Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.2012 - 11 W 90/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1806
OLG München, 07.02.2012 - 11 W 90/12 (https://dejure.org/2012,1806)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2012 - 11 W 90/12 (https://dejure.org/2012,1806)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 11 W 90/12 (https://dejure.org/2012,1806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,1806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten nach Klage wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung: Anrechnung vorgerichtlicher Geschäftsgebühr wegen Regulierungsverhandlungen im Prozess wegen Schäden durch eine Dachlawine nur gegen den Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung

  • verkehrslexikon.de

    Bei außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des Schädigers ist die entstehende Geschäftsgebühr auch dann auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr anzurechnen, wenn im Prozess lediglich der Versicherungsnehmer, ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer entstehenden Geschäftsgebühr auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr bei außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen zwischen Geschädigtem und Haftpflichtversicherung des Schädigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV- RVG Vorbem. 3 Abs. 4; RVG § 15a Abs. 2
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1023
  • MDR 2012, 1129
  • NZV 2012, 549
  • AGS 2012, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04

    Vertretung mehrer Mietparteien; Erfallen der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus OLG München, 07.02.2012 - 11 W 90/12
    Auch nach der Rechtsprechung des BGH liegt derselbe Gegenstand dann vor, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird (BGH NJW 2005, 3786).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZB 58/04

    Erstattung der Umsatzsteuer des Prozessbevollmächtigten im Streitgenossenprozess

    Auszug aus OLG München, 07.02.2012 - 11 W 90/12
    Dem engen Zusammenhang zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer steht insbesondere nicht entgegen, dass im allgemeinen Haftpflichtprozess die direkte Inanspruchnahme des Versicherers im Gegensatz zur Regelung bei Kfz-Haftpflichtschäden gemäß § 10 Abs. 5 AKB nicht eröffnet ist (in diesem Fall liegt nach überwiegender Auffassung derselbe Gegenstand im Sinne von Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG vor, vgl. Gerold/Schmidt aaO 1008 VV, Rn 150, und BGH VI ZB 58/04 vom 25.10.2005 zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.1993 - 10 U 157/92

    Gebühr; Haftpflichtversicherung; Prozeßgebühr; Außergerichtlich; Schadensersatz ;

    Auszug aus OLG München, 07.02.2012 - 11 W 90/12
    Nicht nur im gerichtlichen Verfahren, sondern auch bei der vorprozessualen Geltendmachung eines Anspruchs würde deshalb automatisch Versicherungsnehmer und Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen, was zu einem engen personellen Zusammenhang der Anspruchsgegner führe, der für die Annahme desselben Gegenstandes ausreiche (OLG Karlsruhe, AGS 1994, 43).
  • KG, 01.03.2013 - 2 W 49/12

    Anrechnung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf die Prozessgebühr

    Dieser Rechtsauffassung hat sich inzwischen das Oberlandesgericht München in einem umfangreich und sorgfältig begründeten Beschluss vom 7. Februar 2012 (AGS 2012, 229) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung auch für den Fall angeschlossen, dass vorprozessualer Verhandlungspartner ein "normaler" Haftpflichtversicherer ist (a. A. Gerold/Schmidt - Müller-Rabe, RVG , 20. Auflage, Vorb. 3 VV Rn. 200).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht