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   OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09   

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OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09 (https://dejure.org/2009,30262)
OLG München, Entscheidung vom 25.08.2009 - 11 W 2045/09 (https://dejure.org/2009,30262)
OLG München, Entscheidung vom 25. August 2009 - 11 W 2045/09 (https://dejure.org/2009,30262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Verfahrensgebühr für die Prüfung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen nicht beim BGH zugelassenen Anwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Anwaltsblatt

    RVG VV Nr. 3403
    Gebühr des Instanzanwalts bei Prüfung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    RVG-VV Nr. 3403
    Gebühr des Instanzanwalts bei Prüfung einer Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 68
  • AnwBl Online 2010, 5
  • AGS 2010, 217
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
    Dies gilt jedoch nicht, wenn er tragfähige Gründe vorträgt (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV 3403 Rn. 68; AnwK-RVG/N. Schneider, 4. Aufl., VV 3403-3404 Rn. 66, 68; Senatsbeschluss vom 20.10.2005 - 11 W 666/05; BGH Beschluss vom 04.05.2006 - III ZB 120/05 - NJW 2006, 2266, mit dem die Rechtsbeschwerden der Beteiligten gegen den vorgenannten Senatsbeschluss zurückgewiesen wurden; BGH NJW 2007, 1461).

    9 b) Die Auffassung des Klägers, zu den erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen der obsiegenden Partei im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO rechneten nur die Kosten des postulationsfähigen und mit der Vertretung vor dem Prozessgericht beauftragten Rechtsanwalts, ist also zu eng, da gerade aus der genannten Bestimmung folgt, dass die Partei, gegen die ein Rechtsmittel geführt wird, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen darf (BGH NJW 2006, 2266; BGH NJW 2003, 756).

    Diese Maßnahme durfte der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten (BGH NJW 2006, 2266).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
    9 b) Die Auffassung des Klägers, zu den erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen der obsiegenden Partei im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO rechneten nur die Kosten des postulationsfähigen und mit der Vertretung vor dem Prozessgericht beauftragten Rechtsanwalts, ist also zu eng, da gerade aus der genannten Bestimmung folgt, dass die Partei, gegen die ein Rechtsmittel geführt wird, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen darf (BGH NJW 2006, 2266; BGH NJW 2003, 756).

    Es ist ihr nämlich nicht zuzumuten, zunächst die weiteren Entschließungen des anwaltlich vertretenen Rechtsmittelführers abzuwarten, da die Partei nicht selbst beurteilen kann und muss, was zur Rechtsverteidigung sachgerecht zu veranlassen ist (BGH NJW 2003, 756).

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
    Es reicht vielmehr aus, dass die Klägervertreter die Rechtsmittelbegründung pflichtgemäß auf die Erforderlichkeit einer Gegenäußerung hin geprüft haben (vgl. für das Beschwerdeverfahren BGH NJW 2005, 2233 = MDR 2005, 1016 = AGS 2005, 413).
  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die

    Auszug aus OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
    Dies gilt jedoch nicht, wenn er tragfähige Gründe vorträgt (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV 3403 Rn. 68; AnwK-RVG/N. Schneider, 4. Aufl., VV 3403-3404 Rn. 66, 68; Senatsbeschluss vom 20.10.2005 - 11 W 666/05; BGH Beschluss vom 04.05.2006 - III ZB 120/05 - NJW 2006, 2266, mit dem die Rechtsbeschwerden der Beteiligten gegen den vorgenannten Senatsbeschluss zurückgewiesen wurden; BGH NJW 2007, 1461).
  • KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die von dem Rechtsanwalt entfaltete Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt (Senatsbeschluss 04.04.2006, a. a. O.; Kammergericht Rpfleger 2005, 569 = JurBüro 2005, 418).
  • OLG Hamburg, 16.03.1988 - 8 W 82/88

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

    Auszug aus OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
    Auch die Postulationsfähigkeit des von der Partei beauftragten Rechtsanwalts sei nicht Erstattungsvoraussetzung (ähnlich OLG Hamburg MDR 1980, 66 und JurBüro 1988, 1343; Kammergericht AnwBl. 1996, 347).
  • OLG München, 22.09.1993 - 11 W 1992/93
    Auszug aus OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
    Unabhängig davon setzt die Entstehung einer Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren nur voraus, dass der Rechtsanwalt in Erfüllung eines ihm erteilten Prozessauftrags in der Rechtsmittelinstanz in irgendeiner Weise tätig geworden ist (Senat JurBüro 1994, 93, 94; Senatsbeschlüsse vom 08.08.2006 - 11 W 1234/06 - und vom 01.08.2005 - 11 W 843/05 - jeweils zum Berufungsverfahren).
  • OLG München, 04.04.2006 - 11 W 1234/06
    Auszug aus OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
    Unabhängig davon setzt die Entstehung einer Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren nur voraus, dass der Rechtsanwalt in Erfüllung eines ihm erteilten Prozessauftrags in der Rechtsmittelinstanz in irgendeiner Weise tätig geworden ist (Senat JurBüro 1994, 93, 94; Senatsbeschlüsse vom 08.08.2006 - 11 W 1234/06 - und vom 01.08.2005 - 11 W 843/05 - jeweils zum Berufungsverfahren).
  • KG, 29.08.1995 - 1 W 7820/94

