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   OLG Köln, 25.01.2010 - I-17 W 8/10   

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https://dejure.org/2010,6573
OLG Köln, 25.01.2010 - I-17 W 8/10 (https://dejure.org/2010,6573)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.2010 - I-17 W 8/10 (https://dejure.org/2010,6573)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - I-17 W 8/10 (https://dejure.org/2010,6573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einigungsgebühr; Abhilfeprüfung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nr. 1000, 1003 VV RVG, § 91 a ZPO
    Einigungsgebühr; Abhilfeprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Einigung i.S. von Nr. 1000, 1003 RVG-VV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003
    Begriff der Einigung i.S. von Nr. 1000, 1003 RVG -VV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr bei Einigung nur in der Hauptsache

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr auch ohne formellen gerichtlichen Vergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2010, 218
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Ausarbeitung des Entwurfs eines später

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2010 - 17 W 8/10
    "Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann - sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird - eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags i. S. d. Nr. 1000 RVG VV bedeuten." (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - IX ZR 186/07 - = MDR 2009, 293 = BGHReport 2009, 375).

    Denn nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und im Schrifttum bedeutet Mitwirkung i. S. d. Nr. 1000 VV RGG, dass der Anwalt eine auf das Zustandekommen der Einigung gerichtete Tätigkeit vornimmt und diese sich mitursächlich auf den Vertragsschluss auswirkt, d. h. es genügt hierfür jede Tätigkeit, die auf den Abschluss der Einigung ausgerichtet ist (BGH BGHReport 2009, 375, 376 m. zahlr.Nwen).

  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2010 - 17 W 8/10
    Die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 779 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nicht erforderlich." (BGH, Beschluss vom 13. April 2007 - II ZB 10/06 - = AGS 2007, 366 = BGHReport 2007, 847).

    Dadurch soll das Bemühen und die erhöhte Verantwortung der beteiligten Anwälte honoriert werden, nicht zuletzt auch mit dem Ziel, die Gerichte zu entlasten (BGH BGHReport 2007, 847 = AGS 2007, 366).

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2010 - 17 W 8/10
    Selbst wenn dies der Fall sein sollte, so scheitere die Erstattungsfähigkeit zum einen an § 98 ZPO; zum anderen setze die Erstattungsfähigkeit voraus, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO protokolliert ließen (BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - III ZB 22/02).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05

    Entstehung der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2010 - 17 W 8/10
    "Unter der Geltung des RVG kommt es für die Entstehung einer Einigungsgebühr nicht mehr auf einen Vergleich i. S. v. § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2006 - VI ZR 280/05 - = NJW-RR 2007, 359).
  • OLG Köln, 15.08.2005 - 4 WF 110/05

    Keine Einigungsgebühr bei übereinstimmender Hauptsacheerledigung

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2010 - 17 W 8/10
    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des OLG Köln (Beschluss v. 15. August 2005 - 4 WF 110/05 - = OLGR 2006, 30 = MDR 2006, 539).
  • OLG Köln, 09.03.2016 - 17 W 287/15

    Erfallen der Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Dadurch wird die Rechtshängigkeit der streitigen Ansprüche erledigt (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 17 W 8/10 - = AGS 2010, 218).

    Erklären die Parteien den Rechtstreit allerdings in der Hauptsache für erledigt, ohne sich über die Kostenverteilung einigen zu können, die deshalb dem Gericht überlassen wird, fällt die Einigungsgebühr an (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 17 W 136/10 - n.v.; AGS 2010, 218; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 22. Aufl., Nr. 1000 VV RVG Rnr. 143; Riedel/Sußbauer/Schütz, RVG, 10. Aufl., Nr. 1000 VV RVG Rnr. 45 ff, 49).

