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   FG Saarland, 11.03.2008 - 2 KO 1643/07   

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https://dejure.org/2008,20606
FG Saarland, 11.03.2008 - 2 KO 1643/07 (https://dejure.org/2008,20606)
FG Saarland, Entscheidung vom 11.03.2008 - 2 KO 1643/07 (https://dejure.org/2008,20606)
FG Saarland, Entscheidung vom 11. März 2008 - 2 KO 1643/07 (https://dejure.org/2008,20606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anwendung von BRAGO und RVG bei der Kostenfestsetzung - Begründung einer "neuen Angelegenheit" bei Fortführung des unterbrochenen Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzung nach den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Vorliegen einer Beauftragung zur Erledigung derselben Angelegenheiten vor dem 1. Juli 2004; Vorliegen von "neuen Angelegenheiten" bei Veränderung des Prüfauftrages oder dem Tod ...

  • Judicialis

    RVG § 15 Abs. 5 S. 2; ; RVG § 61 Abs. 1; ; FGO § 139 Abs. 3 S. 1; ; StBerG § 3 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterbrechung des Verfahrens führt nicht zu neuem Gebührenanspruch des Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2008, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs

    Geht man - mit der hier vertretenen Auffassung (vgl. unten sub c.)) - in analoger Anwendung dieser Vorschrift davon aus, dass es sich bei der nach mehr als zwei Jahren erfolgenden Fortsetzung eines Prozesses aufgrund Anfechtung eines Prozessvergleichs um eine "neue Angelegenheit" handelt, dann gelten für diese gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG die Vorschriften des RVG und damit auch § 15 RVG (Schneider in Schneider/Wolf AnwaltKommentar RVG 5. Aufl. § 15 Rdn. 272; Winkler in Mayer/Kroiß RVG 3. Aufl. § 15 Rdn. 185 f; Mayer in Gerold/Schmidt RVG 18. Aufl. § 60 Rdn. 12; grundsätzlich die Anwendbarkeit von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG bei einer neuen Angelegenheit bejahend, für den konkreten Fall der Unterbrechung durch Tod einer Partei allerdings ablehnend: Finanzgericht des Saarlandes AGS 2008, 290 Tz. 15 ff.).

    cc) Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber klargestellt, dass die in§ 16 Satz 2 BRAGO (bzw. § 8 Abs. 1 Satz 2 RVG) genannten Fälle, in denen die Vergütung des Rechtsanwalts fällig wird, ohne dass sein Auftrag erledigt wäre, keine Erledigung im Sinne von § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO darstellen (BGH Beschluss vom 30. März 2006 - VII ZB 69/06 - NJW 2006, 1525; vgl. auch Finanzgericht des Saarlandes, AGS 2008, 290 Tz. 16; OLG Nürnberg OLGR Nürnberg 2006, 911; Schneider in Schneider/Wolf AnwaltKommentar RVG 5. Aufl. § 15 Rdn. 275 f).

  • FG Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 13 KO 1170/10

    Keine zusätzliche Vergütung bei unterbrochenen, ruhenden oder aus sonstigen

    Es liegt dann immer noch dieselbe Angelegenheit vor (vgl. FG des Saarlandes, Beschluss vom 11. März 2008 2 KO 1643/07, AGS 2008, 290).
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