Weitere Entscheidung unten: LAG München, 18.09.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - I-10 W 150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6854
OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - I-10 W 150/08 (https://dejure.org/2009,6854)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2009 - I-10 W 150/08 (https://dejure.org/2009,6854)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2009 - I-10 W 150/08 (https://dejure.org/2009,6854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 6 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Falle einer Zurückverweisung zwischen dem Ende des ersten Verfahrens und dem Beginn des zweiten

  • Judicialis

    RVG VV Vorbem. 3 Abs. 6; ; RVG § 15 Abs. 5 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 6; RVG § 15 Abs. 5 Abs. 2
    Anrechnung der bereits entstandenen Verfahrensgebühr bei Zurückverweisung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anrechnung der Verfahrensgebühr nach zwei Kalenderjahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Gebührenanrechnung - Anrechnung nach Zurückverweisung

Papierfundstellen

  • NJW Spezial 09, 220
  • AGS 2009, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs

    So wird beispielsweise die Norm auch analog angewandt in Fällen, in denen bei Aufhebung und Zurückverweisung zwischen dem Ende des ersten Verfahrens und dem Beginn des zweiten Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre liegen; dann entfällt die Anrechnung gemäßRVG-VV Vorbem. 3 Abs. 6 (OLG Düsseldorf AGS 2009, 212; OLG München AGS 2006, 369).
  • OLG Hamburg, 04.04.2014 - 8 W 84/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Neue Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung durch den

    In Rechtsprechung und Literatur besteht uneingeschränkte Einigkeit dahingehend, dass § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG auch bei einer Zurückverweisung gemäß § 21 RVG eingreift (OLGR Köln 2009, 601 f - Rn 6 = BeckRS 2009, 15802 OLGR München 2006, 681 f - Rn 4; OLGR Düsseldorf 2009, 455 f - Rn 4).
  • FG Hamburg, 19.11.2015 - 3 KO 226/15

    Kostenrecht - Streitwert für Gewinnfeststellung - Vorverfahrens-Kosten -

    In Anbetracht der nach der Einspruchsentscheidung eingehaltenen gemäß § 47 FGO einmonatigen Klagefrist (oben A I 2) steht der Anrechnung auch kein zu großer zeitlicher Abstand zwischen Vor- und Klageverfahren entgegen, der nach zwei Jahren - wegen neuer Einarbeitung - zu einer neuen Angelegenheit gemäß § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG hätte führen können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2009 I-10 W 150/08, OLGR Düsseldorf 2009, 455).
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 25 W 245/12

    Abgrenzung einer Fortsetzung der anwaltlichen Tätigkeit in einer Angelegenheit

    Für die Frage der analogen Anwendung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG bei einer Aufhebung und Zurückverweisung im Hinblick auf die Anrechnung der Verfahrensgebühr stellt die Rechtsprechung nicht darauf ab, ob der Verfahrensbevollmächtigte auch das Berufungsverfahren geführt hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2009, AZ: 10 W 150/08, Tz. 4, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2010, AZ: 24 W 2/10, Tz. 30).
  • FG Köln, 01.02.2019 - 2 Ko 32/19

    Kostenrecht: Anrechnung von Verfahrensgebühr im 2. Rechtszug bei kontinuierlicher

    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird die Vorschrift des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG auf die Fälle angewendet, in denen zwischen der Beendigung der ersten Instanz und der Beendigung der zweiten Instanz durch Zurückverweisung mehr als zwei Jahre vergangen sind (vgl. für die Zurückverweisung vom OLG an das LG: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. März 2009, I-10 W 150/08, juris; für die Zurückverweisung vom BGH an das OLG: OLG Köln, Beschluss vom 04. Mai 2009, I-17 W 98/09, juris; OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2006, 11 W 1378/06, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04. April 2014, 8 W 84/13, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG München, 18.09.2008 - 10 Ta 204/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14987
LAG München, 18.09.2008 - 10 Ta 204/06 (https://dejure.org/2008,14987)
LAG München, Entscheidung vom 18.09.2008 - 10 Ta 204/06 (https://dejure.org/2008,14987)
LAG München, Entscheidung vom 18. September 2008 - 10 Ta 204/06 (https://dejure.org/2008,14987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung - Prozessstandschaft

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Prozessbevollmächtigten eines Nebenintervenienten im eigenen Namen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Vorliegen einer gebührenrechtlich bedeutsamen Mehrheit von Auftraggebern bei der Vertretung der Ehefrau eines Arbeitnehmers als ...

  • Judicialis

    ZPO § 50; ; ZPO § 51; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; RVG § 7; ; VV-RVG Nr. 1008

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2009, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Auszug aus LAG München, 18.09.2008 - 10 Ta 204/06
    Es entspricht ganz einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass im Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 104 Abs. 3 ZPO Beschwerdeführer nur die Partei selbst sein kann (vgl. BVerfG JurBüro 1998, 78; VGH Kasel JurBüro 1999, 36).
  • OLG Koblenz, 16.06.1994 - 14 W 331/94

    Beschwerderecht des Rechtsanwalts im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG München, 18.09.2008 - 10 Ta 204/06
    Eine - wie hier - ausdrücklich im eigenen Namen erhobene sofortige Beschwerde ist mithin zu verwerfen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1995, 92; OLG Düsseldorf MDR 1969, 229).
  • OLG Schleswig, 16.12.2014 - 9 W 182/14

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beschwerderecht des Streithelfers

    Zwar ist streitig, ob im Kostenfestsetzungsverfahren eine Streithilfe möglich ist ( dagegen z.B. Schultes, in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 66 Rn. 2 unter Verweis OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 1996, 11 W 44/96, NJW-RR 1997, 509; Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 18. September 2008, 10 Ta 204/06, zitiert nach juris; dafür OLG Celle, Beschluss des vom 30. November 2012, 2 W 306/12, NJW-RR 2013, 446 ff.; Weth, in Musielak, ZPO 11. Auflage 2014, § 66 Rn. 3; Herget, in Zöller, ZPO 30. Auflage 2014, § 104 Rn. 21 Stichwort "Nebenintervention"; ohne weitere Begründung OLG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2012, 8 W 18/12, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht