich zu "unfruchtbaren Streitereien" führen (vgl. Hartmann KostG , 35. Aufl., Nrn. 4110, 4111 VV-RVG Rn 1) und auch dem Umstand nicht gerecht, dass in solchen Pausen erfahrungsgemäß oftmals sitzungsrelevante Fragen und Probleme zwischen den Verfahrensbeteiligten, insbesondere zwischen dem Verteidiger und dem Angeklagten, besprochen werden (vgl. OLG Bamberg Beschl. v. 13.9. 2005 - Ws 676/05; OLG Stuttgart RVG -Report 2006, 32).

    Soweit die Rechtsprechung zur Pauschvergütung nach § 99 BRAGO teilweise selbst längere Mittagspausen bei der Dauer einer Hauptverhandlung mit angerechnet hat (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1988, 1347: bis zu 2 Stunden), kann diese Rechtsprechung auf die Frage der Zubilligung einer Zusatzgebühr für eine überlange Verhandlungsdauer nach den Nrn. 4116 und 4117 VV-RVG angesichts des klaren Wortlauts dieser Vorschriften nicht übertragen werden (vgl. OLG Bamberg Beschl. v. 13.9. 2005 - Ws 676/05).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.09.2005 - III-1 Ws 288/05   

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https://dejure.org/2005,4828
OLG Düsseldorf, 12.09.2005 - III-1 Ws 288/05 (https://dejure.org/2005,4828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2005 - III-1 Ws 288/05 (https://dejure.org/2005,4828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2005 - III-1 Ws 288/05 (https://dejure.org/2005,4828)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren

  • Wolters Kluwer

    Entstehen einer Zusatzgebühr nach Nr. 4141 Vergütungsverzeichnis (VV) zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anforderungen an das Vorliegen einer auf die Förderung des Verfahrens gerichteten Tätigkeit eines Verteidigers; Sinn und Zweck des Gebührentatbestands der Nr. ...

  • Burhoff online

    Gebühr für Rücknahme der Revision

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 8 Satz 1; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2006, 124
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06

    Revision; Verfahrensgebühr; Begründung der Revsion

    Teilweise wird es als ausreichend angesehen, wenn der Verteidiger ohne vorherige Revisionsbegründung allein die Erfolgsaussichten der Revision mit dem Mandanten erörtert hat (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005, 111-1 Ws 288/05, www.burhoff.de; so auch die Strafkammer im angefochtenen Beschluss).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2007 - 1 Ws 34/07

    Pflichtverteidigerkosten: Befriedungsgebühr nach Revisionsrücknahme

    Dementsprechend soll es für die Entstehung dieser Befriedungsgebühr nach einer weiten Auslegung der Norm genügen, dass die Revision unabhängig vom Stand des Revisionsverfahrens zurück genommen wird und der Verteidiger vorträgt, er habe dies seinem Mandanten empfohlen (so OLG Düsseldorf 1 Ws 288/05 in www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 20.06.2006 - 4 Ws 144/06

    Befriedungsgebühr; Rücknahme der Revision

    Zum Teil wird vertreten, die Gebühr entstehe unabhängig davon, ob die Revision vor der Rücknahme begründet worden sei, und auch unabhängig davon, ob eine (Revisions-)Hauptverhandlung durch die Rücknahme vermieden werde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12. September 2005 - III - 1 Ws 288/05 -, zitiert nach www.burhoff.de; OLG Hamm, Einzelrichterentscheidung des 4. Strafsenats vom 24. Januar 2006 - 4 Ws 554/05 - LG Hagen, Beschluß vom 23. Februar 2006 - 51 KLs 400 Js 815/04 (21/05) -, zitiert nach www.burhoff.de - Burhoff (Hrg.), RVG - Straf- und Bußgeldsachen, Nr. 4141 VV Rdnr. 37).
  • OLG Köln, 18.04.2008 - 2 Ws 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Nach ganz überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt dies jedenfalls die vorherige Begründung der Revision voraus, da ohne diese die Revision bereits als unzulässig zu verwerfen war und damit eine Revisionshauptverhandlung sicher nicht stattgefunden hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006 (2 Ws 134/06), Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.06.2006 (1 Ws 58/06), OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2007 (1 Ws 34/07), OLG München, Beschluss vom 11.02.2008 (4 Ws 8/08), Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.03.2007 (1 Ws 257/06), KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2005 (5 Ws 311/05), LG Göttingen, Beschluss vom 20.12.2005 (2 KLs 4/05), OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2006 (1 Ws 25/06), OLG Bamberg, Beschluss vom 22.03.2006 (1 Ws 142/06), so auch Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/ Müller-Rabe (Madert) RVG 17. Auflage 2006, 4141 VV, Rdnr 9; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2005 (1 Ws 288/05)).
  • OLG Hamburg, 16.06.2008 - 2 Ws 82/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Soweit demgegenüber angenommen wird, für die Kausalität der anwaltlichen Mitwirkung reiche es aus, dass der Verteidiger auf die Rücknahme "irgendwie Einfluss genommen" und dem Mandanten nach Einlegung der Revision - auch vor Abgabe einer Revisionsbegründung - die Rücknahme angeraten habe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005 - Az.: 1 Ws 288/05 - Burhoff, RVG, 2. Aufl., Nr. 4141 VV Rdn. 41, 43; ebenso offenbar Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Nr. 4141 VV Rdn. 9; Hartung in Hartung/Römermann, RVG, VV Teil 4 Rdn. 150), wird nicht beachtet, dass die isolierte Betrachtung des Wortlautes des Abs. 1 Nr. 3 Hs.1 der Anmerkung zu Nr. 4141 VV RVG, wonach scheinbar die schlichte Rücknahme der Revision ohne weitere zusätzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Gebühr ausreicht, Wortlaut und Sinn des Gesetzes nicht ausschöpft und damit nicht den maßgeblichen Obersatz der Nr. 4141 VV RVG, der entscheidend auf das Entbehrlichwerden der Hauptverhandlung abstellt, hinreichend beachtet (OLG Saarbrücken, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 135/06

