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   OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - III-1 Ws 416/13   

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https://dejure.org/2013,40625
OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - III-1 Ws 416/13 (https://dejure.org/2013,40625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2013 - III-1 Ws 416/13 (https://dejure.org/2013,40625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - III-1 Ws 416/13 (https://dejure.org/2013,40625)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit bei gleichzeitiger Vertretung im Straf- und Adhäsionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15 Abs. 2; VV RVG Nr. 4143
    Dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit bei gleichzeitiger Vertretung im Straf- und Adhäsionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2014, 176
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 2 Ws 8/09

    Vertretung mehrerer Nebenkläger im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 1 Ws 416/13
    Dabei kommt es regelmäßig nicht darauf an, wie viele Adhäsionskläger im Adhäsionsverfahren auftreten und wie viele Ansprüche insoweit erhoben werden (vgl. OLG Brandenburg, 2 Ws 8/09 vom 17. Februar 2009 - juris Rdn. 10 ff.: Rechtsanwalt, der zwei Neben- und Adhäsionskläger vertritt).

    Bezogen auf das Adhäsionsverfahren fällt keine Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG an (vgl. OLG Brandenburg, 2 Ws 8/09 vom 17. Februar 2009 - juris Rdn. 17; Burhoff, a. a. O., Nr. 4143 VV RVG Rdn. 4 a. E.), da Straf- und Adhäsionsverfahren dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betreffen und bezogen auf das Strafverfahren bereits eine Auslagenpauschale zu Gunsten der Pflichtverteidigerin angesetzt worden ist.

  • KG, 16.03.2009 - 1 Ws 11/09

    Rechtsanwaltsgebühr im Adhäsionsverfahren: Vertretung mehrerer Adhäsionskläger in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 1 Ws 416/13
    Ob ein Rechtsanwalt im Einzelfall in mehreren Angelegenheiten tätig wird, wenn er von mehreren Adhäsionsklägern jeweils aufgrund eines eigenständigen Lebenssachverhalts mit der Durchsetzung ihrer jeweiligen vermögensrechtlichen Ansprüche gegen die Angeklagten beauftragt und ihnen zu diesem Zweck vom Gericht beigeordnet worden ist (so KG, 1 Ws 11/09 vom 16. März 2009 - juris Rdn. 4; ebenso wohl Burhoff, a. a. O., Nr. 4143 VV RVG Rdn. 5), kann offen bleiben, da ein derartiger Fall hier jedenfalls nicht vorliegt.
  • OLG Celle, 25.08.2010 - 2 Ws 303/10

    Vertretungsbefugnis eines Prozessbevollmächtigten für den Angeklagten und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 1 Ws 416/13
    Dieselbe Instanz eines Strafverfahrens verkörpert demnach gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit (vgl. OLG Celle, 2 Ws 303/10 vom 25. August 2010 - juris Rdn. 14; Meyer, in: Gerold / Schmidt, RVG, 20. Aufl., 2012, § 15 Rdn. 14), mögen ihm auch unterschiedliche prozessuale Taten und damit Verfahrensgegenstände zugrunde liegen.
  • BGH, 19.12.2012 - IV ZR 186/11

    Freistellungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 1 Ws 416/13
    Dies richtet sich letztlich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere der Inhalt des erteilten Auftrags maßgebend ist (BGH, VersR 2013, 1415, 1416 f.; ferner Klaus Winkler, in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., 2013, § 15 Rdn. 3 f.).
  • OLG Köln, 08.12.2008 - 2 Ws 608/08

    Höhe der Einigungsgebühr im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 1 Ws 416/13
    In Anwendung des § 49 a. F. RVG (vgl. OLG Köln, 2 Ws 608/08 vom 5. Dezember 2008 - juris Rdn. 1, 9) ergibt sich somit der festgesetzte Betrag von 782 EUR.
  • OLG Stuttgart, 18.12.2014 - 2 Ws 74/14

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts im Strafverfahren: Vertretung des

    Die Oberlandesgerichte Düsseldorf (AGS 2014, 176ff.) und Brandenburg (AGS 2009, 325 f.) nehmen regelmäßig dann eine Angelegenheit an, wenn die Klagen in einem gerichtlichen Verfahren verhandelt und entschieden werden.
  • OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16

    Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen;

