Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Nr. 4116 VV RVG
Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berücksichtigung von Wartezeiten; Pausen; - Burhoff online
Nr. 4110 VV RVG
Längenzuschlag; Ermittlung der maßgeblichen Zeit - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde eines Strafverteidigers gegen die Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung; Beanspruchung zusätzlicher Termins- und Verfahrensgebühren auf Grund längerer Unterbrechungen einer Hauptverhandlung; Bestimmung der für die Vergütung maßgeblichen ...
- Burhoff online
Längenzuschlag; Ermittlung der maßgeblichen Zeit
- Judicialis
VV RVG Nr. 4116
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VV RVG Nr. 4116
Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berücksichtigung von Wartezeiten; Pausen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 02.06.2005 - 21 a (1/05)
- LG Essen, 07.11.2005 - 21 a (1/05)
- OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05
Papierfundstellen
- AGS 2006, 337
Wird zitiert von ... (15)
- LG Berlin, 26.01.2007 - 83 Js 153/04
Pflichtverteidigergebühren: Anrechnungsfähigkeit der Mittagspause bei der …
Die obergerichtliche Rechtsprechung ist sich weitgehend darin einig, dass einem Verteidiger - worauf sich auch die Erinnerungsführerin beruft - eine Mittagspause von einer Stunde zur Einnahme einer Mahlzeit und zur Erholung zuzubilligen ist (vgl. OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32; OLG Hamm RPfl 2006, 433; AGS 2006, 337; Beschlüsse vom 20. April 2006 - 3 Ws 47/06 - und vom 10. August 2006 - 3 Ws 267/06 - OLG Koblenz [1. Senat] NJW 2006, 1150; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391).Soweit die gesetzgeberische Intention der Zurückdrängung von Pauschvergütungen als Argument für die Einbeziehung der Mittagspause in die zu vergütende Zeit herangezogen wird (vgl. OLG Hamm RPfl 2006, 433; AGS 2006, 337), ergeben die Materialien dies so nicht.
Daher vermag auch die Begründung der Gegenposition nicht zu überzeugen, dass Pausen deshalb nicht abzuziehen seien, weil der Verteidiger sich während der Terminszeit zur Verfügung halten muss und deswegen an einer anderweitigen Ausübung seines Berufs gehindert ist (…vgl. OLG Koblenz [1. Senat] a.a.O.; OLG Hamm RPfl 2006, 433; AGS 2006, 337).
Dass die Zeit der Mittagspause als "prozessneutral" zu werten ist, ergibt sich letztlich auch aus einigen Entscheidungen der Gegenmeinung zu der Frage, ob längere Unterbrechungen bei der Bewilligung eines Längenzuschlags zu berücksichtigen sind (…vgl. OLG Koblenz [1. Senat] a.a.O.;… OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Hamm RPfl 2006, 433; AGS 2006, 337).
- LG Berlin, 26.01.2007 - 514 KLs 1/06
Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr
Die obergerichtliche Rechtsprechung ist sich weitgehend darin einig, dass einem Verteidiger - worauf sich auch die Erinnerungsführerin beruft - eine Mittagspause von einer Stunde zur Einnahme einer Mahlzeit und zur Erholung zuzubilligen ist (vgl. OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32; OLG Hamm RPfleger 2006, 433; AGS 2006, 337; Beschlüsse vom 20. April 2006 - 3 Ws 47/06 - und vom 10. August 2006 - 3 Ws 267/06 -, beide bei www.burhoff.de; OLG Koblenz [1. Senat] NJW 2006, 1150 ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391 ).Soweit die gesetzgeberische Intention der Zurückdrängung von Pauschvergütungen als Argument für die Einbeziehung der Mittagspause in die zu vergütende Zeit herangezogen wird (vgl. OLG Hamm RPfleger 2006, 433; AGS 2006, 337), ergeben die Materialien dies so nicht.
Daher vermag auch die Begründung der Gegenposition nicht zu überzeugen, dass Pausen deshalb nicht abzuziehen seien, weil der Verteidiger sich während der Terminszeit zur Verfügung halten muss und deswegen an einer anderweitigen Ausübung seines Berufs gehindert ist (…vgl. OLG Koblenz [1. Senat] a.a.O.; OLG Hamm RPfleger 2006, 433; AGS 2006, 337).
Dass die Zeit der Mittagspause als "prozessneutral" zu werten ist, ergibt sich letztlich auch aus einigen Entscheidungen der Gegenmeinung zu der Frage, ob längere Unterbrechungen bei der Bewilligung eines Längenzuschlags zu berücksichtigen sind (…vgl. OLG Koblenz [1. Senat] a.a.O.;… OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Hamm RPfleger 2006, 433; AGS 2006, 337).
- OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09
Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr
Zunächst ist auszuführen, daß das wesentliche Kriterium bei der Terminsgebühr die Dauer des Termins ist (…Burhoff, a.a.O., Nr. 4108 Rdnr 19 i.V.m. Nr. 4120 Rdnr 3;… Riedel/Sußbauer, RVG, Kommentar, 9. Auflage, W Teil 4 Abschnitt 1, Rdnr. 55), wobei nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Januar 2008 - 4 Ws 528/07 -), Warte- und Pausenzeiten in die Terminsdauer grundsätzlich einzurechnen sind (vgl. u.a. Beschluss des OLG Hamm vom 7. März 2006, 3 Ws 583/05, veröff. in AGS 2006, 337-339 (red. Leitsatz und Gründe) und unter jurisweb.de; Beschluss des OLG Hamm vom 28.06.2006, 2 (s) Sbd IX - 1/06, 2 (s) Sbd IX - 14/06, veröff.
- KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag
Die Gegenmeinung, nach der selbst längere Pausen nicht generell von der Verhandlungsdauer abzuziehen sind, verkennt ebenfalls nicht, dass es darauf ankommen muss, ob der Rechtsanwalt im Einzelfall während der Unterbrechung seine Arbeitskraft anderweitig nutzen kann (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 337). - OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 3 (s) RVG 4/06
Pauschgebühr; Zumutbarkeit
Zum anderen werden Verhandlungspausen grundsätzlich nicht abgezogen (vgl. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Hamm StV 2006, 201, StraFo 2006, 173 u. AGS 2006, 337; OLG Karlsruhe StV 2006, 202; OLG Koblenz [1. Strafsenat] NJW 2006, 1150). - OLG Stuttgart, 27.07.2012 - 5 Ws 33/12
Gebühren des Pflichtverteidigers: Berechnung der für den Längenzuschlag …
Anderes kann allenfalls bei extrem langen Verhandlungspausen im Einzelfall gelten (im Wesentlichen ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 7. März 2006, AGS 2006, 337 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. September 2006, NStZ-RR 2006, 391 f.; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 16. Februar 2006, NJW 2006, 1150). - OLG Koblenz, 30.09.2019 - 1 StE 6 OJs 36/17
Pflichtverteidigergebühren; Bemessung der Hauptverhandlungsdauer bei sog. …
Angesichts dieses Gesetzeszwecks ist die Verhandlungsdauer grundsätzlich der Zeitspanne zwischen dem gerichtlich verfügten Beginn und der in der Verhandlung angeordneten Schließung der Sitzung gleichzusetzen (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Ws 61/06 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 Ws 583/05 -, juris). - OLG Nürnberg, 22.10.2007 - 1 Ws 541/07
Rechtsanwaltsvergütung, Berechnung des Längenzuschlags, Mittagspause
Denn während einer Mittagspause nimmt der Verteidiger nicht "an der Hauptverhandlung teil" (so auch OLG Bamberg, Beschluss vom 13.09.2005, Ws 676/05 und vom 30.05.2006, 1 Ws 255/06; OLG Hamm Beschluss vom 07.03.2006, 3 Ws 583/05). - OLG Hamm, 24.01.2008 - 4 Ws 528/07
Kostensache; Freispruch; Auslagenerstattung; Rahmengebühren; Unbilligkeit
Zunächst ist auszuführen, dass das wesentliche Kriterium bei der Terminsgebühr die Dauer des Termins ist (…Riedel, Sußbauer, RVG, Kommentar, 9. Auflage, VV Teil 4 Abschnitt 1, Rn 55), wobei nach herrschender Meinung Warte- und Pausenzeiten in die Terminsdauer grundsätzlich einzurechnen sind (vgl. u.a. Beschluss des OLG Hamm vom 07.03.2006, 3 Ws 583/05, veröff. in AGS 2006, 337 - 339 (red. Leitsatz und Gründe) und unter jurisweb.de; Beschluss des OLG Hamm vom 28.06.2006, 2 (s) Sbd IX - 1/06, 2 (s) Sbd 9 - 1/06, 2 (s) Sbd IX - 14/06, 2 (s) Sbd 9 - 14/06, veröff. - OLG Saarbrücken, 20.11.2007 - 1 Ws 221/07
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Pausen, Mittagspause
Ob dies der Fall sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls - nämlich davon, wie lange die Sitzungspause gedauert habe, ob es sich um eine von vornherein zu erwartende und in ihrer Länge absehbare Pause gehandelt habe, ob der Verteidiger sie zur Wahrnehmung eines anderen Termins beantragt habe, ob die Anordnung der Unterbrechung in Absprache mit dem Verteidiger und in dessen Einverständnis erfolgt sei und wie weit der Kanzleisitz vom Gericht entfernt sei - ab (vgl. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NJW 2006, 1150; OLG Oldenburg, Beschl. v. 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7. September 2007 - III-3 (s) RVG 4/06; OLG Hamm StraFo 2006, 173 ff.; Beschl. v. 7. März 2006 - 3 Ws 583/05; Beschl. v. 20. April 2006 - 3 Ws 47/06; Beschl. v. 21. Juni 2007 - 3 Ws 312/07; OLG Stuttgart StV 2006, 200 f.;… Madert in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 4106 - 4123 Rn. 14;… Burhoff, RVG, 2. Aufl., Nr. 4110 VV Rn. 12 ff.). - OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
Rechtsanwaltsvergütung, Berechnung des Längenzuschlags, Mittagspause
- OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ws 148/11
Vergütung des Pflichtverteidigers: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer
- OLG Hamm, 21.06.2007 - 3 Ws 312/07
Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berechnung der maßgeblichen Zeit; …
- OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 269/09
- OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ws 71/09