    Verfahrensgebühr; Revision; Begründung; Zustellung Urteil; Rücknahme der

    Teilweise wird es als ausreichend angesehen, wenn der Verteidiger ohne vorherige Revisionsbegründung allein die Erfolgsaussichten der Revision mit dem Mandanten erörtert hat (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005, 111-1 Ws 288/05, www.burhoff.de; so auch die Strafkammer im angefochten Beschluss).
  • OLG Celle, 20.05.2019 - 2 Ws 141/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme der Revision

    Unter welchen Voraussetzungen die vorgenannte Gebühr bei der Rücknahme einer Revision jedoch entsteht, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Eine Auffassung macht das Entstehen der Gebühr nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2005, 1 Ws 288/05; LG Hagen, Beschluss vom 23.02.2006, 51 KLs 400 Js 815/04 (21/05); LG Verden StraFo 2005, 439 [LG Verden 16.06.2005 - 3-19/04] ; Gerold/Schmidt , VV 4141, Rn. 39; Schons/Enders , RVG, 3. Auflage, 2017, Nr. 4141 VV, Rn. 37; Schneider/Wolf , RVG, 8. Auflage, 2017, VV 4141, Rn. 136 ff., insbes.
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2006 - 1 Ws 58/06

    Revision; Rücknahme der Revision; Befriedungsgebühr

    Für die Entstehung der zusätzlichen Gebühr soll es danach genügen, dass der Rechtsanwalt dem Angeklagten nach Einlegung der Revision rät, diese zurückzunehmen; selbst die Vorlage einer Revisionsbegründung wird teilweise nicht für erforderlich gehalten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005 - 1 Ws 288/05 - LG Hagen, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 51 KLs 400 Js 815/04 - Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., Rn. 109, 112; a.A. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ws 164/05 - mit abl.
  • LG Dresden, 06.05.2019 - 15 Qs 30/19

    Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Diese betreffen entweder den Fall der Rücknahme der vom Verteidiger oder Angeklagten eingelegten Revision (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.09.2005 - 1 Ws 288/05; LG Hagen, Beschl. v. 23.02.2006 - 51 KLs 400 Js 815/04) oder behandeln den Fall, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts zwar für die Förderung der Verfahrenserledigung geeignet war, diese jedoch nicht als besondere, nicht nur unwesentliche und gerade auf die außergerichtliche Erledigung gerichtete Tätigkeit zu qualifizieren war (BGH, Urt. v. 18.09.2008- IX ZR 174/07 - Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.03.2010 - 2 Ws 29/10 - Rn. 18, wonach die Tätigkeit zumindest objektiv geeignet sein muss, die Verfahrenserledigung zu fördern).
  • OLG Jena, 30.11.2006 - 1 Ws 254/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Zunächst wird die Auffassung vertreten, die Gebühr entstehe unabhängig davon, ob die Revision vor der Rücknahme begründet worden sei, und auch unabhängig davon, ob eine (Revisions-) Hauptverhandlung durch die Rücknahme vermieden werde (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005 - III - 1 Ws 288/05 -, AGS 2006, 124 , zitiert nach juris; Burhoff (Hrg.), RVG - Straf- und Bußgeldsachen, Nr. 4141 VV Rdnr. 37; Hartung/Römermann/Schons, Praxiskommentar zum RVG , Nr. 4141 VV, Rdnr. 22).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2006 - Ws 25/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

  • LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr, Berufungsrücknahme, Darlegungs- und

  • KG, 04.05.2006 - 4 Ws 57/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

  • LG Göttingen, 20.12.2005 - 2 KLs 4/05

    Befriedungsgebühr: Rücknahme der Revision; Anforderungen an die Vergütung eines

  • KG, 04.04.2006 - 4 Ws 28/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

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