  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 13a C 23.1234

    Entstehung von fiktiver Terminsgebühr und Einigungsgebühr bei übereinstimmender

    Erklären die Parteien den Rechtstreit allerdings in der Hauptsache für erledigt, ohne sich über die Kostenverteilung einigen zu können, die deshalb dem Gericht überlassen wird, fällt die Einigungsgebühr an." In den Entscheidungsgründen nimmt das Oberlandesgericht allerdings unter anderem Bezug auf seine vorangegangene Rechtsprechung, insbesondere seinen Beschluss vom 25. Januar 2010 (Az. 17 W 8/10 - AGS 2010, 218 = juris), wonach eine Einigungsgebühr entsteht, wenn die Parteien außergerichtlich oder in einem anhängigen Verfahren ihren Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beenden, wofür es genügt, dass sich die Parteien nur in der Hauptsache einigen, nicht aber über die Kosten.

    Wenn die Parteien nicht zugleich in einem sachlich-rechtlichen Streitpunkt eine Einigung erzielen, liegt kein Vertrag i.S.d. Nr. 1000 VV RVG vor, so dass der hier in Rede stehende Gebührentatbestand nicht ausgelöst wird." (B.v. 25.1.2010 - 17 W 8/10 - AGS 2010, 218 = juris Rn. 18).

  • KG, 28.12.2012 - 25 WF 98/12

    Anwaltsgebühren bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Bei der übereinstimmenden Erklärung der Parteien bzw. Beteiligten, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, handelt es sich um Verfahrenshandlungen, die lediglich die Rechtshängigkeit der geltend gemachten Ansprüche beenden, nicht aber um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV- RVG (vgl. z.B. OLG Köln MDR 2006, 539 = RVGreport 2005, 470; AGS 2010, 218 = RVGreport 2010, 257; BayVGH, Beschluss v. 11.6.2008 - 10 C 08.777, veröffentlicht in juris; Hansens RVGreport 2008, 385; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. Nr. 1000 VV RVG , Rn. 27).

    Dies wäre nur der Fall, wenn zugleich eine materiell-rechtliche Einigung getroffen werden würde, z.B. dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht wird (vgl. OLG Köln aaO. sowie AGS 2010, 218 = RVGreport 2010, 257; BayVGH aaO.; Hansens aaO.; Hartmann aaO.).

  • OLG Köln, 11.11.2010 - 17 W 229/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei einseitiger Erledigungserklärung

    Die u.a. von ihm gegebene Begründung, es liege kein Vergleich vor, ist allerdings gesetzeswidrig und wiederspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2007, 359; FamRZ 2009, 43; s. a. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 17 W 8/10 - = AGS 2010, 218).
  • AG Ottweiler, 20.09.2011 - 13 F 37/11

    Unter Geltung des RVG kommt es für die Entstehung einer Einigungsgebühr nur auf

    Dadurch soll das Bemühen und die erhöhte Verantwortung der beteiligten Anwälte honoriert werden, nicht zuletzt auch mit dem Ziel, die Gerichte zu entlasten (BGH, BGH Report 2007, 847; Beschluss des OLG Köln vom 25.01.2010; 17 W 8/10).
  • VG München, 16.09.2019 - M 24 M 19.2780

    Keine Einigungsgebühr für eine Vereinbarung zu Verjährung und Rechtskraft

    Selbst wenn die Auffassung der Kostenbeamtin zutreffen sollte, dass die Klägerin mit der Einigung keine besondere Verantwortung übernommen habe und sich hierdurch auch nicht deren Haftungsrisiko erhöht habe, sei dieser Standpunkt irrelevant, da nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung und im Schrifttum die Mitwirkung im Sinne der Nr. 1000 VV RVG lediglich voraussetze, dass der Anwalt eine auf das Zustandekommen der Einigung gerichtete Tätigkeit vornimmt und diese sich mitursächlich auf den Vertragsschluss auswirke, d.h. es genügt hierfür jede Tätigkeit, die auf den Abschluss der Einigung gerichtet ist (vgl. OLG Köln, B.v. 25.1.2010 - 17 W 8/10; BGHReport 2009, 375ff.).
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