Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 8 WF 32/09   

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https://dejure.org/2009,4882
OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 8 WF 32/09 (https://dejure.org/2009,4882)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.2009 - 8 WF 32/09 (https://dejure.org/2009,4882)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 2009 - 8 WF 32/09 (https://dejure.org/2009,4882)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei einer Vergütungsvereinbarung für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Abschluss einer Gebührenvereinbarung

  • Judicialis

    RVG-VV Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4; ; RVG-VV Nr. 2300; ; RVG § 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei Abschluss einer Gebührenvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Gebührenanrechnung bei einem Gerichtsverfahren, wenn außergerichtlich ein Pauschalhonorar vereinbart wurde

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr bei Honorarvereinbarung für die vorgerichtliche Tätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenanrechnung - Keine Anrechnung der fiktiven Geschäftsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1346
  • AGS 2009, 214
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei abweichender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 8 WF 32/09
    (Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. September 2008, Az. 8 W 348/08; Anschluss an OLG Frankfurt AnwBl 2009, 310).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 18 W 355/08

    Kostenerstattung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 8 WF 32/09
    (Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. September 2008, Az. 8 W 348/08; Anschluss an OLG Frankfurt AnwBl 2009, 310).
  • VGH Bayern, 06.03.2006 - 19 C 06.268

    Rechtmäßigkeit der Anrechnung eines Teils der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 8 WF 32/09
    An der in Übereinstimmung mit dem Bayerischen VGH (NJW 06, 1990 = AGS 07, 154) ergangenen Entscheidung des Einzelrichters des Senats (AGS 09, 512) wird nicht festgehalten.
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 17/09

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Nichtenstehung von

    Das Beschwerdegericht geht in Übereinstimmung mit der mittlerweile einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt am Main, AnwBl. 2009, 310, 311; AGS 2009, 157 f.; OLG Bremen, AGS 2009, 215 f.; OLG München, Beschluss vom 24. April 2009 - 11 W 1237/09, [...], Tz. 11 ff.; OLG Stuttgart, AGS 2009, 214, 215) und der gebührenrechtlichen Kommentarliteratur (Gerold/Schmidt/Madert, RVG, 18. Aufl., VV 2300, 2301, Rdnr. 39; AnwK-RVG/Rick, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 12) davon aus, dass es sich bei einer vereinbarten Vergütung (§ 3a RVG, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG bis 30. Juni 2008 § 4 RVG in der Fassung des KostRMoG, im Folgenden: § 4 RVG a.F.) nicht um eine (gesetzliche) Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 - 2303 VV RVG handelt.

    Soweit das OLG Stuttgart (AGS 2008, 510) zunächst eine gegenteilige Sichtweise vertreten hat, ist diese ausdrücklich aufgegeben worden (AGS 2009, 214, 215).

  • BGH, 09.09.2009 - Xa ZB 2/09

    Anrechnung eines vorgerichtlich vereinbarten Pauschalhonorars auf die

    Die Anrechnungsbestimmung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG erfasst nach ihrem Wortlaut nur den Anfall einer Geschäftsgebühr gemäß der gesetzlichen Regelung in Nr. 2300 VV RVG und ist damit auf eine vorgerichtliche Tätigkeit mit Vereinbarung eines Pauschalhonorars nicht anwendbar; es verbleibt mithin bei dem Ansatz der vollen Verfahrensgebühr (so auch OLG Frankfurt am Main AnwBl. 2009, 310; OLG Stuttgart AGS 2009, 214 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 - 2 W 240/09).
  • VGH Hessen, 27.06.2013 - 6 E 600/13

    Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Allerdings wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung einhellig die Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage I zum RVG in Fällen, in denen ein späterer Prozessbevollmächtigter aufgrund einer Vergütungsvereinbarung tätig geworden ist, für nicht anwendbar erklärt (BGH, Beschluss vom 09.09.2009 - Xa ZB 2/09 in NJW-RR 2010, 359; BGH, Beschluss vom 18.08.2009 -VIII ZB 17/09 in NJW 2009, 3364, 3365; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.2.2009 - 18 W 355/08 in NJW-RR 2009, 1439ff; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2009, 8 WF 32/09 in NJOZ 2010, 2574 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 -2 W 240/09- in NJOZ 2010, 2422 ff.).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2009 - 18 W 119/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei einer Verbindung von

    Dieses hat seine frühere, noch in dem von der Klägerin zu 2. zitierten Beschluss vom 03.09.2008 (Az.: 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris) vertretene Auffassung, die zur Anrechnung einer fiktiven Geschäftsgebühr führte, mittlerweile aufgegeben und sich ausdrücklich der Rechtsprechung des hier erkennenden Senats angeschlossen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2009, Az.: 8 WF 32/09).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2012 - Verg W 5/11

    RA-Vergütungsvereinbarung im Vergabeverfahren: Höhe der Erstattung?

    Wie mittlerweile höchstrichterlich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden ist, findet eine Anrechnung in diesen Fällen nicht statt, weil die Anrechnungsbestimmungen in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nach ihrem Wortlaut nur den Anfall einer Geschäftsgebühr gemäß der gesetzlichen Regelung in Nr. 2300 ff VV RVG erfasst und damit auf eine vorgerichtliche Tätigkeit mit Vereinbarung eines Pauschalhonorars gemäß § 3 a RVG nicht anwendbar ist, da in diesen Fällen der Auftraggeber des Rechtsanwaltes nicht die gesetzliche Gebühr, sondern die aufgrund einer wirksamen Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt zu entrichtende Vergütung schuldet, sodass es bei dem Ansatz der vollen Verfahrensgebühr verbleibt (vgl. BGH NJW 2009, 3364, zitiert nach juris Rn. 5; BGH NJW-RR 2010, 359, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Stuttgart AGS 2009, 214; OLG Frankfurt AnwBl. 2009, 310; KG Juristisches Büro 2010, 528; KG AGS 2009, 213).
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 2 C 10.2444

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; Anrechnung einer Geschäftsgebühr;

    Zwar ist strittig, ob eine Vergütungsvereinbarung dazu führen kann, dass eine Anrechnung nicht stattzufinden hat, z.B. bei der Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars (vgl. einerseits OLG Frankfurt vom 16.2.2009 Az. 18 W 355/08; OLG Stuttgart vom 21.4.2009 Az. 8 WF 32/09; OLG München vom 24.4.2009 Az. 11 W 1237/09; andererseits BayVGH vom 6.3.2006 Az. 19 C 06.268; OLG Stuttgart vom 3.9.2008 Az. 8 W 348/08 - sämtliche in juris).
  • VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 6 O 2745/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Allerdings wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung einhellig die Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage I zum RVG in Fällen, in denen ein späterer Prozessbevollmächtigter aufgrund einer Vergütungsvereinbarung tätig geworden ist, für nicht anwendbar erklärt (BGH, Beschluss vom 09.09.2009 - Xa ZB 2/09 in NJW-RR 2010, 359; BGH, Beschluss vom 18.08.2009 -VIII ZB 17/09 in NJW 2009, 3364, 3365; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.2.2009 - 18 W 355/08 in NJW-RR 2009, 1439ff; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2009, 8 WF 32/09 in NJOZ 2010, 2574 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 -2 W 240/09- in NJOZ 2010, 2422 ff.).
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