Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06   

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https://dejure.org/2007,1517
BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06 (https://dejure.org/2007,1517)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2007 - VI ZB 18/06 (https://dejure.org/2007,1517)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - VI ZB 18/06 (https://dejure.org/2007,1517)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werterhöhende Wirkung von vorprozessual aufgewendeten Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anwaltsgebühren - außergerichtliche - Hinzurechnung zum Streitwert

  • Anwaltsblatt

    § 4 ZPO
    Keine Streitwerterhöhung durch anwaltliche Geschäftsgebühr

  • Judicialis

    ZPO § 4 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 4 Abs. 1
    Keine Berücksichtigung vorprozessual aufgewendeter Kosten bei der Streitwertberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 4 Abs. 1
    Erhöhung des Streitwerts durch nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wirken vorprozessual aufgewendete Kosten werterhöhend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vorprozessual aufgewendete Kosten sind nicht werterhöhend

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert - Vorgerichtliche Anwaltskosten erhöhen den Streitwert nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1149
  • FamRZ 2007, 1319 (Ls.)
  • VersR 2007, 1713
  • AnwBl 2007, 799
  • AGS 2007, 516
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06
    Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend (Anschluss BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06).

    Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2007 (X ZB 7/06), der inzwischen in juris veröffentlicht worden ist und dem sich der entscheidende Senat anschließt, ist höchstrichterlich geklärt, dass vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs unabhängig davon, ob diese Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung Gegenstand eines eigenen Antrags sind, nicht werterhöhend wirken.

    Zu den Prozesskosten rechnen nicht nur die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern grundsätzlich auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits dienen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - I ZB 21/05 - NJW-RR 2006, 501; vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - Rn. 6).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung Gegenstand eines eigenen Antrags sind (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - Rn. 7 f. m.w.N.).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06
    Einem allgemeinen Grundsatz entsprechend sind die Kosten des laufenden Prozesses bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (§ 4 ZPO; vgl. BGHZ 128, 85, 92).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06
    Insoweit liegt der Fall anders als bei vorgerichtlichen Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess, wenn diese als eine von mehreren Schadenspositionen geltend gemacht werden und der Sache nach als Herstellungskosten anzusehen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2007 - VI ZB 39/06, z.V.b.).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06
    Zu den Prozesskosten rechnen nicht nur die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern grundsätzlich auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits dienen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - I ZB 21/05 - NJW-RR 2006, 501; vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend - und zwar unabhängig davon, ob diese Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung als Nebenforderung verlangt werden (BGH MDR 2007, 919 sowie BGH MDR 2007, 1149).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 86/16

    Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse

    Dies gilt insbesondere für vorgerichtliche Anwaltskosten (BGH, MDR 2007, 919; BGH, AGS 2007, 516).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Dieses - eine Werterhöhung ausschließende - Abhängigkeitsverhältnis besteht, solange die Hauptforderung Gegenstand des Rechtsstreits ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - VersR 2007, 1102; Senatsurteil vom 12. Juni 2007 - VI ZR 200/06 - juris Rn. 5 ff. sowie Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2007 - VI ZB 18/06 - BGH-Report 2007, 845, 846 und vom 25. September 2007 - VI ZB 22/07, juris Rn. 5 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.2007 - 21 W 50/06   

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https://dejure.org/2007,11879
OLG Hamm, 25.01.2007 - 21 W 50/06 (https://dejure.org/2007,11879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2007 - 21 W 50/06 (https://dejure.org/2007,11879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 21 W 50/06 (https://dejure.org/2007,11879)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2007, 516
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 24 U 7/05
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 21 W 50/06
    Die Auffassung der Beschwerdeführer, wonach für Gebühren, die das gesamte Verfahren betreffen, die Werte aller anhängig gewesenen Teile des Streitgegenstandes zu addieren sind, auch soweit sie niemals gleichzeitig anhängig waren (vgl. OLG Celle JurBüro 1986, 741; ähnlich OLG Hamm OLGR 2005, 556), ist zutreffend.
  • OLG Frankfurt, 07.02.1994 - 5 W 33/93
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 21 W 50/06
    Die gegenteilige Auffassung des OLG Frankfurt (JurBüro 1994, 738) überzeugt nicht, weil die nicht gleichzeitige Anhängigkeit es nicht rechtfertigen kann, daß Gericht und Anwälte sich mit einem Teil des Streitgegenstandes im Ergebnis unentgeltlich befassen müssen (vgl. Liebheit JuS 2001, 687 [690 a. E.]; ähnlich Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 3120).
  • OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16

    Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer

    Nach der Gegenansicht sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2005 - 5 W 829/05, WuM 2006, 45; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 24 U 7/05, NJOZ 2005, 3149, 3151 unter II.2., juris Rn. 5; vom 25. Januar 2007 - 21 W 50/06, AGS 2007, 516 mit Anm. N. Schneider; KG Berlin, Beschluss vom 27. August 2007 - 8 W 53/07, MDR 2008, 173; OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 2 W 108/08, AGS 2008, 466; vom 9. Juni 2015 - 2 W 132/15, AGS 2015, 453 = FD-RVG 2015, 371833; ausführlich LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. November 2014 - 5 Ta 125/14, AGS 2014, 562 = FD-RVG 2014, 363921; LAG Sachsen, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 4 Ta 168/16, FD-RVG 2016, 383971; FD-RVG jeweils mit zust. Anm. Hans-Jochem Mayer; eingehend Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., Anh. VI Rn. 335 ff; Rohn in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., Streitwertkommentierung Abschn. I Rn. 69; Liebheit, JuS 2001, 687, 690 f; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 5 Rn. 3; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 3118 ff, 5203 ff; vgl. auch N. Schneider in Schneider/Wolf, RVG, 7. Aufl., § 22 Rn. 12; N. Schneider, AnwBl 2007, 773, 773).

    Es kann letztlich dahinstehen, ob dem die Überlegung zugrunde liegt, wie der Anwalt beschäftige sich auch das Gericht mit den einmal anhängig gewordenen Streitgegenständen unabhängig davon, ob diese zur Entscheidung gelangten, so dass - bei Fehlen einer Ausnahmevorschrift wie § 45 GKG - diese Arbeit auch vergütet werden müsse (so Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., Anh. VI Rn. 342 f; OLG Hamm, AGS 2007, 516 m. w. N.; ablehnend zu diesem Argument LAG Baden-Württemberg, AGS 2014, 562 unter 2.b.bb.eee., juris Rn. 39).

  • OLG Dresden, 03.02.2017 - 22 W 101/17

    Streitwertaddition bei Klageänderung

    Eine solche wirtschaftliche Identität wird dann angenommen, wenn ein Anspruch aus dem anderen folgt oder auf dasselbe Interesse ausgerichtet ist, so dass der Kläger mit ihnen letztlich jeweils nur dasselbe Ziel verfolgt (vgl. BeckOK ZPO/Wendtland ZPO § 5 Rn. 3-4, beck-online; Zöller, ZPO, 31. Aufl. § 5 Rn. 8), dies gilt insbesondere für den Fall einer Antragsänderung ohne Änderung des Klagegrundes (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 21 W 50/06 -, juris; Zöller, ZPO, a.a.O., § 5 Rn. 3).

    Denn der Kläger hat das Interesse verlangt (§ 264 Nr. 3 ZPO; in diesem Fall auch gegen eine Addition: OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 21 W 50/06 -, juris).

    Soweit dem entgegnet wird, die nicht gleichzeitige Anhängigkeit könne es nicht rechtfertigen, dass sich Gerichte und Anwälte mit einem Teil des Streitgegenstands im Ergebnis unentgeltlich befassen müssen (so u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 21 W 50/06 -, juris; Zöller, ZPO, a.a.O, § 5 Rn. 3 m.w.Nw.), geht dies fehlt.

  • OLG Schleswig, 07.03.2022 - 3 W 3/22

    Gebührenwertfestsetzung für eine Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung und

    Nach der Gegenauffassung kommt es auf eine zeitliche Überschneidung nicht an (OLG München v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16, MDR 2017, 243f = NJW-RR 2017, 700, 701 Rn. 13ff; OLG Rostock v. 08.01.2020 - 4 W 25/19, MDR 2020, 374f; KG v. 27.08.2007 - 8 W 53/07, MDR 2008, 173; OLG Celle v. 28.11.1985 - 14 W 6/85, JurBüro 1986, 741f; OLG Celle v. 09.06.2015 - 2 W 132/15, MDR 2015, 912f; OLG Hamm v. 12.05.2005 - 24 U 7/05, JurBüro 20005, 598 (Ls) = NJOZ 2005, 3149, 3151; OLG Hamm v. 25.01.2007 - 21 W 50/06, AGS 2007, 516f; OLG Koblenz v. 28.12.2005 - 5 W 829/05, WuM 1986, 45; LAG Baden-Württemberg v. 04.11.2014 - 5 Ta 125/14, BeckRS 2014, 73563; LAG Sachsen v. 21.10.2016 - 4 Ta 168/16, BeckRS 2016, 73950 Rn. 12ff; OVG Lüneburg v. 14.11.2019 - 7 OA 35/19, NVwZ-RR 2020, 567f Rn. 4; NK-GK/Norbert Schneider § 39 GKG Rn. 16f; Gerold/Schmidt/Mayer RVG § 2 Rn. 23f; Musielak/Voit/Heinrich § 5 ZPO Rn. 2; Binz/Dörndorfer/Zimmermann § 39 GKG Rn. 2; Toussaint/Elzer GKG § 39 Rn. 13; Schneider-Kurpat/Kurpat Streitwert-Kommentar, 15. Aufl., Rn. 2.2549f; BeckOK KostR/Schindler GKG § 39 Rn. 27: aus Gründen der Rechtssicherheit, weil überwiegende Meinung).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11

    Streitwertfestsetzung nach Klagerücknahme: Zusammenrechnung der Werte mehrerer

    Dem Landgericht ist zuzugestehen, dass es sich mit seiner Entscheidung im Einklang befindet mit Entscheidungen des OLG Koblenz vom 28.12.2005, 5 W 829/05 (WuM 2006, 45), OLG Celle vom 28.11.1985, 14 W 6/85 (JurBüro 1986, 741 f), OLG Hamm vom 25.1.2007, 21 W 50/06 (OLGR Hamm 2007, 324) und des Kammergerichts vom 27.8.2007, 8 W 53/07 (JurBüro 2008, 148) sowie mit einem Teil der Kommentarliteratur, wie sie in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.9.2010, I-24 W 9/10 (JurBüro 2010, 648) zitiert wird, u.a. auch der Kommentierung von Herget in Zöller (aaO).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2016 - 4 W 42/16

    Streitwertbestimmung bei Klagewechsel

    Für die Addition haben sich demgegenüber ausgesprochen: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschl. vom 03.11.2014 - 5 Ta 125/14 -, juris; OLG Celle, Beschl. v. 20.05.2008 - 2 W 108/08 -, juris; bestätigend OLG Celle, Beschl. v. 09.06.2015 - 2 W 132/15 -, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2007 - 21 W 50/06 -, juris; OLG Koblenz, Beschl. vom 28.12.2005 - 5 W 829/05 -, juris; Zöller/Herget a.a.O., § 5 Rn. 3; Schneider/Herget/Kurpat, a.a.O., Rn. 3329 ff; Liebheit JuS 2001, 687, 690 f; Zöller/Herget, a.a.O., § 5 Rn. 3).
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