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines vor dem Prozessgericht nicht

    Auszug aus OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
    Auch die Postulationsfähigkeit des von der Partei beauftragten Rechtsanwalts sei nicht Erstattungsvoraussetzung (ähnlich OLG Hamburg MDR 1980, 66 und JurBüro 1988, 1343; Kammergericht AnwBl. 1996, 347).
  • OLG Hamburg, 05.07.1979 - 8 W 138/79
    Auszug aus OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
    Auch die Postulationsfähigkeit des von der Partei beauftragten Rechtsanwalts sei nicht Erstattungsvoraussetzung (ähnlich OLG Hamburg MDR 1980, 66 und JurBüro 1988, 1343; Kammergericht AnwBl. 1996, 347).
  • OLG München, 04.01.1994 - 11 W 3065/93
  • OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 10 W 99/84

    Versäumnisurteil; Antrag; Schriftliches Verfahren; Verhandlungsgebühren

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Eine gesonderte Beratungsgebühr kann jedenfalls dann anfallen, wenn der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte auf ausdrücklichen Auftrag des Mandanten die Erfolgsaussichten der gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde prüft und sich sachlich damit auseinandersetzt (vgl. OLG Köln, JurBüro 2010, 654, 655; OLG München, AGS 2010, 217 f.; Müller-Rabe, aaO, Rn. 91; Ebert in Mayer/Kroiß, aaO, § 19 RVG Rn. 72; Hartmann, aaO, RVG-VV 3403 Rn. 5).
  • BGH, 15.10.2013 - XI ZB 2/13

    Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des

    Das gilt auch, soweit der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte in Unkenntnis der noch nicht vorgelegten Nichtzulassungsbeschwerdebegründung den Rat erteilt, einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einstweilen nicht zu bestellen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1991 - IX ZR 186/90, WM 1991, 1567, 1568 f.; OLG Köln, NJW-RR 2013, 317, 318; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., § 19 Rn. 87, 91, 94; Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, 5. Aufl., § 19 Rn. 72; anderer Sachverhalt OLG München, AGS 2010, 217 f.).
  • OLG Bremen, 11.01.2024 - 1 W 30/23

    Keine Gebühr für Entgegennahme einer Nichtzulassungsbeschwerde!

    Diese Tätigkeiten zählt nicht mehr zum Berufungsverfahren und ist daher auch nicht durch die dort anfallende Verfahrensgebühr abgegolten (vgl. so auch KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2013 - 27 W 59/13, juris Rn. 3, MDR 2014, 309; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2017 - 2 W 30/16, juris Rn. 26; Beschluss vom 02.10.2017 - I-10 W 398/17, juris Rn. 2, AGS 2018, 353; OLG Köln, Beschluss vom 22.09.2016 - 17 W 234/16, juris Rn. 2, AGS 2017, 491; Beschluss vom 09.04.2014 - 17 W 49/14, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 25.08.2009 - 11 W 2045/09, juris Rn. 7 ff., AGS 2010, 217; in Abgrenzung zu Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 19.05.2016 - 8 W 52/16, juris Rn. 3, Rpfleger 2016, 749).
  • OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

    In der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass ein nicht am Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt, der im Auftrag seiner Partei in einem Nichtzulassungsverfahren sinnvoll tätig wird, zwar keine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3506 VV RVG, wohl im Grundsatz aber eine erstattungsfähige Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten gem. Nr. 3403 VV RVG verdient (vgl. BGH Beschl. v. 10.07.2012 - VI ZB 7/12 - = NJW 2012, 2734 f.; Beschl. v. 01.02.2007 - V ZB 110/06 - = NJW 2007, 1461, 1462; Beschl. v. 04.05.2006 - III ZB 20/05 - = NJW 2006, 2266, 2267; OLG München - Beschl. v, 25.08.2009 - 11 W 2045/09 - Gerold/Schmidt- Müller-Rabe , RVG, 20. Aufl., Nr. 3404 VV Rdnr. 67f. m.w.N.).

    Der Senat lässt vorliegend mit Blick auf die von der Klägerin vorgelegte Entscheidung des OLG München vom 25.08.2009 (- 11 W 2045/09 -) unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde zu.

  • OLG Naumburg, 26.07.2013 - 2 W 41/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten von

    Ein beim BGH nicht zugelassener Rechtsanwalt enthält für die Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BGH, hier insbesondere für die Beratung über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die Handlungsoptionen des Beschwerdegegners, eine 0, 8-fache Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten nach Nr. 3403 W RVG (vgl. OLG München, Beschluss v. 25.08.2009, 11 W 2045/09).
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