    Soweit hierzu die Auffassung vertreten wird, es handele sich bei der Abwehr von Adhäsionsansprüchen im Rahmen ein und desselben Strafverfahrens stets um dieselbe Angelegenheit, wobei es regelmäßig nicht darauf ankomme, wie viele Adhäsionskläger aufträten und wie viele Ansprüche erhoben würden (so OLG Brandenburg, Beschluss v. 17.02.2009, 2 Ws 8/09 ; in diese Richtung auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.12.2013, 1 Ws 416/13, beide bei ), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Auch ein Anspruch auf die bislang nicht festgesetzte Auslagenpauschale gemäß VV RVG Nr. 7002 besteht nicht, da Straf- und Adhäsionsverfahren dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betreffen und eine Auslagenpauschale bereits im Rahmen der Pflichtverteidigervergütung zu berücksichtigen war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.12.2013, 1 Ws 416/13, bei ).

  • OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 335/16

    Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen;

    Soweit hierzu die Auffassung vertreten wird, es handele sich bei der Abwehr von Adhäsionsansprüchen im Rahmen ein und desselben Strafverfahrens stets um dieselbe Angelegenheit, wobei es regelmäßig nicht darauf ankomme, wie viele Adhäsionskläger aufträten und wie viele Ansprüche erhoben würden (so OLG Brandenburg, Beschluss v. 17.02.2009, 2 Ws 8/09; in diese Richtung auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.12.2013, 1 Ws 416/13, beide bei juris), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Auch ein Anspruch auf die bislang nicht festgesetzte Auslagenpauschale gemäß VV RVG Nr. 7002 besteht nicht, da Straf- und Adhäsionsverfahren dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betreffen und eine Auslagenpauschale bereits im Rahmen der Pflichtverteidigervergütung zu berücksichtigen war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.12.2013, 1 Ws 416/13, bei juris).

  • OLG Zweibrücken, 17.10.2023 - 1 Ws 200/23

    Pflichtverteidiger, Dauer der Vernehmung, gesamte Verfahren, Anrechnung,

    In diesem Fall stellt ein und dasselbe Strafverfahren - jedenfalls für jede Instanz - immer ein und dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG dar (OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2010, 2 Ws 303/10, Rn. 14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013, III 1 Ws 416/13, juris, Rn. 6; LG Landshut, Beschluss vom 23.03.2010, 2 Qs 326/09, juris, Rn. 15; für das Revisionsverfahren: OLG München, Beschluss vom 21.01.2008, 4 Ws 3/08 , juris, Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2017 - 1 Ws 33/17

    Kostenrechtliche Auswirkung der Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf

    Der Senat hat - wie in dem angegriffenen Beschluss zutreffend ausgeführt - bereits entschieden, dass es sich bei derselben Instanz eines Strafverfahrens einschließlich des Adhäsionsverfahrens und ungeachtet der Zahl der Adhäsionskläger und der von ihnen geltend gemachten Ansprüche gebührenrechtlich regelmäßig um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG handelt, wobei für die Berechnung der Gebühr nach Ziff. 4143 VV RVG im Fall mehrerer Nebenkläger der Gesamtgegenstandswert heranzuziehen ist (Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - III-1 Ws 416/13 und vom 1. Februar 2017 - III-1 Ws 396+401/16; ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 2 Ws 8/09 , für den Fall der Vertretung mehrerer Adhäsionskläger durch einen Rechtsanwalt).
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 1 Ws 241/16

    Auslieferungsverfahren, Terminsgebühr

    Dies richtet sich letztlich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere der Inhalt des erteilten Auftrags maßgebend ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013 - III-1 Ws 416/13; Winkler in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., 2013, § 15 Rdn. 3 f.), bzw. bei einer Pflichtverteidigerbeiordnung oder Beistandsbestellung der Akt der Bestellung als Pflichtverteidiger (vgl. KG, Beschluss vom 26.05.2006 - 5 Ws 258/06 - BeckRS 2006, 19149) oder Beistand.
  • LG Düsseldorf, 15.08.2016 - 14 KLs 1/14

    Adhäsionsverfahren, Strafverfahren, dieselbe Angelegenheit, Gegenstandswert

    Dies richtet sich letztlich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei insbesondere der Inhalt des ersten Auftrags maßgebend ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013 - III-1 Ws 416/13 = BeckRS 2014, 01691).
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